Fall gelöst: Der frühe Vogel kann mich mal!
Konflikte lösen mit Mediation – so geht außergerichtliche Streitschlichtung.
Der Fall
Zusammen mit seinem Geschäftspartner betreibt unser Versicherungsnehmer ein gut gehendes Tonstudio.
Nach mehreren Jahren entschlossen sich die beiden, eine nicht unerhebliche Summe zu investieren und den Firmennamen und das dazugehörige Logo beim Deutschen Marken- und Patentamt markenrechtlich schützen zu lassen. Vorher hatte man sich natürlich bereits erkundigt, ob der Firmenname nicht zuvor existierte.
Nachdem alles eingetragen war, stellten die Inhaber jedoch fest, dass zwei weitere Tonstudios mit demselben Firmennamen am Markt operierten. Kunden hatten sie darauf hingewiesen, da sie nur durch Zufall auf die Firma des Versicherungsnehmers gestoßen waren.
Besorgt über zukünftige Einkommenseinbußen und drohende Verwechslungsgefahr in der Pandemiezeit wurde die Mediation der ARAG in Anspruch genommen.
Die Lösung
Nach der Klärung der Situation nahm das Mediationsteam zunächst Kontakt mit dem Discounter auf. In einem Gespräch wurden verschiedene Lösungsoptionen besprochen und dokumentiert.
Anschließend fand ein gemeinsames Meeting zwischen den Konfliktparteien statt, zu dem auch der Verantwortliche des Fleischlieferanten eingeladen wurde. Dort einigte man sich auf Selbstdisziplinierung und klare Einweisungen für die Fahrer als erste Maßnahme zur Problemlösung. Zusätzlich erhielt der VN die Kontaktdaten eines festen Ansprechpartners beim Discounter, um sich bei möglichen Störungen direkt melden zu können.
Der VN ist sehr zufrieden und kann vor allem wieder ausschlafen.