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Rückerstattungen für Ihre KV-Voll-Kunden!

Auch im Jahr 2025 bieten wir für Ihre Kunden eine attraktive Beitragsrückerstattung an. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) wird jedes Jahr vom Vorstand in Abstimmung mit dem mathematischen Treuhänder festgelegt. In diesem Jahr haben wir unser BRE-Modell leicht angepasst. Auch mit dem neuen BRE-Modell sind wir weiterhin sehr gut im Markt aufgestellt.

KV-Voll-Kunden, die im Jahr 2025 leistungsfrei bleiben, erhalten die folgende Beitragsrückerstattung:

Anzahl der rückzuerstattenden Monatsbeiträge
Tarif BRE-Höhe alt BRE-Höhe neu
Vollversicherung Kompakt:
Tarife K, ME, MB
2,5 MB 2,0 MB
Beihilfe Beamte Kompakt:
Tarife BHB, BHEB, 27
2,5 MB 2,0 MB
Beihilfe Anwärter Kompakt:
Tarife BAB, BAEB, 25
6,0 MB 6,0 MB
Vollversicherung/ Beamte Modular:
Tarife 20, 21, 21P, 52, 54
3,5 MB 2,5 MB

Hohe Pauschalerstattung gibt es oben drauf!

Kunden, die im Jahr 2025 keine Rechnungen einreichen, erhalten neben der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung zusätzlich je nach Tarif eine AVB-garantiere Pauschalerstattung von bis zu 900€ pro leistungsfreiem Jahr.

Auch die Bestandskunden profitieren!

Das BRE-Modell gilt für alle Kunden, die in einem BRE-berechtigten Tarif versichert sind. Somit profitieren neben den Neukunden auch die Bestandskunden der Bisex- und Unisex-Tarife von unserem BRE-Modell!

Vorsorge wird bei uns belohnt!

In den Tarifen K, MedExtra, MedBest und den Beihilfetarifen, gibt es die volle BRE- und Pauschalerstattung auch dann, wenn Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen in Anspruch genommen werden. In den Tarifen MedExtra und MedBest sowie den Beihilfetarifen gilt diese Regelegung sogar für die Zahnprophylaxe!

Welche Leistungen genau BRE-unschädlich sind, finden Sie in den jeweiligen Vorsorgeverzeichnissen.

Anpassung in den Tarifrechnern

Hinweis: In den KV-Tarifrechnern wird das neue BRE Modell mit dem Release im März abgebildet.