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Liebe Vertriebspartnerin,
lieber Vertriebspartner,

Wir haben großartige Neuigkeiten für Sie! In der heutigen News stellen wir Ihnen unsere Neuen vor: ARAG MedKlinik. First Class für Ihre Kunden.

Auch in 2021 nähern wir uns langsam dem Jahresende. Daher haben wir in der heutigen News einige wichtige Eckdaten für das Jahresendgeschäft für Sie.
Darüber hinaus erhalten Sie wichtige Informationen zu den Beitragsanpassungen für das Jahr 2022 sowie zum Sonderzuschlag der Pflegepflichtversicherung.

Außerdem: Wir nehmen an der DKM Teil! Über den Link in diesem Beitrag können auch Sie sich anmelden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg im Jahresendgeschäft!

Bei Fragen können Sie sich wie immer gerne an uns wenden.

Ihr Team Sales & Support

Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb

First Class für Ihre Kunden: ARAG MedKlinik

Mit unserer neuen Krankenhaus-Zusatzversicherung. Bleiben Sie gespannt auf moderne Leistungen und viel Flexibilität bei der Tarifauswahl.

ARAG Krankenversicherung: Termine und Annahmefristen zum Jahresende

Langsam aber sicher nähern wir uns auch in 2021 dem Jahresende. Daher haben wir heute mit den Annahmefristen der ARAG KV noch einige wichtige Eckdaten im Jahresendgeschäft für Sie.
Folgende Policierungsziele/-fristen sind für das Jahresendgeschäft geplant:

  • Vollversicherung (Eingang Vertragsservice, 11 Uhr): 30.12.2021

  • Zusatzversicherung: 20.12.2021

Bitte beachten Sie: Je nach Arbeitsvolumen kann es kurzfristig zu Nachjustierungen kommen. Gerne können Sie sich bei Fragen an die Antragsabteilung in München oder an Ihr Team Makler Sales Competence in Düsseldorf wenden.

Die Servicezeiten der ARAG Krankenversicherung sind Mo-Do von 8.00 – 18.00 und Fr von 08.00 – 17.00 Uhr. Am 24.12.2021 und 31.12.2021 arbeitet die ARAG Krankenversicherung nicht!

Beitragsanpassungen für das Jahr 2022

Anfang Juni hatten wir schon informiert, dass auch in diesem Jahr nur wenige unserer Unisex-Tarife angepasst werden und wir insgesamt auch in diesem Jahr eine sehr moderate Beitragsanpassung verzeichnen.

Besonders erfreulich: Die Med-Tarife in der Vollversicherung sowie viele weitere Verkaufsschlager in der Zusatzversicherung (wie beispielsweise unsere Dent-Tarife) bleiben über alle Altersgruppen stabil. In der Beihilfe verbessert sich unsere Wettbewerbssituation bei den Erwachsenen durch die leichten Senkungen im Zahnbereich und beim KHT sogar noch weiter.

 

Vollversicherung

Kompakttarife
  • Die Beiträge unserer Kompakttarife K, MedExtra und MedBest bleiben in allen Altersgruppen stabil.
Modulartarife (Ohne Beihilfe)
  • Erwachsene: Es werden ausschließlich die Zahntarife (520, 528, 529, 540, 548, 549) angepasst. Je nach Tarif und Alter kann es bei den Neugeschäftsbeiträgen zu minimalen Erhöhungen kommen. Erfreulicherweise liegen in den meisten Fällen allerdings Beitragssenkungen vor.
  • Jugendliche: Es werden sowohl die ambulanten Tarife (200, 201, 203, 205, 207, 208, 209, 210, 21P) als auch die stationären Tarife (220, 230, 240) erhöht.
  • Kinder: Es werden ausschließlich die ambulanten Tarife (200, 201, 203, 205, 207, 208, 209, 210, 21P) angepasst. Je nach Tarif kann es bei den Neugeschäftsbeiträgen zu minimalen Senkungen kommen, in den meisten Fällen liegen allerdings Erhöhungen vor.
Beihilfeversicherung
  • Erwachsene: Es werden ausschließlich die Zahntarife (521-527 und 541-547) angepasst. Je nach Tarif und Alter kann es bei den Neugeschäftsbeiträgen zu minimalen Erhöhungen kommen, in den meisten Fällen liegen allerdings Beitragssenkungen vor.
  • Kinder und Jugendliche: Alle Beihilfe-Tarife bleiben stabil.
BEK
  • Die jeweiligen Beitragsentlastungskomponenten (BEK) werden immer zusammen mit dem zugehörigen Grundtarif angepasst. Sofern also beim Grundtarif ein Beitragsanpassungsbedarf besteht, wird auch die zugehörige Beitragsentlastungskomponente entsprechend angepasst

Zusatzversicherung

Krankentagegeld
  • Alle KT-Tarife (31-39, KTplus und KTV) bleiben stabil.
Krankenhaustagegeld
  • Die Beiträge des KHT (Tarif 11) für Kinder und Jugendliche bleiben stabil. Der Beitrag für Erwachsene wird sogar gesenkt.
Zahnzusatz
  • Die meisten Zahnzusatztarife – insbesondere unsere Dent-Tarife als Verkaufsschlager – bleiben stabil. Besonders positiv: Im Tarif Z50/90 werden die Beiträge für Kinder und Jugendliche sogar gesenkt.
Stationäre Zusatzversicherung
  • Während der Tarif 261 in allen Altersgruppen stabil bleibt, kommt es beim Tarif 262 zu einer Beitragsanpassung in allen Altersgruppen: Bei den Kindern sinkt der Beitrag, bei Jugendlichen und den meisten Erwachsenen erhöht sich der Neugeschäftsbeitrag jeweils geringfügig.
Ambulante Zusatzversicherung
  • Erwachsene: Mit Ausnahme einer Beitragserhöhung in den Tarifen 184 und 185 bleiben alle ambulanten Zusatzversicherungen beitragsstabil.
  • Kinder und Jugendliche: Auch hier bleiben nahezu alle ambulanten Zusatzversicherungen inkl. den Juniortarifen beitragsstabil. Besonders positiv: In den Tarifen 281 und 282 kommt es sogar zu Beitragssenkungen.
Pflegeergänzungsversicherung
  • Aufgrund der seit Jahren steigenden Schadenverläufe müssen in der Pflegeergänzungsversicherung einige Tarifstufen erhöht werden. Betroffen sind hiervon alle Altersgruppen des Tarifs PF, die Kinder und Jugendlichen des Tarifs PIN2, die Erwachsenen des Tarifs 68 und die meisten Erwachsenen des Tarifs 69. Die Tarife PIN1 und PIN 3-5 bleiben über alle Altersgruppen stabil.

Betriebliche Krankenversicherung (BKV)

  • Alle Tarife der betrieblichen Krankenversicherung bleiben stabil.
 

WICHTIG: Die neuen Beiträge sind ab dem 02.11.2021 in den Angebotsrechnern hinterlegt

 

Plus-Minus-Tabelle/Beitragsveränderungen

Für Anträge mit Beginn ab 01.01.2022 bitten wir darum, ab sofort nur noch die neuen Beiträge zu verwenden. Die Beitragstabelle mit den ab 01.01.2022 gültigen Neugeschäftsbeiträgen sind hier verlinkt:

Beitragstabelle 2022

Sonderzuschlag der Pflegepflichtversicherung ab 01.01.2022


Aufgrund gesetzlicher Vorgaben muss im Jahr 2022 nahezu jeder vollversicherte Kunde (Bestandskunden + Neukunden) einen Sonderzuschlag zur Pflegepflichtversicherung zahlen.

Die Höhe des monatlichen Zuschlags wurde vom PKV-Verband festgelegt und ist für die gesamte Branche identisch:

3,40 EUR für jede versicherte Person im Tarif PVN

7,30 EUR für jede versicherte Peron im Tarif PVB

Wir werden den Sonderzuschlag in Form eines verpflichtenden Tarifbausteins mit den Namen PVNZ bzw. PVBZ und den oben genannten Monatsbeiträgen umsetzen. Dieser Tarifbaustein beginnt am 1.1.2022 und endet automatisch zum 31.12.2022.

Anpassung der Vorsorge- und Heilmittelverzeichnisse

Ab dem 1. Dezember gelten in den meisten Vollversicherungstarifen aktualisierte Vorsorge- und Heilmittelverzeichnisse. Im Wesentlichen handelt es sich sowohl bei den Vorsorge- als auch bei den Heilmittelverzeichnissen um verbesserte Leistungen, durch die unsere Kunden für Behandlungen ab Dezember 2021 höhere Erstattungen erhalten.

Die Aktualisierung des Vorsorgeverzeichnisses erfolgt in folgenden Schritten
  • K-Tarif (Unisex und Bisex)
  • MedBest
  • MedExtra


Es handelt sich dabei vor allem um Leistungsverbesserungen, z.B. wurden neue Vorsorgeuntersuchungen für die Schwangerschaft, für Neugeborene und zur Hepatitis-Früherkennung ergänzt.

Die Aktualisierung des Heilmittelverzeichnisses erfolgt in den folgenden Tarifen:
  • K-Tarif (Unisex und Bisex)
  • E-Tarif (gibt es nur als Bisex-Variante)

Auch hier handelt es sich im Wesentlich um Leistungsverbesserungen. Die neuen Heilmittelverzeichnisse orientieren sich nun stark am Heilmittelverzeichnis der Bundesbeihilfe, wodurch sich für unsere Kunden für die meisten Positionen eine Erhöhung um durchschnittlich ca. 30% gegenüber dem bisher gültigen Heilmittelverzeichnis ergibt.


Bei MedExtra und MedBest gibt es zudem eine Änderung bei der AVB-Formulierung zur Beitragsbefreiung während des Elterngeldbezugs, die jedoch keine Auswirkung auf die Erstattungshöhen und Erstattungsregelungen hat.

Außerdem setzen wir Erweiterungen der Leistungen in der Pflegepflichtversicherung (PVN und PVB) um, die aufgrund gesetzlicher Neuregelungen bereits früher in diesem Jahr für die gesamte Branche in Kraft getreten sind. Unter anderem geht es Erweiterungen bei der Erstattung von digitalen Pflegeanwendungen und um Anpassungen des Pflegehilfsmittelverzeichnisses.

Weitere Wichtige Hinweise:
  • Die Anpassungen gelten für alle Bestandskunden der jeweiligen Tarife und selbstverständlich auch für alle Kunden im Neugeschäft.
  • Unsere Bestandskunden erhalten Mitte Oktober die angehängte Information zu ihrem jeweiligen Tarif.
  • Unsere Bedingungshefte A839 und A855 werden erst zum Jahreswechsel angepasst. Dadurch erhalten Neukunden im Jahresendgeschäft leider noch die alten AVB. Trotzdem gelten auch für diese Kunden die neuen Verzeichnisse und sie erhalten diese Information dann mit der Police.

Anpassungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Download

Am 27. Oktober beginnt die DKM!

Wir freuen uns auf Sie auf der hybriden DKM - sowohl live vor Ort in Dortmund am Messestand als auch online beim digitalen Austausch.