Landwirtschaftsrechtschutz kurz erklärt

Unser Landwirtschaftsrechtsschutz schützt nicht nur das Kerngeschäft Ihrer Kunden als Landwirt oder Forstwirt ab, sondern auch die Nebenbetriebe und die Familie ihrer Kunden. Das private Recht ihrer Kunden schützen wir direkt mit. Damit Ihre Kunden ihre Arbeit unbeschwert nachgehen können – ob im Hofladen, in der eigenen Käserei, auf dem Reiterhof mit Café oder bei der Energie-Erzeugung.

Rechtsschutz für Ihren Landwirtschaftsbetrieb

Unser Rechtsschutz deckt die Kosten für Streitigkeiten ab, die unmittelbar mit dem Betrieb Ihres Kunden zusammenhängen.

Typische Fälle:

  • Nach einer unfachmännischen Reparatur am Stallgebäude fordern Sie Nachbesserung.
  • Das Finanzamt erkennt Betriebskosten nicht an, Sie legen Widerspruch ein.
  • Bei einem Kauf- oder Liefervertrag läuft etwas nicht wie vereinbart.

Rechtsschutz für Sie als Arbeitgeber

Bei arbeitsrechtlichen Konflikten mit den Mitarbeitern ist ihr Kunde als Arbeitgeber abgesichert.

Typische Fälle:

  • Bei der Bezahlung von Erntehelfern kommt es zum Streit .
  • Sie mahnen einen Mitarbeiter ab und dieser klagt dagegen.

Rechtsschutz für die Gewerbeimmobilie

Ob Ihr Kunde Eigentümer ist oder Pächter, rechtlich treten wir für die von Ihrem Kunden genutzte und bewirtschaftete Gewerbeimmobilien ein. Ihr Kunde nimmt auf unsere Kosten einen Fachanwalt.

Typische Fälle:

  • Das Grundbuch ist hinsichtlich Ihres Grundstückverlaufs nicht eindeutig. Ihre Grundstücksgrenze wird angefochten.
  • Sie gehen gegen störende Emissionen des angrenzenden Gewerbebetriebs vor.
  • Ihre Pacht soll unangemessen erhöht werden

Sicher gehen, dass Verträge eingehalten werden:

Auch für Ihre Nebenbetriebe schließt Ihr Kunde Verträge ab, von denen viel abhängen kann. Deshalb ist in unserem Leistungspaket auch der landwirtschaftliche Vertragsrechtsschutz für Ihre nicht gewerbesteuerpflichtigen Nebenbetriebe beitragsfrei enthalten.
Gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe können, incl. Vertrags-Rechtsschutz, mitversichert werden. Tarifierung nach Jahresumsatz.

Cross- Compliance-Verfahren

Die Prämienzahlung der EU an die Agrarwirtschaft sind bekanntermaßen an die Einhaltung von Cross-Compliance-Verpflichtungen geknüpft. Sollte Ihr Kunde diese angeblich einmal oder nur unzureichend eingehalten haben, übernehmen wir für daraus entstehende rechtliche Auseinandersetzungen die Kosten.

Enteignungsverfahren

Eine neue Straße soll gebaut werden-durch Wiesen und Äcker Ihres Kunden. Wenn die Gemeinde gegen Ihr Kunde ein Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- oder Enteignungsverfahren einleitet, kann Ihr Kunde mit uns Ihre Interessen vertreten.

Erschließungs- und Anliegerabgaben

Die Gemeinde will von Ihnen für Lärmschutzmaßnahmen wegen eines neuen Wohngebietes eine nachträgliche Erschließungsabgabe. Sie haben gute Gründe, sich dagegen zu wehren

Ihr Beitrag ist individuell

Große Betriebe zahlen höhere, kleinere Betriebe niedrige Beiträge. Diese berechnen wir für den Kernbetrieb Íhres Kunden entsprechend Ihrer bewirtschafteten Fläche nach Hektar. Mit einer Selbstbeteiligung nimmt Ihr Kunde selbst Einfluss auf die Höhe des Beitrags. Ihr Kunde wählt zwischen keiner 150, 250, 500 und 1000 Euro Selbstbeteiligung.

Finanzieller Rückhalt für Ihr gutes Recht

Damit Sie auch bei hohen Streitwerten finanziell abgesichert sind, schützen wir Sie je Rechtsschutzfall mit hohen Versicherungssummen:

  • in Europa unbegrenzt
  • weltweit bis 100.000 Euro

Zusätzlich stellen wir ein zinsloses Darlehen für Strafkaution zur Verfügung:

  • in Europa bis 200.000 Euro
  • weltweit bis 100.000 Euro