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Der maximale versicherbare Krankentagegeld-Tagessatz (KT) wird im ersten Jahr der Existenzgründung/Selbstständigkeit von 85 € auf 120 € erhöht.

Aktuelle Situation und Neubewertung
  • Die bisherige Obergrenze von 85,- € pro Tag lag im Marktvergleich unter den Angeboten der Wettbewerber.
  • Durch die Anpassung soll, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Angebots für Existenzgründer/Selbstständige nachhaltig gestärkt werden.  
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

Erhöhung des maximalen Tagessatzes aus allen möglichen Karenzzeiten auf 120,- € im ersten Jahr der Existenzgründung/Selbstständigkeit.

Tarif Krankentagegeld 31 – 39

  • Erhöhung des maximalen Tagessatzes auf 120,- € im 1. Jahr der Existenzgründung / Selbstständigkeit
  • Obergrenze gilt wie bisher für die Summe aller Tagessätze aus den Tarifen 31-39 
  • Einschränkung bei den Tarifen 31, 32, 34, 36: insgesamt maximal 80,- € Tagessatz
  • Einschränkung bei den Tarife 31 und 32: in Summe maximal 40,- € Tagessatz

Tarif Krankentagegeld KTV21 – KTV 365

  • Erhöhung des maximalen Tagessatzes auf 120,- € im 1. Jahr der Existenzgründung/Selbstständigkeit
  • Obergrenze gilt wie bisher für die Summe aller Tagessätze aus den Tarifen KTV21 – KTV364
  • Einschränkung bei Tarife KTV21, KTV28: insgesamt maximal 80,- € Tagessatz

Als Grundlage für den Tagessatz dient das im Antrag angegebene Nettoeinkommen, maximal jedoch ein Tagessatz von 120,- €.  Für die Prüfung des Tagessatzes bleibt das im Antrag angegebene Nettoeinkommen maßgeblich. Bei höherem Bedarf ist eine Einzelfallprüfung mit entsprechenden Nachweisen möglich.

Besonderheit

Die Begrenzung des maximalen Tagessatzes für Existenzgründer und Selbständige ist nicht in allen Berufsgruppen sinnvoll. Sie entfällt bereits im ersten Jahr der Existenzgründung oder Selbständigkeit, sofern entsprechende Nachweise vorliegen, bei:Die Begrenzung des maximalen Tagessatzes für Existenzgründer und Selbständige ist nicht in allen Berufsgruppen sinnvoll. Sie entfällt bereits im ersten Jahr der Existenzgründung oder Selbständigkeit, sofern entsprechende Nachweise vorliegen, bei:

  • Betriebsübernahmen
  • Eröffnung oder Übernahme einer (Fach-)Arztpraxis
  • Gründung oder Übernahme einer Kanzlei 
 
 

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Das Makler Service Center hat Antworten:

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+49 (0) 211 963 4545

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