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Sichern Sie auch in diesem Jahr (2025) Ihren Kunden die Möglichkeit, das Eintrittsalter in den PKV- und Beihilfe-Tarifen der ARAG zu erhalten.

Wie funktioniert es?

Schließen Sie noch im „alten“ Jahr für Ihren Kunden die Krankenversicherung in Form der „großen“ Anwartschaft ab.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zum Erhalt des Eintrittsalters in der Zusatzversicherung muss die Anwartschaft mindestens 3 Monate und in der Vollversicherung mindestens 1 Monat bestehen.

Die Anwartschaft muss, wie in den Vorjahren auch, zum Erhalt des Eintrittsalters in der KV Zusatz-Tarifen für den 01.10.2025 abgeschlossen werden. In der KV Voll-Versicherung muss die Anwartschaft zum Erhalt des Eintrittsalters für den Monat Dezember vereinbart werden.

Die Pflegeversicherung ist von dieser Regelung ausgeschlossen. Hier muss der bedarfsgerechte Versicherungsbeginn im neuen Jahr (2026) gewählt werden.

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