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0211 963-454521.04.2017
Liebe Vertriebspartner,
gegen den Trend der vielen Negativberichte zu steigenden Krankenversicherungsbeiträgen haben wir heute richtig gute Nachrichten für Sie: In unserer beliebten Vollversicherungs-Variante, dem ARAG Komfort-Tarif, wird es in allen SB-Stufen bei Erwachsenen im Unisex-Bereich keine Beitragsanpassung zum 01.01.2018 geben!
Das bedeutet: Bereits jetzt können wir Ihnen für die ARAG KomfortKlasse stabile Beiträge bis zum 01.01.2019 garantieren!
Passend dazu können Sie sich gleich den 01.07.2017 vormerken. Denn nach diesem Datum können Sie Anträge mit Beginn 01.01.2018 einreichen!
Falls Sie weitere Infos benötigen: Die Produkt-Highlights der ARAG Kranken kennt selbstverständlich Ihr Team Sales & Support der Abteilung Makler Sales Competence (MSC) in Düsseldorf. Sprechen Sie uns gern an, wir unterstützen Sie kompetent, schnell und zuverlässig.
Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,
Ihr Team Sales & Support
Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb
Bereits heute haben wir richtig gute Nachrichten: Für unsere stark nachgefragte Vollversicherungs-Variante, den ARAG Komfort-Tarif, wird es in allen SB-Stufen bei Erwachsenen im Unisex-Bereich KEINE Beitragsanpassung zum 01.01.2018 geben! Mehr dazu und zu den starken Tarif-Leistungen sowie -Services lesen Sie in der ARAG Stabilitätsgarantie. "Stabilitätsgarantie" bezieht sich dabei auf Unisex-Beiträge und bedeutet stabile Beiträge bis mindestens 01.01.2019.
Online haben wir für Sie erneut eine Auswahl der zuletzt aktualisierten Druckstücke und PDFs zusammengestellt. Heute mit dabei sind die Highlights unserer Kranken-Vollversicherung, A833 und WS834 und, ganz neu, der Flyer zur Kooperation mit der TeleClinic. Übrigens: In unserem Dokumentencenter finden Sie alle Druckstücke, Infomaterialien, Highlight-Blätter und vieles mehr - immer auf dem aktuellsten Stand!
Jährlich werden die Rechengrößen der Sozialversicherung angepasst. Maßgeblich dafür ist die Einkommensentwicklung des jeweiligen Vorjahres. Davon abhängig sind die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie für die Kranken- und Pflegeversicherung. Damit liegt die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze für die Pflege- und Krankenversicherung für die alten und neuen Bundesländer bei 4.350 EURO mtl. bzw. 52.200 EURO Jährlich.
Bereits seit Monatsbeginn erhalten rund 30.000 Kunden der ARAG Krankenversicherung die erfreuliche Ankündigung einer möglichen Beitragsrückerstattung im Rahmen ihrer KV-Vollversicherung für das Jahr 2017.
Unsere gesundheits- und kostenbewussten Kunden werden darüber informiert, dass sie im
Herbst 2018 – bei einer Leistungsfreiheit im aktuellen Jahr 2017 – mit einer Beitragsrückerstattung rechnen können. Was das in Euro ausmacht, sagen wir dabei natürlich auch.
Neu ist, dass die Beitragsrückerstattung (BRE) nicht mehr mit Scheck ausbezahlt wird. Künftig erhalten unsere Kunden ihre Beitragsrückerstattung direkt per Überweisung auf ihr Konto.
Sollte eine Beitragszahlung nicht über das Lastschriftverfahren sondern über Zahlkarte oder Dauerauftrag erfolgen, werden wir eine Rückerstattung dem Beitragskonto gutschreiben.
Über den geänderten Ablauf zur Beitragsrückerstattung werden die Kunden im Anschreiben informiert.
Hier finden Sie ein Musteranschreiben mit der dazugehörigen Information: