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Liebe Vertriebspartnerin, lieber Vertriebspartner, 

in den heutigen News haben wir zunächst wichtige Informationen zu Beitragsanpassungen für Sie: Ab der Hauptfälligkeit 01.07.2023 werden die Beiträge der Haftpflichtversicherung um 5% angepasst. Mehr dazu lesen Sie im entsprechenden Beitrag. 

Übrigens: Was ist für Sie eigentlich 1+1+1? Die Antwort ist für uns heute ganz einfach: "Ausgezeichnet" :-) Denn auch in diesem Jahr wurden wir mehrfach ausgezeichnet und freuen uns Ihnen das heute mitzuteilen.

Steht bei Ihnen oder Ihren Kunden gerade eine Reise an? Mit ARAG ReiseProtect 365 sind sie gut ausgestattet. Einen Koffer mit Leistungen für verschiedene Anforderungen - eben alles Wichtige, was es für eine sichere Reise braucht. 

In unserem Rechtstipp befassen sich unsere ARAG Experten heute mit dem Bundesurlaubsgesetz, welches einen bestimmten Mindesturlaubsanspruch vorgibt.

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Wir sind für Sie da.

Wir leben Maklerservice.
Telefonisch und online.
0211 963 45 45 · MSC@ARAG.de

Beitragsanpassung 2023

ARAG: Haftpflicht - Prämienangleichung und Beitragsanpassungen

Wir möchten Sie über die Prämienangleichung und Beitragsanpassungen der ARAG Haftpflicht informieren. Die Beiträge der Haftpflichtversicherung werden um 5% angepasst. Darunter fällt auch der Haftpflicht-Anteil innerhalb der Business Aktiv Verträge.

Soweit die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden, findet keine Prämienangleichung statt. Der Vorstand der ARAG Allgemeine ist der Treuhänderberechnung gefolgt.

Die Beiträge werden ab der Fälligkeit 01.07.2023 sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden um 5% erhöht.

Anpassungen in folgenden Bestandstarifen um 5 %:

  • Jagdhaftpflicht
  • Windsurferhaftpflicht
  • Motorboothaftpflcht
  • Segelboothaftpflicht
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpflicht
  • Haftpflicht Tarife 2003 bis 2021
  • Business Aktiv Tarife 2010 bis 2017 Haftpflichtdeckung

Aufgrund der Beitragsanpassung steht den Kunden ein Kündigungsrecht zu, auf welches sie in der Beitragsrechnung hingewiesen werden.

Das bedeutet für die Neugeschäftstarife:

  • Der Haftpflicht-Schutz 2021 wird um 5% erhöht,
  • Die Haftpflichtdeckung im Business Aktiv 2017 wird um 5% erhöht,
  • Jagd-, Windsurfer-, Motorboote-, Segelboote, Haus- und Grundbesitzer- sowie Gewässerschadenhaftpflicht werden um 5% erhöht.
 

1+1+1= Ausgezeichnet!

Es ist schon wieder passiert: Wir sind ausgezeichnet worden! Das kann ja kein Zufall sein. Stiftung Warentest / Finanztest hat uns mit der Note "Sehr gut" belohnt. Die ARAG Wohngebäude Versicherung Komfort ist aus 71 Anbietern mit Bestnote als Testsieger ausgezeichnet worden.

Wir freuen uns außerdem, dass wir in einer groß angelegten Untersuchung von Focus-Money als „Fairster Schadenregulierer“ im Bereich "Unfallversicherung" prämiert worden sind.

Aber das ist nicht genug: In der Kategorie Preis-Leistungs-Verhältnis zeichnet Focus den ARAG Fahrrad-Schutz als beste E-Bike Versicherung aus.

Reiseversicherung

ReiseProtect 365

Wir haben Reiseversicherung neu gedacht – und einen Koffer mit Leistungen für verschiedenste Anforderungen gepackt. Eben alles, was Ihre Kunden für sicheres Reisen brauchen können. So ersetzen wir Kosten, wenn die Reise nicht angetreten werden kann oder umgebucht werden muss. Und wir sind zur Stelle bei Streitigkeiten mit Hotel oder Reiseanbieter.

Rechtstipp

ARAG Rechtstipp: Bundesurlaubsgesetz: Die Regeln bei der Urlaubsplanung

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt in Deutschland die Mindestanforderungen an den Erholungsurlaub von Arbeitnehmenden. Auch die Arbeitgeberpflichten bei der Gewährung von Urlaub sind hier gesetzlich definiert. Um die Erholung zu sichern und damit die Gesundheit von Arbeitnehmenden zu schützen, gibt das Bundesurlaubsgesetz einen Mindesturlaubsanspruch vor. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, diesen Anspruch zu gewährleisten.

Doch wer fällt unter den Geltungsbereich des Bundesurlaubsgesetzes und wie viele Tage stehen Arbeitnehmern laut dem gesetzlichen Mindesturlaub zur Verfügung ?