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0211 963-454512.10.2015
Liebe Vertriebspartner,
der Partner-Info aus Juni 2015 konnten Sie bereits entnehmen, dass wir für viele Tarife der ARAG Krankenversicherung stabile Beiträge bis zum 01.01.2017 garantieren können.
Heute haben wir wieder gute Nachrichten bezüglich der Entwicklung der Neugeschäftsbeiträge (Unisex) für Sie! Sehr viele Tarife bleiben beitragsstabil, darunter auch einige Verkaufsschlager. Für welche Tarife die Beiträge stabil bleiben, haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.
Für Beginne im Jahr 2015 und 2016 ist ab sofort im Antrag folgender Hinweis erforderlich, wenn Tarife / Risikogruppen, die von der Beitragsanpassung betroffen sind, abgeschlossen werden:
"Auf die bevorstehende Beitragsanpassung in den Tarifen (entsprechende Tarife aufführen) wurde ich hingewiesen."
Bitte beachten Sie: Der Vermerk ist vom zukünftigen Versicherungsnehmer mit Datum gegenzuzeichnen. Anträge, die ohne diesen Vermerk oder ohne Unterschrift eingereicht werden, können leider nicht angenommen werden.
Diese Anträge werden per Nachbearbeitung zurückgegeben, damit der Versicherungsnehmer auf dem Antrag bestätigen kann, auf die Beitragsanpassung hingewiesen worden zu sein.
Bei Fragen helfen wir wie immer gerne weiter!
Mit partnerschaftlichen Grüßen
Ihr Team Sales & Support
ARAG Partnervertrieb
Abteilung Makler Sales Competence
Gute Nachrichten bezüglich der Entwicklung der Neugeschäftsbeiträge Unisex: Sehr viele Tarife bleiben beitragsstabil, darunter auch einige Verkaufsschlager. Hier lesen Sie mehr zu den Details und finden zudem die Beitragstabellen sowie die ARAG Stabilitätsgarantie als PDF Download.
Für Beginne im Jahr 2015 und 2016 ist ab sofort im Antrag folgender Hinweis erforderlich, wenn Tarife / Risikogruppen abgeschlossen werden, die von der Beitragsanpassung betroffen sind:
"Auf die bevorstehende Beitragsanpassung in den Tarifen (entsprechende Tarife aufführen) wurde ich hingewiesen."
Bitte beachten Sie zudem, dass der Vermerk vom zukünftigen Versicherungsnehmer mit Datum gegenzuzeichnen ist. Anträge, die ohne diesen Vermerk oder ohne Unterschrift eingereicht werden, können leider nicht angenommen werden.
Diese Anträge werden per Nachbearbeitung zurückgegeben, damit der Versicherungsnehmer auf dem Antrag bestätigen kann, auf die Beitragsanpassung hingewiesen worden zu sein.
Im nächsten Jahr werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. Der offizielle Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößen 2016 liegt vor. Damit sind auch die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung bekannt, die ab 1.1.2016 im Versicherungsrecht und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten werden.
Die genauen Größen werden im Oktober 2015 vom Bundeskabinett verabschiedet. Einige Tendenzen und Aussichten haben wir Ihnen hierzu schon heute zusammengestellt. Wesentliche Änderungen dürfte es nicht mehr geben, da die Rechengrößen nach einem festen Schema bestimmt werden.