Fall gelöst: Freunde der Sonne
Konflikte lösen mit Mediation – so geht außergerichtliche Streitschlichtung.
Der Fall
Nach der Installation einer Photovoltaikanlage traten beim Versicherungsnehmer bereits nach kurzer Zeit erhebliche Funktionsstörungen auf. Der Wechselrichter arbeitete nicht ordnungsgemäß, zudem wies die Anlage auch im Stand-by-Modus einen ungewöhnlich hohen Stromverbrauch auf. Trotz mehrfacher Gespräche des Versicherungsnehmers mit dem Verkäufer sowie dem Hersteller der Anlage konnte die Ursache der Probleme zunächst nicht eindeutig geklärt werden.
Der Verkäufer signalisierte zwar grundsätzlich die Bereitschaft, sich der Angelegenheit anzunehmen, eine konkrete Lösung wurde jedoch nicht erreicht. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin an die ARAG und entschied sich für den Weg der Mediation.
Die Lösung
Im Rahmen der Mediation wurde der Sachverhalt zunächst umfassend erörtert. Seitens des Herstellers war zuvor bereits darauf hingewiesen worden, dass ein Herstellungsfehler nicht vollständig ausgeschlossen werden könne und ein Rückkauf einzelner Komponenten grundsätzlich möglich sei.
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers nahm die Mediatorin Kontakt mit dem Verkäufer auf und brachte den Vorschlag ein, die bestehende Anlage gegen eine technisch höherwertige Anlage auszutauschen. Der Verkäufer lehnte diesen Vorschlag zunächst ab und vertrat die Auffassung, dass kein Mangel vorliege und ein Austausch lediglich gegen Kostenbeteiligung in Betracht komme.
Nach erneuter Prüfung der bisherigen Korrespondenz kamen beide Parteien überein, dass ein Austausch der Anlage die sachgerechteste Lösung darstelle. Es wurde vereinbart, die Anlage zu ersetzen und die hierbei entstehenden Mehrkosten hälftig zu teilen. Auf diese Weise konnte zeitnah eine einvernehmliche Lösung erzielt werden.