Fall gelöst: Beharrlichkeit ist die halbe Miete
Konflikte lösen mit Mediation – so geht außergerichtliche Streitschlichtung.
Der Fall
Nach dem Auszug aus dem angemieteten Objekt erhielt der Versicherungsnehmer von seinem ehemaligen Vermieter ein Schreiben mit erheblichen Schadensersatzforderungen. Die Abnahme des Objekts sowie die Schlüsselübergabe waren zuvor ordnungsgemäß erfolgt und sämtliche Punkte, einschließlich der Kautionsrückzahlung, waren aus Sicht des Versicherungsnehmers abschließend geregelt worden.
Der Vermieter machte dennoch Kosten für Räumungs- und Renovierungsmaßnahmen geltend, die durch beauftragte Drittunternehmen durchgeführt worden seien. Zwar hatte der Versicherungsnehmer Möbel im Objekt zurückgelassen, dies war jedoch nach seiner Darstellung mit dem Vermieter abgestimmt und im Übergabeprotokoll dokumentiert. Eine Zahlung der geforderten Beträge lehnte der Versicherungsnehmer ab.
Trotz einer rechtlichen Ersteinschätzung, die die Position des Versicherungsnehmers bestätigte, entschied er sich zur Inanspruchnahme der Mediation, um eine außergerichtliche und zeitnahe Lösung zu erzielen.
Die Lösung
Der Mediator nahm Kontakt zum Vermieter auf, der einer Mediation grundsätzlich zustimmte, den Sachverhalt jedoch abweichend darstellte. Er bestritt eine Vereinbarung über den Verbleib von Möbeln und verwies darauf, dass das Übergabeprotokoll lediglich den Ist-Zustand des Objekts dokumentiere.
Nach mehreren erfolglosen Telefongesprächen schlug der Mediator einen gemeinsamen Videotermin vor, auf den sich beide Parteien einigten. Im Rahmen dieses Gesprächs wurden zunächst rechtliche Positionen ausgetauscht, bevor auf Anregung des Mediators gemeinsam nach einer pragmatischen Lösung gesucht wurde.
Schließlich verständigten sich die Parteien darauf, das Objekt gemeinsam zu räumen. Kleinere Schönheitsreparaturen übernahm der Vermieter, bei größeren Maßnahmen unterstützte der Versicherungsnehmer. Nach Durchführung des Vor-Ort-Termins wurde der Streit beigelegt und die Kaution unter Verrechnung von Nebenkosten an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.