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0211 963-454514.02.2018
Liebe Vertriebspartner,
das Jahr 2018 geht richtig gut los: Unsere Rechtsschutz-Tarife sind vom TÜV Saarland mit „Sehr gut“ bewertet worden. So startet man doch gerne ins Jahr.
Umfassend und vielschichtig sind die Neuerungen bezüglich der EU-Vermittlerrichtlinie (IDD) zum 23.02.2018. Mehr dazu lesen Sie weiter unten im entsprechenden Abschnitt der Partner-Info.
Wie gewohnt finden Sie die hier bei uns im Netz die ARAG Rechtsschutz Online- und Offline-Rechner frei verfügbar zur Nutzung bzw. zum Download.
Und falls noch Fragen offen sind können Sie sich wie gewohnt gerne an uns wenden. Bis dahin verbleiben wir
mit partnerschaftlichen Grüßen,
Ihr Team Sales & Support
Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb
Wichtig:
Am 23.02.2018 tritt die EU-Vermittlerrichtlinie (IDD) in Kraft. Die Unterlagen aus den aktualisierten ARAG Rechtsschutz Online-Rechnern sind bei uns bereits heute IDD-konform. Die Deckungsnoten folgen in Kürze, spätestens zum 23.02.2018. Denn ab dann wird die Nutzung der IDD-konformen Unterlagen verpflichtend.
Unter anderem mit den Zielen, EU-weit nationale Vorschriften zu harmonisieren und den Verbraucherschutz zu stärken, ist die Richtlinie ins Leben gerufen worden. Das bringt selbstverständlich für den gesamten Markt einige Änderungen mit sich. Das Wichtigste vorab: Mit unseren ARAG Rechtsschutz Online- und Offline-Rechnern erstellen Sie bereits jetzt IDD-konforme Vorschläge und Anträge.
Die Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD) sieht für alle Nichtlebensversicherungsprodukte (Hinweis: nur Privatkunden) ein standardisiertes Informationsblatt vor, welches bei Vertragsabschluss dem Kunden zwingend zur Verfügung gestellt werden muss (IPID).
Das bisherige Produktinformationsblatt wird durch ein neues, standardisiertes Informationsblatt abgelöst. Diese neuen Informationsblätter erhalten Sie anbei.
Weitere Änderungen ergeben sich durch die neue EU-DS GVO. Die Dienstleisterliste einer Gesellschaft ist künftig zwingend zu allen Produkten beizufügen! Somit ergibt sich eine weitere Änderung, welche Unterlagen künftig vor Antragsstellung dem Kunden zur Verfügung gestellt werden müssen. Dem Interessenten muss in Ihrem Fall künftig folgende Informationen ausgehändigt werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass der Antragssteller vor Abschluss eines Vertrages folgende Informationen erhält:
Sogar wenn Sie nicht online sind, haben Sie die "ARAG Rechtsschutz-Tarifwelt" mit dabei: mit den ARAG Rechtsschutz Offline-Rechnern. Auch mit der Offline-Version erstellen Sie mit wenigen Klicks bei ihren Kunden vor Ort bereits heute IDD-konforme Vorsorgevorschläge. Hier laden Sie die aktuelle Version der ARAG Offline-Rechner herunter!