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0211 963-4545Plus: Beitragsbemessungsgrenzen, BRE und AUM sowie Nilpferd und Tischtennis.
20.09.2019
Liebe Vertriebspartnerin,
lieber Vertriebspartner,
sie reißen ihr Maul weit auf, verdrehen die Augen oder gucken putzig-verdutzt aus der Wäsche: Die Rede ist von unseren Hauptdarstellern der neuen ARAG Kampagne. Nilpferd und Co sind ab sofort tierische Werbebotschafter für unsere Tarife und Services. Reinklicken in die Kurzfilme lohnt sich, versprochen.
Auch lohnenswert ist ein Blick aufs neue Highlight-PDF „Smarte Zahnservices“, dass Einblicke in unsere Service-Welt rund um die Zahngesundheit bietet, und die Infos zu „altersbedingten Umstellungen“ (AUM) und Beitragsrückerstattungen für 2018.
Und rechtzeitig zum Sieg bei der Tischtennis EM präsentieren wir Ihnen unsere Tischtennis-Profis Timo Boll und Dimitrij Ovtcharov wie Sie sie noch nie gesehen haben - im ultimativen Duell um Versicherungs-Fachbegriffe.
Sie haben noch Fragen? Dann können Sie sich wie gewohnt gerne an uns wenden.
Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,
Ihr Team Sales&Support
Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb
Von der Zahnarztsuche bis zur Abrechnung: Unsere Zahnexperten sind für Ihre ARAG Kunden da. Sie verfügen über ein detailliertes Fachwissen, sind medizinisch ausgebildet und haben mehrjährige Erfahrung in Arztpraxen. Mehr zu den Zahnexperten, unserem Online-Ratgeber sowie Kooperationspartnern finden Sie in den Highlights „Smarte Zahnservices“.
Im nächsten Jahr werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. Der Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößen 2020 liegt vor. Damit sind auch die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung bekannt, die ab 01.01.2020 im Versicherungsrecht und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten werden.
Die genauen Größen werden wohl im Laufe des Oktobers 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet. Einige Tendenzen und Aussichten haben wir Ihnen hierzu schon heute zusammengestellt. Wesentliche Änderungen dürfte es nicht mehr geben, da die Rechengrößen nach einem festen Schema bestimmt werden.
Beitragsbemessungs-grenzen |
Alte Bundesländer |
Neue Bundesländer |
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2020 | 2019 | 2020 | 2019 | ||
Allgemeine Renten- & Arbeitslosenvers. | monatl. | 6.900,00 | 6.700,00 | 6.450,00 | 6.150,00 |
jährl. | 82.800,00 | 80.400,00 | 77.400,00 | 73.800,00 | |
Kranken- und Pflegeversicherung | monatl. | 4.687,50 | 4.537,50 | 4.687,50 | 4.537,50 |
jährl. | 56.250,00 | 54.450,00 | 56.250,00 | 54.450,00 | |
Allgemeine Jahresarbeits-entgeltgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | monatl. | 5.212,50 | 5.062,50 | 5.212,50 | 5.062,50 |
jährl. | 62.550,00 | 60.750 | 62.550,00 | 60.750 | |
Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung für das Kalenderjahr 2018 steht an. Wie bereits im vergangenen Jahr wird die Beitragsrückerstattung (BRE) nicht mehr mit Scheck ausbezahlt. Ihre ARAG Kunden erhalten ihre Beitragsrückerstattung direkt per Überweisung auf ihr Konto. Sollte eine Beitragszahlung nicht über das Lastschriftverfahren sondern über Zahlkarte oder Dauerauftrag erfolgen, werden wir eine Rückerstattung dem Beitragskonto gutschreiben.
Hier noch einmal die Infos rund um die BRE aus der letzten Partner-Info:
Sie kennen es bereits: Wie in den Jahren zuvor werden auch in 2019 seit Anfang September die "Informationen über eine altersbedingte Umstellung" verschickt. Altersbedingte Umstellungen (AUM) finden bei Personen statt, die im Jahr 2020 das 16., das 18. bzw. das 21. Lebensjahr vollenden. Die Änderungen greifen zum 01.01.2020.
Die Umstellung erfolgt von: