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12.10.2015

Liebe Vertriebspartner,

der Partner-Info aus Juni 2015 konnten Sie bereits entnehmen, dass wir für viele Tarife der ARAG Krankenversicherung stabile Beiträge bis zum 01.01.2017 garantieren können.

Heute haben wir wieder gute Nachrichten bezüglich der Entwicklung der Neugeschäftsbeiträge (Unisex) für Sie! Sehr viele Tarife bleiben beitragsstabil, darunter auch einige Verkaufsschlager. Für welche Tarife die Beiträge stabil bleiben, haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.

Für Beginne im Jahr 2015 und 2016 ist ab sofort im Antrag folgender Hinweis erforderlich, wenn Tarife / Risikogruppen, die von der Beitragsanpassung betroffen sind, abgeschlossen werden:

"Auf die bevorstehende Beitragsanpassung in den Tarifen (entsprechende Tarife aufführen) wurde ich hingewiesen."

Bitte beachten Sie: Der Vermerk ist vom zukünftigen Versicherungsnehmer mit Datum gegenzuzeichnen. Anträge, die ohne diesen Vermerk oder ohne Unterschrift eingereicht werden, können leider nicht angenommen werden.

Diese Anträge werden per Nachbearbeitung zurückgegeben, damit der Versicherungsnehmer auf dem Antrag bestätigen kann, auf die Beitragsanpassung hingewiesen worden zu sein.

Bei Fragen helfen wir wie immer gerne weiter!

Mit partnerschaftlichen Grüßen
Ihr Team Sales & Support

ARAG Partnervertrieb
Abteilung Makler Sales Competence

Beitragsanpassungen 2016: Viele Tarife beitragsstabil!

Gute Nachrichten bezüglich der Entwicklung der Neugeschäftsbeiträge Unisex: Sehr viele Tarife bleiben beitragsstabil, darunter auch einige Verkaufsschlager. Hier lesen Sie mehr zu den Details und finden zudem die Beitragstabellen sowie die ARAG Stabilitätsgarantie als PDF Download.

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Zusatzversicherung und Pflege: Zahlreiche Tarife mit stabilen Beiträgen
  • Besonders erfreulich ist hier, dass alle DentalPro-Tarife für alle Beobachtungseinheiten, d.h. sowohl für Erwachsene, als auch für Jugendliche und Kinder, stabil bleiben.
  • Gleiches gilt für die Tarife 262, 482, 483 und V100. Der Tarif 261 erfährt lediglich für Erwachsene eine moderate Anpassung.
  • Ebenfalls beitragsstabil für alle Beobachtungseinheiten bleiben die Pflegezusatztarife PI (IndividualPflege) sowie die Tarife 68 und 69. Zu Tarif PF (FörderPflege) können wir noch keine Aussage treffen, da wir hier auf Daten vom PKV-Verband angewiesen sind, die bisher noch nicht vorliegen. Wir werden daher über den Tarif PF gesondert informieren, sobald wir die Informationen erhalten haben.
Vollversicherung: Ebenfalls viele Tarife stabil!
  • Kompakt-Bereich: Der K-Tarif bleibt für alle Beobachtungseinheiten und für alle SB-Stufen stabil.
  • Premium-Bereich: Auch hier bleiben einige Tarife für alle Beobachtungseinheiten beitragsstabil, wie z.B. die Tarife 200, 201, 203, 205, 207, 209, 21P70-21P90 und 230. Die Tarifstufe 220 wird bei Erwachsenen sogar günstiger. Gleiches gilt für die wesentlichen Verkaufsalter der Tarifstufe 240.

Tarife der bKV

  • Auch hier ist keine Beitragsveränderung notwendig. Somit besteht für die Tarife der bKV eine Beitragsgarantie bis mindestens 01.01.2017.

Bitte beachten: BAP Hinweis auf Anträgen

Für Beginne im Jahr 2015 und 2016 ist ab sofort im Antrag folgender Hinweis erforderlich, wenn Tarife / Risikogruppen abgeschlossen werden, die von der Beitragsanpassung betroffen sind:

"Auf die bevorstehende Beitragsanpassung in den Tarifen (entsprechende Tarife aufführen) wurde ich hingewiesen."

Bitte beachten Sie zudem, dass der Vermerk vom zukünftigen Versicherungsnehmer mit Datum gegenzuzeichnen ist. Anträge, die ohne diesen Vermerk oder ohne Unterschrift eingereicht werden, können leider nicht angenommen werden.

Diese Anträge werden per Nachbearbeitung zurückgegeben, damit der Versicherungsnehmer auf dem Antrag bestätigen kann, auf die Beitragsanpassung hingewiesen worden zu sein.

Voraussichtliche Werte der Sozialversicherung für 2016

Im nächsten Jahr werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. Der offizielle Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößen 2016 liegt vor. Damit sind auch die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung bekannt, die ab 1.1.2016 im Versicherungsrecht und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten werden.

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Die genauen Größen werden im Oktober 2015 vom Bundeskabinett verabschiedet. Einige Tendenzen und Aussichten haben wir Ihnen hierzu schon heute zusammengestellt. Wesentliche Änderungen dürfte es nicht mehr geben, da die Rechengrößen nach einem festen Schema bestimmt werden.

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