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0211 963-4545Bei unseren Beitragsentlastungskomponenten sowie dem Tarif BE stehen die bedingungsgemäßen Leistungsanpassungen an.
10.06.2025
Bei unseren Beitragsentlastungskomponenten sowie dem Tarif BE steht in diesem Jahr die bedingungsgemäße Leistungsanpassung in Form einer Erhöhung des vereinbarten Entlastungsbetrages an.
Ab dem 11.06.2025 erhalten ca. 6.800 betroffene Kunden die Information über die anstehende Anpassung ihres Versicherungsschutzes.
Für die Beitragsentlastungskomponente und den Tarif BE ergeben sich Anpassungen in Höhe von 10% des vereinbarten Entlastungsbetrages.
Die nächste Leistungsanpassung im BE / BEK erfolgt turnusgemäß wieder in drei Jahren. In den Kundenanschreiben ist die Arbeitgeberbescheinigung enthalten.
Für den Fall, dass eine Anpassung des Versicherungsschutzes nicht gewünscht wird, haben unsere betroffenen Versicherten die Möglichkeit, der bedingungsgemäßen Leistungsanpassung binnen eines Monats nach dem Wirksamkeitsdatum zu widersprechen.
Die bedingungsgemäße Leistungsanpassung tritt zum 01.08.2025 in Kraft.