Anpassung der ARAG Haftpflichtversicherung ab 01.07.2026
ARAG Haftpflichtversicherung und Business Aktiv.
Beitragsanpassung (BAP)
Ab der Fälligkeit 01.07.2026 werden die Beiträge der Haftpflichtversicherung um 10 % angepasst.
Der Vorstand der ARAG Allgemeine ist der Treuhänderberechnung gefolgt.
Die Beiträge werden ab der Fälligkeit 01.07.2026 sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden um 10 % erhöht.
Die Anpassung betrifft auch den Haftpflicht-Anteil innerhalb der Business Aktiv Verträge.
Soweit die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden, findet keine Prämienangleichung statt.
In folgenden Bestandstarifen erfolgen Anpassungen um 10 %:
- Jagdhaftpflicht
- Windsurferhaftpflicht
- Motorboothaftpflicht
- Segelboothaftpflicht
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Gewässerschadenhaftpflicht
- Haftpflichttarife 2003 bis 2021
- alle Business Tarife mit Haftpflichtdeckung
Im Neugeschäft werden die Prämien angepasst und es erfolgen Anpassungen um 10 %:
- Haftpflicht-Schutz Tarif 2021
- Haftpflichtdeckung in Business Aktiv
- Jagdhaftpflicht
- Windsurferhaftpflicht
- Motorboothaftpflicht
- Segelboothaftpflicht
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Gewässerschadenhaftpflicht
Aufgrund der Beitragsanpassung steht den Kunden ein Kündigungsrecht zu, auf welches sie in der Beitragsrechnung hingewiesen werden.
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