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0211 963-454512.12.2016
Liebe Vertriebspartner,
heute haben wir richtig gute Neuigkeiten, was die Beiträge für unsere starken Rechtsschutz-Tarife angeht.
Und zwar gleichermaßen für Privat- und Gewerbekunden. Fast alle Tarif-Varianten bleiben beitragsstabil. Details lesen Sie in der heutigen Partner-Info.
Wichtig zudem: Ab dem 02. Januar 2017 ist im Tarif 2015 nur noch der §28 (Selbstständige) zu den aktuellen Prämien per Deckungsnote verfügbar.
Der Tarif 2015 §26 (Privatkunden) solo ist damit nicht mehr abschließbar. Die offizielle Übergangsfrist läuft bis zum 01. April 2017.
Hier auf der Webseite finden Sie ab Anfang 2017 die Deckungsnoten, um den Tarif auch weiterhin berechnen zu können.
Ach ja: Ausgezeichnet wurde der ARAG Rechtsschutz übrigens auch.
Bei Fragen können Sie sich wie gewohnt gerne an uns wenden.
Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,
Ihr Team Sales & Support
Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb
Ab dem 02. Januar 2017 ist im Tarif 2015 nur noch der §28 (Selbstständige) zu den aktuellen Prämien per Deckungsnote verfügbar.
Der Tarif 2015 §26 (Privatkunden) solo ist damit nicht mehr abschließbar. Die offizielle Übergangsfrist läuft bis zum 01. April 2017.
Im Dokumentencenter finden Sie ab Anfang 2017 die Deckungsnoten, um den Tarif auch weiterhin berechnen zu können.
Beim Rechtsschutz Rating der Firma Softfair hat der ARAG Aktiv-Rechtsschutz Premium Flex für Singles, Familien und Senioren mit hervorragend abgeschnitten und erhielt die höchste Punktzahl im Vergleich zu Mitbewerbern. Für Privatkunden, die bei der Anwaltswahl flexibel sind, bietet die ARAG zwei Selbstbeteiligungsvarianten „Flex“ an. Dabei reduziert sich die gewählte Selbstbeteiligung bei Wahl eines Netzwerkanwaltes von 300 Euro auf 150 Euro (bzw. 150 Euro auf 0 Euro).
Gute Nachrichten: Der Privatrechtsschutz im Tarif 2016 bleibt stabil. Das heißt: Hervorragende Leistungen zum stabilen Preis - auch in 2017! Diese Leistungen wurden übrigens gerade erst von unabhängigen Experten ausgezeichnet. Auf Grund verschiedener Kostensteigerungen folgen wir der Empfehlung des Treuhänders und müssen wir allerdings in Teilbereichen des Tarifes 2016 die Beiträge für das Neugeschäft anheben. Dies betrifft jedoch nur den Verkehrs-RS sowohl für Privatkunden als auch für Selbstständige und den Rechtsschutz für Land- und Forstwirtschaft
Auch der ARAG Rechtsschutz für Ihre Firmen und Gewerbe-Kunden bleibt für die Tarife 2015 und 2016 größtenteils stabil. Allerdings folgen wir der Treuhänderempfehlung im Rahmen der Beitragsangleichung. Deshalb sind in einigen Bereichen des Tarifs 2016 für die Neugeschäftsbeiträge Anpassungen notwendig. Dies betrifft konkret die Beiträge für den Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige (§23) und auch für den Rechtsschutz für Land- und Forstwirtschaft.
Mit den ARAG Rechtsschutz-Deckungsnoten Tarif 2016 kommen Sie schnell und einfach zum gewünschten Vorschlag. Sie sind als beschreibbare PDFs auf www.arag-partnervertrieb.de hinterlegt. Über zwei kurze Klicks in den entsprechenden Menüs wählen Sie Tarif und gewünschte Details aus. Im Anschluss haben Sie die Wahl, welche Bausteine Sie versichern wollen. Der Beitrag berechnet sich dann automatisch.