Fall gelöst: Software von der Stange
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Der Fall
Unser Gewerberechtsschutzversicherungsnehmer wollte neue KI-Technologien in den Recruiting-Prozess integrieren. Die Software versprach, Bewerber*innen optimal mit offenen Stellen zu „matchen“ und individuelle Lösungen zu bieten.
Allerdings war der Softwareanbieter doch kein „Match“ mit unserem Versicherungsnehmer. Der Anbieter war auf Großunternehmen spezialisiert. Für ein mittelständisches Unternehmen wie unseren Versicherungsnehmer war die Implementierung extrem herausfordernd. Persönliche Betreuung oder individuelle Anpassungen waren nicht vorgesehen. Der Versuch, die Software intern anzupassen, erwies sich als zeit- und kostenintensiv. Parallel musste sogar eine zweite Lösung genutzt werden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Schließlich wollte der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig kündigen und wandte sich an den ARAG Rechts Service.
Die Lösung
Ein gemeinsames Gespräch fand zwischen dem ARAG-Mediator, dem Geschäftsführer der VN und dem Softwareanbieter statt.
Bei dem Termin wurde festgestellt, dass die Software nicht besonders geeignet für den Versicherungsnehmer war, da sie weder ausreichende Leistung brachte noch realistisch einsetzbar war.
Beide Parteien einigten sich darauf, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Statt einer jährlichen fünfstelligen Summe zahlt der Versicherungsnehmer eine letzte Abschlagszahlung von 6.000 EUR.
So konnte der weitere finanzielle Schaden begrenzt werden, und der Versicherungsnehmer hat nun die Möglichkeit, eine passende Lösung zu finden.