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0211 963-4545Plus: AssCompact Interview mit Dr. Matthias Maslaton, Konzernvorstand Vertrieb, Produkt und Innovation ARAG SE
22.05.2018
Liebe Vertriebspartner,
kurz vor in Kraft treten der EU Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) haben wir noch einmal einige allgemeine aber vor allem ARAG spezifische Infos für Sie.
Bitte beachten Sie die aktualisierten Dokumente, wie bspw. die aktualisierte Dienstleisterliste, die Sie Ihren Kunden ergänzend zur Deckungsnote aushändigen müssen. Bereits seit Anfang Mai finden Sie die aktualisierten Dokumente bei uns im Netz zum Herunterladen.
Ebenfalls hier herunterladen können Sie den aktualisierten ARAG Rechtsschutz Offline-Rechner. Der entsprechende Abschnitt in der Partner-Info bringt Sie direkt dorthin.
Passend zu unseren Rechtsschutz-Highlights lesen Sie im AssCompact Interview von Dr. Matthias Maslaton mehr dazu, wie wir als Rechtsschutz-Versicherer unser Portfolio stetig weiterentwickeln setzen.
Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,
Ihr Team Sales & Support
Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb
Am 25.05.2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz EU DS-GVO, in Kraft. Ihr Ziel: Schaffung EU-weiter Standards zur Vereinheitlichung des Datenschutzes in Europa. Die Verordnung regelt, wie Unternehmen, Institutionen und Behörden mit persönlichen Daten umgehen dürfen, wann beispielsweise Kunden einwilligen müssen, damit ein Unternehmen ihre persönlichen Daten speichern und verarbeiten kann. Weiter unten finden Sie die ab dem 25.05.2018 gültigen Anlagen zum Antrag / aktualisierte Datenschutzhinweise.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung wird erstmals ein einheitliches Datenschutzniveau in allen 28 EU-Ländern entstehen. Sämtliche Unternehmen, aber auch viele Behörden und Institutionen, werden daran gebunden sein. Bislang gilt in Europa die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995, die von den Ländern national ganz unterschiedlich umgesetzt wurde. Dieser Flickenteppich aus mehr oder weniger strengen Regeln wird durch die neue Verordnung beseitigt. Sie gilt grundsätzlich direkt für alle Länder, lässt aber noch einige nationale Abweichungen zu.
Die Verordnung regelt, wie Unternehmen, Institutionen und Behörden mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen, wann beispielsweise Kunden einwilligen müssen, damit ein Unternehmen ihre personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten kann. Sie legt auch fest, was personenbezogene Daten überhaupt sind und in welcher Form Unternehmen sie nutzen dürfen. Rein anonyme Daten wie Wetteraufzeichnungen oder Hochwasserstatistiken wie Pegelstände fallen hingegen grundsätzlich nicht unter den Datenschutz.
Diese Verordnung ist am 25.05.2016 in Kraft getreten und wird Geltung haben ab dem 25.05.2018.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Beispiele für personenbezogene Daten: Vor-/Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Religion, etc.
Beispiele für personenbeziehbare Daten: IBAN, BIC, Versicherungsscheinnummer, etc.
Wie agieren wir als Rechtsschutz-Spezialist auf die sich stetig wandelnden Wettbewerbsbedingungen und Kundenansprüche an eine Rechtsschutz-Versicherung? Mit innovativen Impulsen auf der Basis von mehr als 80 Jahren Erfahrung! Mehr dazu lesen Sie in der „Sonderedition: Rechtsschutz“, die der Mai-Ausgabe von AssCompact beiliegt. Darin enthalten: Das Interview mit Dr. Matthias Maslaton (Konzernvorstand Vertrieb, Produkt und Innovation ARAG SE), das Sie über folgenden Link herunterladen können.
Mit der ARAG können Sie rechnen – immer und überall. Wenige Klicks bringen Sie dabei zum passenden Vorschlag. Mit den ARAG Offline-Rechnern haben Sie die ARAG Tarifwelt auch mit dabei, wenn Sie einmal nicht Online sind. Hier können Sie die aktuelle Version herunter laden.
Die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland steht vor der Tür und zahlreiche Vereine möchten auch in diesem Sommer wieder ein Public Viewing anbieten. Es bietet den Fans die Möglichkeit, die Dramatik und Stimmung auch außerhalb des Stadions hautnah mitzuerleben. Was ein Sportverein bei der Organisation von Public Viewing beachten muss, erfahren Sie in unserem Rechtstipp...