06.10.2020

Liebe Vertriebspartnerin,
lieber Vertriebspartner,

so viele News-Beiträge haben wir selten. Aber: Halten Sie bis zum Ende durch. Es lohnt sich. Direkt zu Anfang können wir Ihnen für viele Tarife bereits heute die ab 01.01.2021 gültigen Beiträge liefern. Zudem sind wir stolz darauf, den Härtetest von Focus Money Versicherungsprofi mit Bravour bestanden zu haben.

Passend dazu laden wir Sie gleich zwei Mal ein: am Freitag, den 9.10.2020, zum Reinhören bei "talk2". Im Format von Oliver Fink und Hagen Engelhard erfahren Sie live, wie eine PKV entsteht. Außerdem laden wir Sie herzlich zur DKM ein, die 2020 digital stattfindet. Das und noch viel mehr lesen Sie in der heutigen Partner-Info.

Bei Fragen gilt nach wie vor: rufen Sie an. Wir leben Maklerservice!

Bleiben Sie gesund & beste Grüße aus dem Makler Service Center.

Aktuelles zu den Beitragsanpassungen (BAP)

Informationen zu den Unisex-Beiträgen ab 01.01.2021

Bereits im Juni hatten wir Sie informiert, dass auch in diesem Jahr nur wenige unserer Tarife eine Anpassung erfahren. Besonders die Med-Tarife in der Vollversicherung sowie viele weitere verkaufsstarke Tarife in der Zusatzversicherung (wie bspw. unsere Dent-Tarife) bleiben stabil.

Zusätzlich gab es die Besonderheit in der Vollversicherung, dass wir die Beitragskalkulation im Komfort-Tarif vorziehen konnten. Mit dem Vorteil, dass Ihnen bereits seit Juni die ab dem 01.01.2021 gültigen Neugeschäftsbeiträge zur Verfügung stehen.

Insgesamt verzeichnen wir auch in diesem Jahr eine sehr moderate Beitragsanpassung. Hier die Details

Kranken-Vollversicherung

Kompakt-Bereich (Komfort und Med-Tarife)

Wie bereits im Juni dargestellt, dargestellt, beträgt die Anpassung im Komfort-Tarif (K-Tarif) in den verkaufsstarken Altern im Durchschnitt ca. 3 bis 4 Prozent. Seit Einführung des K-Tarifs in Unisex im Dezember 2012 bleiben die Beitragserhöhungen damit im Durchschnitt unter 0,5 Prozent p.a.

Unsere im Oktober 2019 neu eingeführten Tarife MedExtra (ME0-ME1500) und MedBest (MB0-MB1500) bleiben stabil.

Modular-Tarife

Bei den Erwachsenen werden die ambulanten Module 210, 205, 207 und 208 sowie die stationären Module 220, 230 und 240 angepasst, hier kommt es sowohl zu Erhöhungen als auch zu Senkungen. Bei Kindern und Jugendlichen bleiben alle Modular-Tarife stabil.

In der Beihilfeversicherung werden bei den Erwachsenen nur die stationären Module 221-227, 241-247 und 231-237 angepasst, bei den Kindern und Jugendlichen die ambulanten Module 211-217 sowie (nur bei den Kindern) die Zahn-Module 521-527 und 541-547.

Beitragsentlasungskomponente BEK

Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Beitragsentlastungskomponenten (BEK) immer zusammen mit dem zugehörigen Grundtarif angepasst werden (sofern beim Grundtarif Beitragsanpassungsbedarf besteht).

Pflegepflichtversicherung:

Zum 01.01.2021 gibt es keine Beitragsanpassung in der Pflegepflichtversicherung (zu berücksichtigen ist hier jedoch die Anpassung an den neuen Höchstbeitrag).

Hinweis: Der PKV-Verband hat uns mitgeteilt, dass die Bundesregierung eine Pflegeleistungsreform für das erste Halbjahr 2021 plant. Hieraus resultiert voraussichtlich eine Sonder-Beitragsanpassung in der Pflegepflichtversicherung zum Reformtermin. Art und Umfang der Leistungsreform sind noch nicht bekannt. Wir werden Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt hierzu informieren.

 

Zusatzversicherung

Zahnzusatz

Besonders erfreulich ist, dass es bei keinem unserer Zahnzusatztarife zu Beitragserhöhungen kommt – bei den Tarifen Z70 und Z100 werden die Beiträge für Kinder und Jugendliche sogar gesenkt.

Ambulant- und Stationär-Tarife

Weiter bleiben die ambulanten Zusatztarife 281, 282 und 482 und V100 sowie der Stationär-Tarif 262 und die Tarife KJunior und BJunior beitragsstabil. Das gilt jeweils für alle Beobachtungseinheiten, d.h. sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche.

Im Stationär-Tarif 261 werden die Beiträge für Erwachsene und Kinder sogar gesenkt – die Beiträge für Jugendliche bleiben stabil. Ebenso werden im ambulanten Zusatztarif 483 die Beiträge für alle Beobachtungseinheiten gesenkt.

Kostenerstattungstarife

Die Kostenerstattungstarife 181-185 bleiben für alle Beobachtungseinheiten stabil.

 

Weitere Tarife

Pflegeergänzungsversicherung

Aufgrund eines weiterhin steigenden Schadenverlaufs müssen in der Pflegeergänzungsversicherung einige Tarifstufen angepasst werden. Betroffen hiervon sind insbesondere die mittleren Pflegegrade 2, 3 und 4, d.h. die Pflegetagegeld-Tarife PIN2 und PIN3 werden für Erwachsene, der Tarif PIN4 für alle Beobachtungseinheiten angepasst.

Die Tarife 69, PIN1 und PIN5 bleiben hingegen stabil. Der Pflegekosten-Tarif 68 muss nur für Kinder und Jugendliche angepasst werden, der staatlich geförderte Pflegetagegeld-Tarif PF hingegen für alle Beobachtungseinheiten.

Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeld-Tarife

Sowohl die Krankentagegeldversicherung (Tarife 31-39, Tarif KTplus und KTV) als auch die Krankenhaustagegeldversicherung (Tarif 11) bleiben in diesem Jahr beitragsstabil.

 

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Auch hier haben wir gute Nachrichten: Alle Tarife der betrieblichen Krankenversicherung bleiben stabil.

Tarifrechner, Unterlagen & Hinweise zur BAP bei Antragsstellung

Aktualisierung in den Tarifrechnern

Die neuen Beiträge sind ab 19.10.2020 in den Angebotsrechnern hinterlegt.

 

Unterlagen zur Beitragsanpassung in der KV

Hier finden Sie eine Übersicht mit den Beitragsanpassungen für alle Tarife:

 

Für Anträge mit Beginn ab 01.01.2021 bitten wir Sie, ab sofort nur noch die neuen Beiträge zu verwenden. Die Beitragstabelle mit den ab 01.01.2021 gültigen Neugeschäftsbeiträgen finden Sie hier:

 

Hinweise auf die BAP bei Antragstellung

Für Beginne im Jahr 2020 und 2021 ist ab sofort im Antrag folgender Hinweis erforderlich, wenn Tarife bzw. Risikogruppen, die von der Beitragsanpassung betroffen sind, beantragt werden:

„Auf die bevorstehende Beitragsanpassung in den Tarifen (entsprechende Tarife aufführen) wurde ich hingewiesen.“

Bitte beachten Sie: Anträge, die ohne diesen Vermerk eingereicht werden, können leider nicht angenommen werden. In diesen Fällen würde die Antragsabteilung per Nachbearbeitung einen entsprechenden Vermerk anfordern, der dann separat vom Kunden gegenzuzeichnen ist.

Im Tarifrechner kann der Hinweis ganz einfach über das freie Textfeld eingegeben werden. Mit dem Software-Update am 19.10.2020 erscheint bei Antragsstellung mit Tarifbeginn vor dem 01.01.2021 der BAP-Hinweis dann automatisch im Tarifrechner, so dass der Versicherungsnehmer mit Unterzeichnung des Antrages auch die Kenntnisnahme von der Beitragsanpassung bestätigt. Bei Antragsstellung mit Tarifbeginn ab dem 01.01.2021 wird automatisch der neue Beitrag ausgewiesen. Noch ein ergänzender Hinweis zum K-Tarif: Aufgrund der vorgezogenen Beitragskalkulation sind die neuen Beiträge des K-Tarifs bereits heute in den Tarifrechnern enthalten.

focus-money-outperformer-2020

Wir sind Outperformer!

Focus-Money-Versicherungsprofi unterzieht die ARAG KV einem "Härtetest"

Bei dem Härtetest von „Focus-Money-Versicherungsprofi“ werden zehn für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Krankenversicherers zentrale Kennzahlen im Zeitverlauf betrachtet und in Relation zum Gesamtmarkt gesetzt.

Dabei werden sowohl Erfolgsindikatoren wie Nettoverzinsung oder Ergebnissituation, aber auch Kennzahlen aus den Bereichen Sicherheit, Finanzierbarkeit und Bestandsentwicklung berücksichtigt.

Das Kennzahlenrating wurde in Zusammenarbeit mit der renommierten Ratingagentur Assekurata durchgeführt.

Das Ergebnis
„Die ARAG steht außergewöhnlich gut da, sogar in der Vollversicherung. Die hohen Abschlusskosten erklären sich aus dem starken Wachstum, ansonsten sind alle Kennziffern besser als der Markt.“

Gerade im Vollversicherungsbereich kommt den Unternehmenskennzahlen eine besondere Rolle zu. Eine solche Auszeichnung freut uns daher ganz besonders und unterstreicht die Rolle der ARAG Krankenversicherung als attraktiven und soliden Partner im Gesundheitsmarkt.

Zum kompletten Rating auf der Webseite vom Focus Money Versicherungsprofi

GKV-Zuschuss bei Zahnersatz steigt ab Oktober 2020

Hintergrund-Info: Aktuell bestehendes Festzuschusssystem der gesetzlichen Krankenkasse
Seit 2005 gilt für gesetzlich krankenversicherte Personen das bestehende Festzuschusssystem.

Immer dann, wenn die medizinische Notwendigkeit für einen Zahnersatz festgestellt wird, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse mit einem sogenannten befundbezogenen Festzuschuss an den Kosten. Das bedeutet, dass der Zahnarzt seinen Patienten über die möglichen Behandlungsvarianten aufklärt und der Patient dann einen festen Betrag, als Zuschuss, seiner gesetzlichen Krankenkasse erhält (unabhängig von der gewählten Versorgungsform).

Änderungen der Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse ab 01.10.2020
Zum 01. Oktober 2020 wird die Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse angepasst und für den Versicherten vereinfacht. In der Vergangenheit musste der Versicherte nachweisen, dass er innerhalb der letzten 10 Kalenderjahre an einer Vorsorgeuntersuchung teilnahm, um den vollen Bonus zu erhalten.

Ab Oktober 2020 bleibt ein einmaliges Versäumnis in begründeten Ausnahmefällen folgenlos und wirkt sich nicht auf die Erhöhung des Anteils der gesetzlichen Krankenkasse aus.

Die Festzuschüsse werden durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz zum 01.10.2020 wie folgt erhöht:

  • Von derzeit 50 auf 60 Prozent ohne nachgewiesene zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
  • Von 60 Prozent auf 70 Prozent, wenn der GKV-Versicherte mit seinem Bonusheft nachweisen kann, dass er 5 Jahre in Folge an einer eine regelmäßigen zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung teilgenommen hat
  • Von 65 Prozent auf 75 Prozent bei einer Dauer von 10 Jahren.

Liegt ein sogenannter Härtefall vor, so haben GKV-Versicherte Anspruch auf den Gesamtbetrag aus Festzuschuss (künftig 60 Prozent) sowie auf einen zusätzlichen Betrag von künftig 40 Prozent, d.h. insgesamt auf einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent.

Live-VideoTalk "Wie entsteht eigentlich eine PKV?"

Am Freitag, den 9. Oktober sind ab 10 Uhr Dr. Roland Schäfer (Vorstand der ARAG Krankenversicherungs-AG) und Sebastian Linne (Abteilungsleiter Produkt- und Partnermanagement) als Interview-Gäste bei Talk2. Talk2 ist die Video-Talkshow von Oliver Fink (Levelnine) und Hagen Engelhard (Medikost) mit Unternehmensvertretern aus dem PKV-Umfeld. Die Experten der ARAG KV erläutern an diesem Tag, wie eine PKV entsteht und stellen sich den Fragen der PKV Profis.

Weitere Infos zum Format gibt es auf der Webseite https://www.talk-2.de/

Zehn Tipps für "zahngesunde Ernährung"

Sie müssen jetzt nicht Ihre komplette Ernährung umstellen, um Ihren Zähnen und dem Zahnfleisch etwas Gutes zu tun. Manchmal sind es schon die kleinen Dinge, die große Effekte nach sich ziehen. Und auch wir wissen: Manche Tage muss man einfach zuckern.