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07.05.2018

Liebe Vertriebspartner,

nach IDD ist vor EU DS-GVO. Dazu wird es zum Stichtag 25.05. u.a. aktualisierte Dokumente geben, die den Anträgen beizufügen sind. Im Abschnitt "EU Datenschutzgrundverordnung" finden Sie die aktualisierten Anträge und Datenschutzhinweise sowie allgemeine Infos zum Thema. Weitere, aktualisierte Dokumente folgen in den nächsten Tagen.

Aufgrund einer Gesetzesänderung (Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung, HHVG) haben wir zudem die Versicherungsbedingungen unserer Krankentagegeldtarife entsprechend angepasst.

Übrigens: zu den Themen GesundheitsApp, TeleClinic, Datenschutz und KT-Bedingungen haben wir eine Info-Broschüre erstellt, die in den kommenden Tagen an Kunden der ARAG Krankenversicherung verschickt wird.

Was die ARAG Kranken darüber hinaus im Bereich „e-health“ bietet, lesen Sie im "Trend Report"-Interview mit ARAG KV-Vorstand Dr. Roland Schäfer.

Mehr dazu und zu möglichen Beitragsrückerstattungen in 2019 lesen Sie in der heutigen Partner-Info.

Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,

Ihr Team Sales & Support

Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb

Achtung: Wichtiger Hinweis:

Ab dem Stichtag (25.05.2018) nur noch neue Anträge verwenden!

Alte Anträge werden abgelehnt!

Infos zur EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO)

Am 25.05.2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz EU DS-GVO, in Kraft. Ihr Ziel: Schaffung EU-weiter Standards zur Vereinheitlichung des Datenschutzes in Europa. Die Verordnung regelt, wie Unternehmen, Institutionen und Behörden mit persönlichen Daten umgehen dürfen, wann beispielsweise Kunden einwilligen müssen, damit ein Unternehmen ihre persönlichen Daten speichern und verarbeiten kann. Weiter unten finden Sie die ab dem 25.05.2018 gültigen Anlagen zum Antrag / aktualisierte Datenschutzhinweise.

Details: Warum gibt es ein neues Datenschutzgesetz?

Mit der Datenschutz-Grundverordnung wird erstmals ein einheitliches Datenschutzniveau in allen 28 EU-Ländern entstehen. Sämtliche Unternehmen, aber auch viele Behörden und Institutionen, werden daran gebunden sein. Bislang gilt in Europa die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995, die von den Ländern national ganz unterschiedlich umgesetzt wurde. Dieser Flickenteppich aus mehr oder weniger strengen Regeln wird durch die neue Verordnung beseitigt. Sie gilt grundsätzlich direkt für alle Länder, lässt aber noch einige nationale Abweichungen zu.

Die Verordnung regelt, wie Unternehmen, Institutionen und Behörden mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen, wann beispielsweise Kunden einwilligen müssen, damit ein Unternehmen ihre personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten kann. Sie legt auch fest, was personenbezogene Daten überhaupt sind und in welcher Form Unternehmen sie nutzen dürfen. Rein anonyme Daten wie Wetteraufzeichnungen oder Hochwasserstatistiken wie Pegelstände fallen hingegen grundsätzlich nicht unter den Datenschutz.

Diese Verordnung ist am 25.05.2016 in Kraft getreten und wird Geltung haben ab dem 25.05.2018.

Details: Was sind personenbezogene/personenbeziehbare Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

Beispiele für personenbezogene Daten: Vor-/Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Religion, etc.
Beispiele für personenbeziehbare Daten: IBAN, BIC, Versicherungsscheinnummer, etc.

 
 

Alle aktuellen Dokumente finden Sie bei uns im Dokumentencenter

 

Alles wissenswerte Rund um den Datenschutz bei der ARAG

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„Vorreiter in e-health“, Dr. Roland Schäfer im Trend-Report Interview

Im Interview mit Trend Report spricht Dr. Roland Schäfer, Vorstand der ARAG Krankenversicherung, über die Kooperation mit der TeleClinic, die eine Videoberatung ermöglicht. Weitere Themen sind die ARAG GesundheitsApp und der Datenschutz.

Beitragsrückerstattungen: Versand der Kundeninfos ist gestartet

Seit Anfang April 2018 erhalten rund 30.000 Kunden der ARAG Kranken-Vollversicherung die Ankündigung einer möglichen Beitragsrückerstattung (BRE) für das Jahr 2018. Gesundheits- und kostenbewusste ARAG Kunden werden darüber informiert, dass sie im Herbst 2019 – bei einer Leistungsfreiheit im aktuellen Jahr 2018 – mit einer Beitragsrückerstattung rechnen können. Was das in Euro ausmacht, sagen wir dabei natürlich auch. Hier können Sie das BRE Infoblatt herunterladen-

Krankentagegeld: Bedingungen angepasst

Wir bieten unseren Versicherungsnehmern mit einer privaten Krankentagegeldversicherung Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall wegen Arbeitsunfähigkeit. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) wurde bei privaten Krankentagegeldversicherungen nun geregelt, dass Frauen auch einen Anspruch auf Krankentagegeld während der gesetzlichen Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz und am Entbindungstag haben. Davon betroffen sind hauptsächlich Frauen mit einer privaten Krankentagegeldversicherung, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen.

Aufgrund dieser Gesetzesänderung haben wir die Versicherungsbedingungen unserer Krankentagegeldtarife entsprechend angepasst. Die neue gesetzliche Regelung wird von uns in der Leistungspraxis bereits seit Inkrafttreten des Gesetzes angewendet.

Kundeninformation im Mai

Anfang Mai informieren wir ARAG Krankenversicherungskunden über die Themen EU-Datenschutz-Grundverordnung, Krankentagegeld, ARAG GesundheitsApp sowie TeleClinic. Dem Kundenanschreiben ist ein Info-Flyer beigefügt. Einen Beispiel dafür haben wir für Sie im unten stehenden Link zum Download bereitgestellt.

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ARAG Kranken ist "Fairster Schadenregulierer"

Die ARAG Krankenversicherung wurde von FOCUS-MONEY als "Fairster Schadenregulierer" ausgezeichnet. ServiceValue hat im Auftrag von FOCUS-MONEY erstmals untersucht, wie fair sich die Versicherungsbranche bei der Schadenregulierung und Leistungsgewährung verhält. In einem Test mit 32 Krankenzusatzversicherern hat sich die ARAG Krankenversicherung einen Spitzenplatz gesichert und wurde mit einem "Sehr gut" ausgezeichnet.

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