Vereinsrechtsschutz

Der speziell für Vereine entwickelte ARAG Vereins-Rechtsschutz schützt den Verein, dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der ihnen gemäß der Satzung obliegenden Aufgaben tätig sind.

 
Vereinsrechtsschutz umfasst:
  • Arbeits-Rechtsschutz (nur für den Verein)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten (nur für den Verein)
  • Disziplinar und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
Kein Versicherungsschutz besteht
  • für das Risiko als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängern.
Wer kann den ARAG Vereinsrechtsschutz abschließen?
  • Vereins-Rechtsschutz darf nur eingetragenen Vereinen angeboten werden, die im privaten Bereich ihrer Mitglieder tätig sind und deren Zweck weder auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder gerichtet ist.
Verfügbar sind
  • gesellige Vereine, zum Beispiel Gesangs- und Musikvereine, Schach- und Kegelclubs, Heimat-, Trachten-, Schützen- und Karnevalsvereine;
  • Sportvereine wie zum Beispiel Ballspielvereine, Ruder-, Segel-, Schwimm-, Turn-, Radfahr-, Fecht-, Eissport- und Wintersportvereine
  • Sanitätsvereine und die freiwillige Feuerwehr

Prämien

Beitragsberechnung

Der Beitrag richtet sich nach der Gesamtzahl der aktiven und passiven Mitglieder des Vereins. Je Vertrags-, Berufs-, Lizenzsportler und Trainer ist ein zusätzlicher Beitrag zu entrichten. Eine Beschränkung des Rechtsschutzes auf eine bestimmte Abteilung oder Sektion eines Vereins ist nicht zulässig.

Vereine ohne Vertrags-, Berufs-, Lizenzsportler und Trainer
0 € (SB)
150 € (SB)
250 € (SB)
500 € (SB)
1.000 € (SB)
bis 200 (aktive und passive) Mitglieder 171,38 € 122,41 € 104,50 € 85,69 € 67,33 €
je weiteres Mietglied 1,25 € 0,89 € 0,76 € 0,62 € 0,49 €
Vereine mit Vertrags-, Berufs-, Lizenzsportlern und Trainern
je Person - zusätzlich
nicht in der Bundesliga-Ebene 72,57 € 51,84 € 44,06 € 36,28 € 28,51 €
in der Bundesliga-Ebene HV-Anfrage:
Telefon 0211 9890-1619 oder

Schadenbeispiele

Schadenersatz-Rechtsschutz Schadenersatzforderungen bei Personen-, Sach- und Vermögensschaden durchsetzen (keine Wartezeit).
Beispiele: Fremde Personen beschädigen die Büroeinrichtung oder anderes Vereinseigentum, verletzen ein Mietglied, das im Begriff ist, eine satzungsgemäße Aufgabe zu erledigen, oder begehen Scheck-, Wechsel- oder Kreditbetrug zum Nachteil des Vereins.
Steuer-Rechtsschutz Streit um Steuern und sonstige Abgaben vor deutschen Finanzgerichten (keine Wartezeit).
Beispiel: Ein Verein veranstaltet ein Maifest und ein Herbstfest. Die Einnahmen betragen 50.000 € und der verbleibende Gewinn 10.000 €. Es kommt hierdurch zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt um die Höhe der Körperschaftsteuer. Wenn auch das Einspruchsverfahren gegen den entsprechenden Steuerbescheid erfolglos ist, bleibt nur noch der Weg zum Finanzgericht.
Sozial-Rechtsschutz Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten (keine Wartezeit).
Beispiele: Rentenansprüche als Folge von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Beitragszahlungen und Festsetzung der Versicherungspflicht in der AOK, den Ersatzkassen und den Berufsgenossenschaften, Regressforderungen seitens der Berufsgenossenschaft gegen den Vereinsvorstand.
Straf-Rechtsschutz Verteidigung gegen den Vorwurf eines fahrlässigen Vergehens (keine Wartezeit).
Beispiele: Ein Strafbefehl kommt, weil beim Vereinsfest das Zelt nicht vorschriftsmäßig aufgebaut war oder weil die Pferde eines Reitclubs aus der Koppel ausgebrochen waren und einen Verkehrsunfall verursacht haben. Schon eine kleine Unaufmerksamkeit kann zum Strafverfahren führen. Die Verteidigung gegen den Vorwurf vorsätzlicher Vergehen, wie zum Beispiel Beleidigung, Verleumdung, ist ausgeschlossen.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit wehren (keine Wartezeit)
Beispiel: Die Verletzung von Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften, deren Fülle kaum zu übersehen ist, kann zu einem - nie ganz ausschließenden - Bußgeldverfahren führen.
Arbeits-Rechtsschutz Rechte als Arbeitgeber aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen wahrnehmen (Wartezeit drei Monate)
Beispiele: Aus dem Arbeitsverhältnis können sich vielfältige Streitfälle ergeben, so zum Beispiel um Lohn- und Gehaltsansprüche, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Auslösungen, freiwillige Altersversorgung und Kündigungen. Die komplizierte Rechtslage führt hier zu unvermeidbaren Rechtsstreitigkeiten, in denen der Verein dann den Arbeits-Rechtsschutz benötigt.