Fall gelöst: Amt für Kleingedrucktes
Konflikte lösen mit Mediation – so geht außergerichtliche Streitschlichtung.
Der Fall
Dank BAföG konnte sich unsere Versicherungsnehmerin ihren Traum vom Bachelorstudium erfüllen. Nach dem Abschluss im Januar 2022 startete sie nahtlos in den Masterstudiengang.
Doch schon bald folgte der Schock: Die VN sollte eine Rückforderung von über 5.500 EUR zahlen. Eine Mitarbeiterin von dem BAföG-Amt vertröstete sie mit einer Neuberechnung, doch diese kam nie.
Im März 2023 kam die nächste Zahlungsaufforderung, diesmal über fast 6.000 EUR, da die Korrektur nicht angemeldet wurde. In Panik wandte sich die VN an das Mediations-Team der ARAG, um schnelle und unbürokratische Hilfe zu erhalten.
Die Lösung
Im Erstgespräch half die Mediatorin der Versicherungsnehmerin, die Situation zu klären. Der erste Rückforderungsbescheid war untergegangen, und ein Betrag von fast 6.000 EUR war für sie nicht tragbar.
Die Mediatorin kontaktierte das BAföG-Amt. Dort wurde erklärt, dass der Anspruch nach dem Bachelorabschluss endete und die Rückforderung rechtmäßig sei. Mit Unterstützung der Rechtsberatung legte die VN Widerspruch ein und schlug vor, nur die Monate Februar und März zurückzuzahlen.
Nach einigen Wochen kam die Lösung: Das Amt bewilligte die Monate April bis Juli nachträglich. Die Rückforderung reduzierte sich auf 2.500 EUR. Die VN war erleichtert und bemüht sich nun, den Betrag zeitnah zu begleichen.