Kurz erklärt unsere Smarte Tarifierung

 

Im Aktiv-Rechtsschutz für Privatpersonen nach § 26 werden zusätzliche smarte Tarifierungsmerkmale angeboten:

Alter des Kunden bei Vertragsabschluss (= Vertragsbeginn)

Postleitzahl des Wohnortes des Kunden

Mindestvertragslaufzeit (max. Nachlass bei 5 Jahren Laufzeit, nach 3 Jahren kündbar)

Anwaltsfrage: „Haben Sie in den letzten drei Monaten anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen?"

Schäden in den letzten 5 Jahren im Rahmen der Frage zur Vorversicherung

Es ist die Beantwortung aller fünf Fragen zusammen nötig, damit ein smarter Nachlass zum Tragen kommen kann. Die smarte Tarifierung besteht ausschließlich für den Aktiv-Rechtsschutz für Privatpersonen nach §26. Er hat keine Auswirkung auf Annexe oder gebündelte Produkte.

Smart-Nachlass berechnen

Beispiel aus der Praxis

ARAG Smarte Tarifierung