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Zum Jahreswechsel 2025/26 haben sich noch Änderungen betreffend die Beihilfe-Regelungen ergeben.

Beihilfe Bund

Relevante Änderungen gibt es im Bereich Zahn.

Implantate:
  • Implantate sind generell zu 50% beihilfefähig. Dies betrifft auch Material- und Laborkosten für Implantate. (Bisher war die Anzahl erstattungsfähiger Implantate auf 2 bzw. in Ausnahmen auf 4 je Kiefer begrenzt. Dafür waren Aufwendungen bis zu dieser Anzahl zu 100% beihilfefähig.)
  • BHEB leistet wie gewohnt für die Beihilfelücke.
Material- und Laborkosten (wenn nicht zu Implantaten gehörig):
  • Diese sind zu 80% beihilfefähig (bisher: 60%)
  • BHEB leistet wie gewohnt für die Beihilfelücke.
Beihilfe Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat sich das Ziel gesetzt, die Beihilfeverordnung und Prozesse einfacher und verständlicher zu machen.
Auch in Baden-Württemberg gibt es Änderungen im Zahnbereich.

Implantate:
  • Es wird ein SB von 25% auf zahnärztliche Leistungen bei Implantologie eingeführt (die bisherige Begrenzung auf 2 Implantate pro Kiefer entfällt.)
  • BHEB leistet wie gewohnt für die Beihilfelücke.
Material-Laborkosten:
  • Es wird ein SB von 30% bei zahnärztlicher und kieferorthopädischer Behandlung eingeführt (bisher: zu 70% beihilfefähig).
  • BHEB leistet wie gewohnt für die Beihilfelücke.
Pauschale Beihilfe

Die Pauschale Beihilfe stand/steht in 3 weiteren Bundesländern zur Debatte.

  • Sachsen-Anhalt
    Einführung ab 01.01.2026.
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Bisher keine Einführung, Gesetzgebung weiterhin im Entwurfsstatus mit Einführungstermin 01. Mai 2026
  • Rheinland-Pfalz
    Keine Einführung, da Gesetzesvorhaben im Landtag abgelehnt wurde 
Anhebung von Einkommensgrenzen für berücksichtigungsfähige Angehörige

Ab 01.01.2026 gelten folgende Einkommensgrenzen für berücksichtigungsfähige Ehegatten/Lebenspartner:

Geltungsgebiet Einkommensgrenze
Bund 22.648 Euro
(bisher: 21.832 Euro)
Bayern 22.648 Euro
(bisher: 21.832 Euro)
Hessen 24.696 Euro
(bisher: 21.816 Euro)
NRW 23.861 Euro
(bisher: 20.000 Euro)
Rheinland-Pfalz 22.000 Euro
(bisher: i.d.R. 17.000 Euro)