Fall gelöst: Unerwartete Erbschaft
Konflikte lösen mit Mediation - So geht außergerichtliche Streitschlichtung!
Der Fall
Nach dem Tod der Mutter des Versicherungsnehmers erhielt dieser ein anwaltliches Schreiben des Witwers, in dem mitgeteilt wurde, dass kein relevantes Vermögen vorhanden sei. Aufgrund früherer Kenntnisse über Sparguthaben, eine Lebensversicherung sowie ein geerbtes Elternhaus erschienen diese Angaben dem Versicherungsnehmer jedoch nicht plausibel.
Da der Versicherungsnehmer eine Eskalation vermeiden wollte und der gesundheitliche Zustand des Witwers als angespannt beschrieben wurde, entschied er sich, im Kontakt mit der ARAG den Weg der Mediation zu wählen.
Die Lösung
Im Rahmen der Mediation wurden zunächst offene rechtliche Fragen im Rahmen der integrierten Rechtsberatung geklärt. Dabei wurde der Versicherungsnehmer darüber informiert, dass ihm neben seinem Pflichtteilsanspruch auch ein Anspruch auf Erstellung eines Vermögensverzeichnisses zusteht.
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers nahm die Mediatorin Kontakt mit dem Rechtsanwalt des Witwers auf und verband die Mediationsanfrage mit der Aufforderung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses. Dieses wurde nach einiger Zeit übermittelt und wies mehrere Vermögenswerte aus, die den bisherigen Angaben widersprachen.
In Abstimmung mit dem Versicherungsnehmer verhandelte die Mediatorin daraufhin einen angemessenen Ausgleichsbetrag unter Berücksichtigung der Erbfolge und der festgestellten Vermögenswerte. Eine einvernehmliche Lösung konnte ohne gerichtliche Auseinandersetzung erzielt werden, sodass der Versicherungsnehmer und sein Bruder innerhalb kurzer Zeit einen entsprechenden Betrag erhielten.