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0211 963-4545Wir zahlen für Ihre Verteidigung beim Vorwurf von Verbrechen* und Ordnungswidrigkeiten. Wenn Sie als Zeuge aussagen und die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen müssen, leistet Ihnen ein Rechtsanwalt Beistand.
Wer ist versichert?
Das Unternehmen versichert gesetzliche Vertreter, Führungskräfte, Mitglieder der Aufsichtsorgane wie Beirats- und Aufsichtsratsmitglieder und sämtliche Betriebsangehörige. Versicherungsschutz besteht auch für freie Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit für Ihr Unternehmen, Betriebsärzte, Praktikanten, Leiharbeitnehmer, ausgeschiedene Mitarbeiter, externe Mandate, Interimsmandate und unselbstständige Niederlassungen.
Dieser Rechtsschutz hilft auch, wenn jemand Ihrem Kunden ein vorsätzliches Vergehen vorwirft, etwa Steuern hinterzogen oder unerlaubt Abfälle entsorgt zu haben. Wir tragen die Kosten nach Honorarvereinbarung, wenn keine Verurteilung erfolgt, zum Beispiel bei Einstellung des Verfahrens.
ARB | erw. Straf-RS | Spezial-Straf-RS | |
Disziplinar-Recht | ja | ja | ja |
Standes-Recht | ja | ja | ja |
Straf-Recht | |||
Vorwurf eines Vergehens | |||
fahrlässig und vorsätzlich begehbar | |||
fahrlässig | ja | ja | ja |
vorsätzlich | nein | ja | ja |
nur vorsätzlich begehbar | nein | ja | ja |
Vorwurf eines Verbrechens | nein | nein | ja |
Ordnungswidrigkeiten-Recht | ja | ja | ja |
Klassische D&O-Versicherungen bieten zwar Rechtschutzelemente an. Viele enthalten auch eine Strafrechtsschutz-Komponente. Diese ersetzt jedoch keine vollständige Straf-Rechtsschutzversicherung. Der Grund: Dieser Bestandteil einer Versicherung bietet nur Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einem zivilrechtlichen Haftpflichtanspruch. Diese Lücke wird durch den ARAG Spezial-Straf-Rechtsschutz geschlossen.
Firmen-Straf-RS §28 ARB 2016 |
Erweiterter Straf-RS Sonderbedingung 1 zu den ARB 2016 |
Spezial-Straf-Rechtsschutz Allgemeine Bedingungen für die Spezial-Straf-, Vermögensschaden - und Anstellungsvertrags-RS Versicherung 2013 |
Leistungsarten | Leistungsarten | Leistungsarten |
Straf-RS |
Straf-RS |
Straf-RS |
Vergehen bei fahrlässigem Vorwurf |
Vergehen vorsätzlich |
Vergehen |
Verbrechen |
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Ordnungswidrigkeiten-RS |
Ordnungswidrigkeiten-RS |
Ordnungswidrigkeit-RS |
Disziplinar- und Standes-RS |
Disziplinar- und Standes-RS |
Disziplinar- und Standes-RS |
Im Straf- und OWI-RS versichert Strafverteidigung |
Im Straf- und OWI-RS versichert Strafverteidigung |
Im Straf- und OWI-RS versichert Strafverteidigung |
Erstberatung |
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Vorsorgliche Erstberatung bei unmittelbar bevorstehendem Ermittlungsverfahren |
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Bei Durchsuchungen, einschließlich Arrestverfahren, auch wenn Versicherter nicht betroffen ist |
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in Verwaltungsverfahren |
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unterstützende verwaltungs-rechtliche Tätigkeit/ Gutachten eines RA |
unterstützende verwaltungs-rechtliche Tätigkeit/ Gutachten eines RA |
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Bei Betriebsstilllegungen |
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In Steuerverfahren |
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Erweiterter Steuer-Straf-RS (bis 50.000€) |
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Zeugenbeistand für VN |
Zeugenbeistand |
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Erweiterter Zeugenbeistand für Entlastungszeugen |
Firmen-Straf-RS §28 ARB 2016 | Erweiterter Straf-RS Sonderbedingungen 1 zu den ARB 2016 | Spezial-Straf-Rechtsschutz Allgemeine Bedingungen für die Spezial-Straf-Vermögensschaden- und Anstellungsvertrages-RS Versicherung 2013 |
Leistungsarten | Leistungsarten | Leistungsarten |
Firmenstellungnahme |
Firmenstellungnahme bei Ermittlung, gegen unbekannt im Unternehmen |
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Vollstreckungsverfahren |
Vollstreckungsverfahren |
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Wiederaufnahmeverfahren |
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Adhäsionsverfahren |
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Verfassungsrecht |
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Parlamentarischer Untersuchungsausschuss |
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Privatlageverfahren |
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aktive Strafverfolgung (Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde) |
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Versicherte Kosten | Versicherte Kosten | Versicherte Kosten |
unbegrenzt Verfahrenskosten |
300.000€ je Rechtsunfall 1-fach maximiert |
500.000€, 1Mio € 3-fach maximiert |
Gesetzliche Vergütung eines RA |
Verfahrenskosten |
Verfahrenskosten |
Angemessene Vergütung eines RA für den VN (bzw. gesetzliche Vertreter) |
Angemessene Vergütung eines RA für alle Versicherten |
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nur gesetzliche Vergütung eines RA für mitversicherte Personen |
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Im Strafverfahren gegen Gesellschafter/Organmitglieder Mehrfachbeauftragung möglich |
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Koordination der Verteidigung |
Firmen-Straf-RS §28 ARB 2016 | Erweiterter Straf-RS Sonderbedingungen 1 zu den ARB 2016 | Spezial-Straf-Rechtsschutz Allgemeine Bedingungen für die Spezial-Straf-Vermögensschaden- und Anstellungsvertrages-RS Vermögensschaden und Anstellungsvertrages-RS Versicherung 2013 |
Versicherte Kosten | Versicherte Kosten | Versicherte Kosten |
Korrespondenzanwalt; alternativ Reisekosten des RA (100 Km Regelung) |
Reisekosten des RA |
Reisekosten des RA |
Reisekosten des Versicherten (100 Km-Regelung) |
Reisekosten des Versicherten (100 Km-Regelung) |
Reisekosten des Versicherten |
Kosten für Sachverständiger, die vom Gericht bestellt werden |
Angemessene Kosten für "Parteigutachten" in Straf-/OWI-Verfahren |
Angemessene Kosten für "Parteigutachten" in Straf-/OWI-Verfahren |
Gegnerische Nebenklagekosten, wenn VN nur Übernahme verpflichtet ist |
Freiwillig übernommen gegnerische Nebenklagekosten |
Freiwillig übernommen gegnerische Nebenklagekosten |
Gegnerische Nebenklagekosten, wenn VN zur Übernahme verpflichtet ist |
Freiwillig übernommen gegnerische Nebenklagekosten |
Freiwillig übernommen gegnerische Nebenklagekosten |
Weitere Leistungen:
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Weitere Leistungen:
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Weitere Leistungen:
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Firmen-Straf-RS | Erweiteter Straf-RS zu den ARB | Spezial-Straf-Rechtsschutz |
ARB | Sonderbedingung 1 zu den ARB | BVA 2013 |
Wird dem Versicherten vorgeworfen, ein Vorgehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht kein RS (§2 ARB 2013) | Wird rechtskräftig festgestellt, dass ein Vergehen vorsätzlich begangen hat, entfällt der RS rückwirkend. | Wird rechtskräftig festgestellt, dass ein Versicherter eine Straftat vorsätzlich begangen hat, entfällt der RS rückwirkend (Ausnahme Strafbefehl und Geldstrafe wegen dolus eventualia (Eventualvorsatz) |
Umfangreiche Ausschlussreglungen gem. §3 ARB z.B. | ||
Führen von Motorfahrzeugen | Führen von Motorfahrzeugen | Führen von Motorfahrzeugen |
Krieg, feindselige Handlungen, Anfuhr, Innere Unruhen, Streik, Aussperrung | Krieg, feindselige Handlungen, Aufruhr, innere Unruhen | |
Baurecht | Baurecht | |
Patentrecht | Patentrecht | |
Uhrheberecht | Uhrheberecht | |
Markenrecht | Markenrecht | |
Geschmacks-/ Gebrauchsmusterrecht |
Geschmacks-/Gebrauchsmusterrecht | |
Recht an geistigem Eigentum | Recht an geistigem Eigentum | |
Kartellrecht | Kartellrecht | Submissionsabsprachen (Preis- und Ausschreibungsabsprachen) |
Wettbewerbsrecht | Wettbewerbsrecht | |
Spiel-/Wettverträge, Termin-/Spekulationsgeschäfte | Spiel-/Wettverträge, Termin-/Spekulationsgeschäfte | |
Insolvenzverfahren |
Beispiel: Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen |
Ein Unternehmer wird zur Verantwortung gezogen. Es werden Ermittlungen vom Hauptzollamt eingeleitet mit dem Vorwurf seine Firma hätte die Zahlung von fälligen Sozialversicherungsbeiträgen (im Sinne von §266a Abs. 1 StGB) unterlassen. Der Spezial- Straf-Rechtsschutz hilft bei Verfahren, die eingeleitet werden bei:
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Beispiel: Steuerstraftaten |
Ein Unternehmen muss sich gegen den Vorwurf einer möglichen Steuerstraftat bzw. Ordnungswidrigkeit verteidigen. Diese Verfahren werden in der Regel eingeleitet, wenn:
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Beispiel: Betrug | Ein Autozulieferer vertreibt Ersatzteile über das Internet. Der Kunde bestellt und bezahlt die Ware, aber die Lieferung verzögert sich oder bleibt aus. In diesen Fällen erstattet der Kunde Strafanzeige wegen Betrugs. |
Beispiel: Umweltstraftaten | Eine Autoverwertung hat seinen Müll und Abfall, der Giftstoffe enthielt, nicht ordnungsgemäß gelagert und in nicht zulässigerweise verbrannt. Zugleich ist aus Unachtsamkeit Öl ins Grundwasser gelangt. Die Verantwortlichen können sich mit dem Spezial-Straf-Rechtsschutz gegen die strafrechtlichen Vorwürfe wie Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung verteidigen. |
Beispiel: Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz | Ein Händler von Lebensmittel muss sich wegen angeblich unzureichender Hygiene oder falscher Aufbewahrung oder Lagerung von Lebensmittel zur Verantwortung ziehen lassen. |
Beispiel: Abrechnungsbetrug/Plausibilitätsprüfung |
Einem Arzt wird Abrechnungsbetrug von der Krankenkasse vorgeworfen. Mit Hilfe des Spezial-Straf-Rechtsschutz kann er sich gegen diesen Vorwurf verteidigen. Gut zu wissen: Auch für die rechtliche Verteidigung in Straf- oder Disziplinarverfahren bei Auffälligkeiten in den Plausibilitätsprüfungen durch die Kassenärztliche Vereinigung (bezogen auf die Abrechnung in den jeweiligen Quartalen) steht der Spezial-Straf-Rechtsschutz zur Seite. |
Beispiel: Körperverletzung |
Der Betreiber einer Diskothek beschäftigt einen Türsteher. Dieser ist in seiner Ausübung des Dienstes in eine Schlägerei verwickelt und muss sich gegen den strafrechtlichen Vorwurf zur Wehr setzten. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz hilft mit Rechtbeistand bei den Vorwürfen von:
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