Firmenvertrags-Rechtsschutz

Das Nichteinhalten von Verträgen kann gerade existenzielle Auswirkungen auf Ihren Kunden haben. Unbezahlte, von Ihrem Kunden erbrachte Leistungen, aber auch ungerechtfertigte Forderungen an die Firma Ihres Kunden, sind nicht nur belastend, sondern bringen langfristig aufgestellte Kalkulationen durcheinander. So kann die Liquidität Ihres Kunden sowie der flüssige Ablauf der Unternehmensaktivitäten gefährdet sein. Daher ist es besonders wichtig, in solchen Situationen das Recht Ihres Kunden einzufordern. Der Firmenvertragsrechtsschutz unterstützt Ihren Kunden dabei, die Ansprüche geltend zu machen.

Das bedeutet: Wir tragen für die Kosten, wenn Sie vor einem deutschen Gericht Ihr gutes Recht einfordern. Ganz gleich, ob Sie selbst vertragliche Ansprüche geltend machen oder Ihrs Vertragspartners abwehren wollen

Rückdeckung in Sachen Vertragsrecht

Aufgrund eines angeblichen Mangels will ein Kunde seine Rechnung nicht beleichen? Der Lieferant Ihres Kunden verweigert den Austausch einer neuen, aber defekten Ware? Mit dem ARAG Firmenvertrags-Rechtsschutz schützen wir Ihren Kunden als Selbständigen, Freiberufler oder Unternehmer bei gerichtlichen Streitigkeiten aus Verträgen.

Das Bedeutet: Wir tragen die Kosten, wenn Ihr Kunde vor einem deutschen Gericht gutes Recht einfordern. Ganz gleich, ob Ihr Kunde selbst vertragliche Ansprüche geltend machen oder die des Vertragspartners abwehren wollen. Damit es möglichst gar nicht erst zum Prozess kommt, unterstützen wir Ihren Kunden mit Wirtschaftsmediation dabei, den Konflikt außergerichtlich zu lösen: Denn gerade in diesen Zeiten möchten es sich die meisten Menschen gegenseitig nicht noch schwerer machen. Im besten Fall schafft Ihr Kunde es sogar, Ihre Geschäftsbeziehung dadurch zu erhalten.

Geltungsbereich: Deutschland Mindeststreitwert: 300€
 

FVRS gilt nicht für Handelsvertreter !

Optimaler Schutz in zahlreichen Fällen

Unser Versicherungsschutz gilt bei Streitigkeiten mit einem Mindeststreitwert von 300 Euro. Wir helfen bei:

Verträgen über den Kauf oder Verkauf von Waren

Installations- oder Reparaturaufträgen

Herstellungs- oder Dienstleistungsverträgen

Verträgen mit Kunden/Lieferanten im Produktions- oder Dienstleistungsbereich

der Durchsetzung offener Forderungen

Beraterverträge (zum Beispiel mit Steuer oder Unternehmensberater)

Bank- oder Kreditverträge

Bei späterem Ablauf der Vorversicherung ist auch Differenzdeckung für den Firmen-RS möglich.

Beispiel aus der Praxis

Beispiel:1
Situation:

Als Hotelbesitzer vermieten Sie ein größeres Zimmer-Kontingent an die Seminar-Teilnehmer eines Unternehmers. Kurz vor Tagungsbeginn sagt Ihr Ansprechpartner das einwöchige Seminar ohne triftigen Grund ab und stornierte die Zimmer-die Zahlung der fälligen Stornogebühr wird jedoch verweigert. Sie bleiben auf den Kosten sitzen.

Lösung:

Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie vor Gericht zu Ihrem Recht kommen wollen. Wir übernehmen die Kosten für einen Anwalt, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderung vor Gericht unterstützt.

Beispiel: 2
Situation:

Ihr Sanitär- und Heizungsbetrieb baut einem gewerblichen Kunden nach Individueller Absprache eine neue Gastherme im Wert von 10.000 Euro ein. Trotz termin- und fachgerechter Installation will der Auftraggeber die Rechnung nicht begleichen. Um Ihre Existenz zu sichern aber auch Ihre Kundenbeziehung nicht zu gefährden, wenden Sie sich an die Mediatoren der ARAG.
Lösung:

Ein von uns vermittelter und bezahlter Mediator unterstützt Sie und die Gegenseite dabei, zum Kern des Konflikts vorzudringen und eine für beide Parteien optimale Lösung zu erarbeiten. So lässt sich die Zusammenarbeit mit gutem Gefühl fortsetzten.

Versicherbare Branchen

Branchen, für die ein Angebot direkt vor Ort bei Kunden mit Hilfe des Angebot-& Antrags- Tarifrechner erstellt werden kann:

FVRS-Branche
Beispiele: Betriebsart
Baunebengewerbe Bauschlösser, Maler, Messebau
Handwerk/ Lebensmittel Bäckerei, Konditorei, Metzgerei
Dienstleistung Architekt, Bauingenieur, Chemische Reinigung, Grafiker, Übersetzungsbüro
Dienstleister IT Softwareberater, Softwareentwickler
Einzelhandel Buchhandel, Lebensmittelhandel, Schuhgeschäft
Großhandel/ Onlinehandel Versandhandel, Großhandel mit Textilien
Hotel und Gastronomie Cafe, Restaurant, Hotelbetrieb
Produktion Bekleidungsherstellung, Druckerei, Möbelhersteller
Kfz-Handel und Kfz-Handwerk Kfz-Handel- und Handwerksbetriebe, Karosseriebau, Reifenhandel
Heilberufe Ärzte, Apotheker, ambulante Pflegedienste, Dentallabore
Steuerberater Steuerberater, verteidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer
Transport Containerdienst, Frachtführer, Möbelspedition, Omnibusbetriebe

Vor der Policierung erfolgt eine Bonitäts-Prüfung des zu versichernden Unternehmens in der HV.

 

Angebote für bestimmte Betriebsarten können nur über eine HV_Underwriting- Anfrage (Telefon 0211 9890-1619 oder team.underwriter@ARAG.de) erstellt werden, dazu gehören unter anderem:

  • Bauhauptgewerbe
  • Immobilienmakler
  • Kfz-Gebrauchwagenhändler
  • Krankenhäuser/ Heime
  • Personalleasing-/Zeitarbeitsunternehmen
  • Recyclingunternehmen
  • Versorgungsunternehmen
  • Wach- und Sicherheitsunternehmen

Nicht versicherbar sind unter anderem folgende Betriebsarten:

 
  • Banken
  • Finanzberater
  • Handelsvertreter
  • Rechtsanwälte
  • Vermögensverwalter
  • Wett- und Lotteriewesen