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0211 963-4545Start der EU-Datenschutzgrundverordnung. Plus u. a. ARAG GesundheitsApp für Android und aktualisierte Offline-Rechner.
22.05.2018
Liebe Vertriebspartner,
am 25.05.2018 tritt die EU Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) in Kraft. Auf die neuen Antragsdokumente haben wir bereits im vergangenen Partner-Info Newsletter hingewiesen.
Neu zum "EU DS-GVO Stichtag" ist auch die Einwilligungserklärung für die Erhebung und Verwendung von Kunden- bzw. Gesundheitsdaten im Rahmen einer Risikovorabanfrage. Mehr zum Thema und und alle Dokumente zum Download finden Sie weiter unten stehend.
Ab sofort können Sie zudem die aktuelle Version unserer Offline-Rechner herunterladen. Die Links im entsprechenden Beitrag weiter unten bringen Sie direkt dorthin.
Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,
Ihr Team Sales & Support
Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb
Gesundheitsdaten dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen verarbeitet werden. Bei Vorabanfragen zur Risikoeinschätzung liegt diese Einwilligung in der Regel nicht vor. Die ARAG Krankenversicherung bietet Ihnen aber auch künftig die Möglichkeit Vorabanfragen - unter Beachtung der datenschutzrechtlichen-Anforderungen - zu erhalten.
Risikovorabanfragen können Sie telefonisch oder schriftlich stellen. Hierbei unterscheiden wir im Prozess, ob uns eine Einwilligung zur Verarbeitung der Gesundheitsdaten vorliegt oder nicht.
Liegt uns die Einverständniserklärung nicht vor, erfassen wir nur die Daten, die für die Risikoeinschätzung erforderlich sind und verschlüsseln diese per Chiffrenummer. Diese Chiffrenummer wird Ihnen dann im Anschluss mitgeteilt. Die ursprüngliche Risikovorabanfrage wird gelöscht.
Liegt die Einverständniserklärung vor, erfassen wir die Anfrage und unser Prüfergebnis unter dem Namen des Interessenten. Eine personalisierte Anfrage bietet für Sie den Vorteil, dass bei Folgebearbeitungen (z.B. Einreichung weiterer Unterlagen zur erneuten Überprüfung der Einschätzung) die Erstunterlagen vorliegen und nicht erneut eingereicht werden müssen.
Die Einverständniserklärung ist dieser Information beigefügt. Sie brauchen Sie nur vom Interessenten unterschrieben zusammen mit der Risikovorabanfrage einreichen.
Am 25.05.2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz EU DS-GVO, in Kraft. Ihr Ziel: Schaffung EU-weiter Standards zur Vereinheitlichung des Datenschutzes in Europa. Die Verordnung regelt, wie Unternehmen, Institutionen und Behörden mit persönlichen Daten umgehen dürfen, wann beispielsweise Kunden einwilligen müssen, damit ein Unternehmen ihre persönlichen Daten speichern und verarbeiten kann. Weiter unten finden Sie die ab dem 25.05.2018 gültigen Anlagen zum Antrag / aktualisierte Datenschutzhinweise.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung wird erstmals ein einheitliches Datenschutzniveau in allen 28 EU-Ländern entstehen. Sämtliche Unternehmen, aber auch viele Behörden und Institutionen, werden daran gebunden sein. Bislang gilt in Europa die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995, die von den Ländern national ganz unterschiedlich umgesetzt wurde. Dieser Flickenteppich aus mehr oder weniger strengen Regeln wird durch die neue Verordnung beseitigt. Sie gilt grundsätzlich direkt für alle Länder, lässt aber noch einige nationale Abweichungen zu.
Die Verordnung regelt, wie Unternehmen, Institutionen und Behörden mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen, wann beispielsweise Kunden einwilligen müssen, damit ein Unternehmen ihre personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten kann. Sie legt auch fest, was personenbezogene Daten überhaupt sind und in welcher Form Unternehmen sie nutzen dürfen. Rein anonyme Daten wie Wetteraufzeichnungen oder Hochwasserstatistiken wie Pegelstände fallen hingegen grundsätzlich nicht unter den Datenschutz.
Diese Verordnung ist am 25.05.2016 in Kraft getreten und wird Geltung haben ab dem 25.05.2018.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Beispiele für personenbezogene Daten: Vor-/Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Religion, etc.
Beispiele für personenbeziehbare Daten: IBAN, BIC, Versicherungsscheinnummer, etc.
Achtung, wichtiger Hinweis: Ab in Kraft treten der EU DS-GVO (25.05.2018) bitte nur noch neue Anträge und aktualisierte Dokumente verwenden!
Sogar wenn Sie nicht online sind, haben Sie die "ARAG Kranken-Tarifwelt" mit dabei: mit den ARAG Kranken Offline-Rechnern. Auch mit der Offline-Version erstellen Sie mit wenigen Klicks bei ihren Kunden vor Ort Vorsorgevorschläge. Hier laden Sie die aktuelle Version der ARAG Kranken Offline-Rechner herunter!
Mit der ARAG GesundheitsApp ist die Kommunikation einfacher und schneller für Ihre ARAG Kunden. Denn Belege können einfach online eingereicht werden. Auf Basis der eingereichten Rechnungen finden sich in der App viele wichtige Gesundheitsdaten, zum Beispiel welches Medikament ein Arzt verschrieben hat oder wann die letzte Impfung war. Und das beste: Endlich gibt es die App auch für Android.
Neue Features für ARAG Kunden: