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Rückerstattungen für Ihre KV-Voll-Kunden!

Ab Mitte Februar 2026 erhalten rund ca. 100.000 Kunden der ARAG Krankenversicherung die erfreuliche Ankündigung einer möglichen Beitragsrückerstattung im Rahmen ihrer KV-Vollversicherung für das Jahr 2026.

Neben der BRE ist auch die Pauschalerstattung Gegenstand der Mitteilung an den Kunden, sofern der Tarif diese vorsieht. Dem Schreiben wird auch der aktuelle Flyer zu unseren Services beigefügt.

Unsere gesundheits- und kostenbewussten Kunden werden darüber informiert, dass sie im Herbst 2027 – bei Erfüllung der Voraussetzungen im aktuellen Jahr 2026 – mit einer Beitragsrückerstattung rechnen können. Was das in Euro ausmacht, sagen wir dabei natürlich auch.

Ebenso in der App: Hinweis auf BRE

Ca. 40.000 von ca. 100.000 Kunden werden in der APP auf die BRE hingewiesen.

Sollte der Kunde die Information in der APP nicht öffnen, wird ein Zwangsdruck ausgelöst und die Info erreicht den Kunden dann per Post.

KV-Voll-Kunden, die im Jahr 2026 leistungsfrei bleiben, erhalten die folgende Beitragsrückerstattung:

Anzahl der zurückzuerstattenden Monatsbeiträge
Tarif BRE-Höhe 2025 BRE-Höhe 2026
Vollversicherung Kompakt:
Tarife K, ME, MB
2,0 MB 2,0 MB
Beihilfe Beamte Kompakt:
Tarife BHB, BHEB, BSB, BSEB, 27, BSS
2,0 MB 2,0 MB
Beihilfe Anwärter Kompakt:
Tarife BAB, BAEB, 25
6,0 MB 6,0 MB
Vollversicherung/ Beamte Modular:
Tarife 20, 21, 21P, 52, 54
2,5 MB 2,5 MB

Zusätzlich gibt es hohe Pauschalerstattungen!

Kunden, die im Jahr 2026 keine Rechnungen einreichen, erhalten neben der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung zusätzlich je nach Tarif eine AVB-garantiere Pauschalerstattung von bis zu 900€ pro leistungsfreiem Jahr.

Vorsorge, die sich lohnt!

In den Tarifen K, MedExtra, MedBest und den Beihilfetarifen, gibt es die volle BRE- und Pauschalerstattung auch dann, wenn Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen in Anspruch genommen werden. In den Tarifen MedExtra und MedBest sowie den Beihilfetarifen gilt diese Regelegung sogar für die Zahnprophylaxe!

Welche Leistungen genau BRE-unschädlich sind, finden Sie in den jeweiligen Vorsorgeverzeichnissen.