Zum Jahreswechsel 2025/26 haben sich noch Änderungen betreffend die Beihilfe-Regelungen ergeben.
Beihilfe Bund
Relevante Änderungen gibt es im Bereich Zahn.
Implantate:
-
Implantate sind generell zu 50% beihilfefähig. Dies betrifft auch Material- und Laborkosten für Implantate. (Bisher war die Anzahl erstattungsfähiger Implantate auf 2 bzw. in Ausnahmen auf 4 je Kiefer begrenzt. Dafür waren Aufwendungen bis zu dieser Anzahl zu 100% beihilfefähig.)
-
BHEB leistet wie gewohnt für die Beihilfelücke.
Material- und Laborkosten (wenn nicht zu Implantaten gehörig):
-
Diese sind zu 80% beihilfefähig (bisher: 60%)
-
BHEB leistet wie gewohnt für die Beihilfelücke.
Beihilfe Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat sich das Ziel gesetzt, die Beihilfeverordnung und Prozesse einfacher und verständlicher zu machen.
Auch in Baden-Württemberg gibt es Änderungen im Zahnbereich.
Implantate:
-
Es wird ein SB von 25% auf zahnärztliche Leistungen bei Implantologie eingeführt (die bisherige Begrenzung auf 2 Implantate pro Kiefer entfällt.)
-
BHEB leistet wie gewohnt für die Beihilfelücke.
Material-Laborkosten:
-
Es wird ein SB von 30% bei zahnärztlicher und kieferorthopädischer Behandlung eingeführt (bisher: zu 70% beihilfefähig).
-
BHEB leistet wie gewohnt für die Beihilfelücke.
Pauschale Beihilfe
Die Pauschale Beihilfe stand/steht in 3 weiteren Bundesländern zur Debatte.
-
Sachsen-Anhalt
Einführung ab 01.01.2026.
-
Mecklenburg-Vorpommern
Bisher keine Einführung, Gesetzgebung weiterhin im Entwurfsstatus mit Einführungstermin 01. Mai 2026
-
Rheinland-Pfalz
Keine Einführung, da Gesetzesvorhaben im Landtag abgelehnt wurde
Anhebung von Einkommensgrenzen für berücksichtigungsfähige Angehörige
Ab 01.01.2026 gelten folgende Einkommensgrenzen für berücksichtigungsfähige Ehegatten/Lebenspartner:
|
Geltungsgebiet
|
Einkommensgrenze
|
|
Bund
|
22.648 Euro (bisher: 21.832 Euro)
|
|
Bayern
|
22.648 Euro (bisher: 21.832 Euro)
|
|
Hessen
|
24.696 Euro (bisher: 21.816 Euro)
|
|
NRW
|
23.861 Euro (bisher: 20.000 Euro)
|
|
Rheinland-Pfalz
|
22.000 Euro (bisher: i.d.R. 17.000 Euro)
|