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Ab Mitte November 2026 erhalten unsere Kunden per Anschreiben Infos zur Beitragsanpassung der Krankenversicherung (BAP) in den Voll- und Zusatz-Tarifen. Dazu informieren wir Sie wie gewohnt vorab mit einer weiteren News.

Heute finden Sie an dieser Stelle schon heute die wichtigsten Infos rund um die anstehende BAP zu 01.01.2027 für die Unisex-Tarife.

Vollversicherung (ohne Beihilfe)

K-Unisex, MedExtra und MedBest
Durchschnittliche Erhöhungen in den Neugeschäftsbeiträgen bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen

Erwachsene KInder Jugendliche Studenten
K-Unisex Beitragstabil 11 bis 12% 11 bis 12% Beitragstabil
MedExtra 3 bis 5% 12 bis 15% 10 bis 12% 5 bis 6%
Medbest 9 bis 11% 11 bis 14% 9 bis 11% 18%

Beitragsentlastungskomponente (BEK)

K-Unisex Beitragsstabil
MedExtra -2 bis -8%
MedBest -2 bis -8%

Premiumbausteine
Die Tarife 210, 200, 201, 203, 205, 207, 208, 209, 21P70-21P90 werden in allen Altersstufen erhöht.
Alle dazugehörigen BEK erhalten eine Beitragssenkung.

Die stationären Bausteine 220, 230 und 240 werden in allen Altersstufen erhöht.
Die Zahnbausteine 520, 528, 529, 540, 548 und 549 bekommen in allen Altersstufen eine Erhöhung.

Beihilfe

Die ambulanten (2110, 211-217) sowie die modularen stationären Beihilfetarife (2210, 221-227, 2310, 231-237, 2410, 241-247) werden in allen Altersstufen erhöht.

Die Zahnbausteine (5210, 521-527, 5410, 541-547) bleiben in allen Altersstufen stabil.

Die Tarif 25 und 27 bleiben in allen Altersstufen beitragsstabil.

In unserer Beihilfe stellt sich die Beitragsentwicklung wie folgt dar:

Erwachsene
BeihilfeBest 6 bis 8% 26% 9% 3 bis 4% 3 bis 5%
BeihilfeKlinik Beitragsstabil
Beihilfe 1-Bett Beitragsstabil
Beihilfe Ergänzung Beitragsstabil

Zusatz- und Pflegetarife

 

Zahn-Zusatzversicherung

Alle Zahnzusatztarife bleiben in allen Altersstufen beitragsstabil.

Stationäre-Zusatzversicherung

Alle stationären Zusatzversicherungen bleiben in allen Altersstufen beitragsstabil.

Ambulante-Zusatzversicherung

Die Tarife 482, 483 sowie der V100 bleiben für alle Altersstufen beitragsstabil.

Bei den Tarifen 281 und 282 bleiben die Kinder und Jugendlichen beitragsstabil, Erwachse erhalten eine Beitragserhöhung.

Kostenerstattungstarife

Die Tarife 181, 182 und 183 bleiben in allen Altersstufen beitragsstabil.

Bei den Tarifen 184 und 185 erhalten Kinder und Jugendliche eine Erhöhung. Bei den Erwachsenen zeichnet sich ein gemischtes Bild ab, hier ist sowohl eine Senkung als auch eine Erhöhung in den verschiedenen Altersstufen möglich.

KJunior und BJunior

Die beiden Tarife bleiben für Kinder und Jugendliche beitragsstabil.

Pflege-Zusatz

Der Tarif 68 bleibt für Kinder und Jugendliche beitragsstabil, Erwachsene erhalten eine Erhöhung.

Im Tarif PF zeichnet sich ein gemischtes Bild ab, hier ist sowohl eine Senkung als auch eine Erhöhung in den verschiedenen Altersstufen möglich. Kinder und Jugendliche erhalten eine Beitragssenkung.

Die PI0 und PIN1 werden in allen Altersstufen erhöht.

Die Tarife PIN3 und PIN4 bleiben bei Erwachsenen beitragsstabil. Kinder und Jugendliche erhalten eine Erhöhung.

Die Tarife 69, PI1, PI2, PI3, PIN2 und PIN5 bleiben in allen Altersstufen beitragsstabil.

Krankentagegeld

Die Tarife 31-39, KTV21-KTV364 bleiben beitragsstabil.

Krankenhaustagegeld

Der Tarif 11 bleibt in allen Altersstufen beitragsstabil.

Betriebliche Krankenversicherung

Für die Tarife BudgetFlex Premium BL ist eine Anpassung der Beiträge erforderlich. Die Beitragsanpassung für das Neugeschäft gilt bereits ab 01.11.2026. Für bestehende Verträge im Tarif BudgetFlex Premium BL wird es bis zum 31.12.2027 keine Beitragsanpassung geben. Alle weiteren bKV-Tarife bleiben in allen Altersstufen beitragsstabil.

Zum 01.01.2028 erfolgt eine Anpassung der Bestandsbeiträge. Die Erhöhung ist analog der Beitragsanpassung, die bereits zum 01.11.2026 für das Neugeschäft umgesetzt wird. Die betroffenen Kollektivpartner werden hierzu im Frühjahr 2027 direkt über ihre Vertriebspartner informiert.

Für Anträge mit Versicherungsbeginn ab dem 01.11.2026 gelten folgende neue Beiträge:

Tarif Beitrag aktuell Beitrag ab 01.11.2026
BFP03BL 13,68 Euro 17,78 Euro
BFP06BL 23,44 Euro 35,16 Euro
BFP09BL 39,86 Euro 47,80 Euro
BFP12BL 39,86 Euro 59,79 Euro
BFP15BL 45,63 Euro 68,44 Euro
 

Wichtiger Hinweis

Für Arbeitnehmer, die ab dem 01.11.2026 neu in einen bereits bestehenden Gruppenvertrag aufgenommen werden, sind nicht von der Beitragsanpassung zum 01.11.2026 betroffen. Voraussetzung ist, dass der zugrunde liegende Gruppenvertrag bereits vor dem 01.11.2026 bestand. Für diese Arbeitnehmer findet daher die Beitragsanpassung mit dem gesamten Kollektiv zum 01.01.2028 statt.

Hinweis auf die BAP bei Antragsstellung

Ab 12.10.2026 ist auf allen Anträgen zu Tarifen, die von einer BAP betroffen sind, folgender Hinweis aufzunehmen:

„Auf die bevorstehende BAP wurde ich hingewiesen.“

Anträge, die ab 12.10.2026 ohne diesen Vermerk eingereicht werden, können leider nicht angenommen werden. In diesen Fällen wird die Antragsabteilung per Nachbearbeitung einen entsprechenden Vermerk anfordern, der dann separat vom Kunden gegenzuzeichnen ist.