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Viele unserer KV-Tarife (Unisex) bleiben Beitragsstabil! Beispielsweise in der KV-Voll der K-Tarif oder auch die Zahn-Zusatztarife.
28.09.2026
Ab Mitte November 2026 erhalten unsere Kunden per Anschreiben Infos zur Beitragsanpassung der Krankenversicherung (BAP) in den Voll- und Zusatz-Tarifen. Dazu informieren wir Sie wie gewohnt vorab mit einer weiteren News.
Heute finden Sie an dieser Stelle schon heute die wichtigsten Infos rund um die anstehende BAP zu 01.01.2027 für die Unisex-Tarife.
K-Unisex, MedExtra und MedBest
Durchschnittliche Erhöhungen in den Neugeschäftsbeiträgen bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen
| Erwachsene | KInder | Jugendliche | Studenten | |
| K-Unisex | Beitragstabil | 11 bis 12% | 11 bis 12% | Beitragstabil |
| MedExtra | 3 bis 5% | 12 bis 15% | 10 bis 12% | 5 bis 6% |
| Medbest | 9 bis 11% | 11 bis 14% | 9 bis 11% | 18% |
Beitragsentlastungskomponente (BEK)
| K-Unisex | Beitragsstabil |
| MedExtra | -2 bis -8% |
| MedBest | -2 bis -8% |
Premiumbausteine
Die Tarife 210, 200, 201, 203, 205, 207, 208, 209, 21P70-21P90 werden in allen Altersstufen erhöht.
Alle dazugehörigen BEK erhalten eine Beitragssenkung.
Die stationären Bausteine 220, 230 und 240 werden in allen Altersstufen erhöht.
Die Zahnbausteine 520, 528, 529, 540, 548 und 549 bekommen in allen Altersstufen eine Erhöhung.
Die ambulanten (2110, 211-217) sowie die modularen stationären Beihilfetarife (2210, 221-227, 2310, 231-237, 2410, 241-247) werden in allen Altersstufen erhöht.
Die Zahnbausteine (5210, 521-527, 5410, 541-547) bleiben in allen Altersstufen stabil.
Die Tarif 25 und 27 bleiben in allen Altersstufen beitragsstabil.
In unserer Beihilfe stellt sich die Beitragsentwicklung wie folgt dar:
| Erwachsene | |||||
| BeihilfeBest | 6 bis 8% | 26% | 9% | 3 bis 4% | 3 bis 5% |
| BeihilfeKlinik | Beitragsstabil | ||||
| Beihilfe 1-Bett | Beitragsstabil | ||||
| Beihilfe Ergänzung | Beitragsstabil | ||||
Alle Zahnzusatztarife bleiben in allen Altersstufen beitragsstabil.
Alle stationären Zusatzversicherungen bleiben in allen Altersstufen beitragsstabil.
Die Tarife 482, 483 sowie der V100 bleiben für alle Altersstufen beitragsstabil.
Bei den Tarifen 281 und 282 bleiben die Kinder und Jugendlichen beitragsstabil, Erwachse erhalten eine Beitragserhöhung.
Die Tarife 181, 182 und 183 bleiben in allen Altersstufen beitragsstabil.
Bei den Tarifen 184 und 185 erhalten Kinder und Jugendliche eine Erhöhung. Bei den Erwachsenen zeichnet sich ein gemischtes Bild ab, hier ist sowohl eine Senkung als auch eine Erhöhung in den verschiedenen Altersstufen möglich.
Die beiden Tarife bleiben für Kinder und Jugendliche beitragsstabil.
Der Tarif 68 bleibt für Kinder und Jugendliche beitragsstabil, Erwachsene erhalten eine Erhöhung.
Im Tarif PF zeichnet sich ein gemischtes Bild ab, hier ist sowohl eine Senkung als auch eine Erhöhung in den verschiedenen Altersstufen möglich. Kinder und Jugendliche erhalten eine Beitragssenkung.
Die PI0 und PIN1 werden in allen Altersstufen erhöht.
Die Tarife PIN3 und PIN4 bleiben bei Erwachsenen beitragsstabil. Kinder und Jugendliche erhalten eine Erhöhung.
Die Tarife 69, PI1, PI2, PI3, PIN2 und PIN5 bleiben in allen Altersstufen beitragsstabil.
Die Tarife 31-39, KTV21-KTV364 bleiben beitragsstabil.
Der Tarif 11 bleibt in allen Altersstufen beitragsstabil.
Für die Tarife BudgetFlex Premium BL ist eine Anpassung der Beiträge erforderlich. Die Beitragsanpassung für das Neugeschäft gilt bereits ab 01.11.2026. Für bestehende Verträge im Tarif BudgetFlex Premium BL wird es bis zum 31.12.2027 keine Beitragsanpassung geben. Alle weiteren bKV-Tarife bleiben in allen Altersstufen beitragsstabil.
Zum 01.01.2028 erfolgt eine Anpassung der Bestandsbeiträge. Die Erhöhung ist analog der Beitragsanpassung, die bereits zum 01.11.2026 für das Neugeschäft umgesetzt wird. Die betroffenen Kollektivpartner werden hierzu im Frühjahr 2027 direkt über ihre Vertriebspartner informiert.
Für Anträge mit Versicherungsbeginn ab dem 01.11.2026 gelten folgende neue Beiträge:
| Tarif | Beitrag aktuell | Beitrag ab 01.11.2026 |
| BFP03BL | 13,68 Euro | 17,78 Euro |
| BFP06BL | 23,44 Euro | 35,16 Euro |
| BFP09BL | 39,86 Euro | 47,80 Euro |
| BFP12BL | 39,86 Euro | 59,79 Euro |
| BFP15BL | 45,63 Euro | 68,44 Euro |
Für Arbeitnehmer, die ab dem 01.11.2026 neu in einen bereits bestehenden Gruppenvertrag aufgenommen werden, sind nicht von der Beitragsanpassung zum 01.11.2026 betroffen. Voraussetzung ist, dass der zugrunde liegende Gruppenvertrag bereits vor dem 01.11.2026 bestand. Für diese Arbeitnehmer findet daher die Beitragsanpassung mit dem gesamten Kollektiv zum 01.01.2028 statt.
Anträge, die ab 12.10.2026 ohne diesen Vermerk eingereicht werden, können leider nicht angenommen werden. In diesen Fällen wird die Antragsabteilung per Nachbearbeitung einen entsprechenden Vermerk anfordern, der dann separat vom Kunden gegenzuzeichnen ist.