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0211 963-4545Die ARAG passt ab 01. August 2025 den Antrag A807 an und übermittelt Beitragsdaten zukünftig elektronisch.
18.07.2025
Ab dem Kalenderjahr 2026 erfolgt die Übermittlung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausschließlich digital an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Daher passt die ARAG bereits ab 01. August 2025 den Antrag A807 an und verzichtet im Rahmen einer neuen elektronischen Beitrags-Datenübermittlung auf die Weitergabe von Daten und Bescheinigungen in Papierform.
Die Bescheinigungen über den Arbeitgeberzuschuss (§ 257 Abs. 2 SGB V) und Vorsorgeaufwendungen (§10 Abs. 1 Nr. 3 EstG) werden nicht mehr per Post übermittelt.
Betroffen sind alle ARAG Kunden mit einem KV Voll-Tarif oder einer Pflegeversicherung.
Was bedeutet die digitale Übermittlung für Ihre Kunden?
Der Arbeitgeberzuschuss (§ 257 Abs. 2 SGB V) und Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) werden bei Verträgen mit einem Versicherungsbeginn im Jahr 2026 nicht mehr in Papierform bestätigt.
Betroffen davon sind alle Versicherungsnehmer mit einer KV Voll- oder Pflegepflichtversicherung. In der Vergangenheit haben wir Ihren Kunden die Arbeitgeberbescheinigung immer per Post im Dezember zugestellt. Die Verfahrensänderungen kommunizieren wir unseren Versicherten vorzeitig und informieren sie über ihr Widerspruchsrecht ab Mitte September 2025.
Was ändert sich im A807 & welche Übergangsfristen gibt es?
Da unsere Versicherten die Möglichkeit haben dem Verfahren zu widersprechen haben wir im A807 eine Widerspruchmöglichkeit eingebaut, die Sie auf Seite 7 im Antrag finden.
Widerspruch möglich: Versicherte können der Datenübermittlung ganz oder teilweise widersprechen – mit möglichen steuerlichen Nachteilen
Bitte verwenden Sie den angepassten Antrag ab dem 01.08.2025.
Altanträge werden bis 31.10.2025 akzeptiert, danach werden Altanträge nicht policiert und es wird per Nachbearbeitung die Widerspruchsbelehrung an den Versicherungsnehmer geschickt.
Die angepassten Tarifrechner stehen ab 15.08.2025 zur Verfügung.