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Der Fall

Zusammen mit seinem Geschäftspartner betreibt unser Versicherungsnehmer ein gutgehendes Tonstudio.

Nach mehreren Jahren entschlossen sich die beiden, eine nicht unerhebliche Summe zu investieren und den Firmennamen und das dazugehörige Logo beim Deutschen Marken- und Patentamt markenrechtlich schützen zu lassen. Vorher hatte man sich natürlich bereits erkundigt, ob der Firmenname nicht bereits existierte.

Nachdem alles eingetragen war, stellten die Inhaber jedoch fest, dass zwei weitere Tonstudios mit demselben Firmennamen am Markt operierten. Kunden hatten sie drauf hingewiesen, da sie nur durch Zufall auf die Firma des Versicherungsnehmers gestoßen waren.

Besorgt über zukünftige Einkommenseinbußen und drohende Verwechslungsgefahr in der Pandemiezeit wurde die Mediation der ARAG in Anspruch genommen.

Die Lösung

Die Mediatorin kontaktierte beide Konfliktparteien, die sehr unterschiedlich auf die Mediationsanfragen reagierten.

Die eine Konfliktpartei änderte umgehend nach der Kontaktaufnahme durch die Mediatorin ihren Firmennamen, sodass keine Verwechslungsgefahr mehr bestand.

Mit der anderen Konfliktpartei schlossen die Versicherungsnehmer einen sog. Abgrenzungsvertrag, um die Firmenschwerpunkte der Konfliktparteien klar zu trennen. Zusätzlich erkannten die Parteien während der Mediation, dass eine Zusammenarbeit einen zusätzlichen Mehrwert bieten könnte. Die Parteien beschlossen daher, in Zukunft gemeinsam Projekte durchzuführen.

So wurde im Rahmen der Mediation aus einer aussichtslosen Situation eine echte Win-Win-Lösung.