20.05.2021

Liebe Vertriebspartnerin,
lieber Vertriebspartner,

wir sind wie gewohnt für Sie da. Heute haben wir dazu wieder spannende Themen für Sie im Gepäck. Unter anderem lesen Sie mehr über die Beitragsanpassungen der Pflegepflichtversicherung für Beamte und unseren KV-Volltreffer.

Bei Fragen können Sie sich wie immer gerne an uns wenden.

Ihr Team Sales & Support

Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb

Beitragsanpassungen der Pflegepflichtversicherung für Beamte

Zum 1. Juli 2021 werden die Beiträge in der Privaten Pflegepflichtversicherung für Beamtinnen und Beamte (PVB) angehoben. Die Beitragserhöhung sollte eigentlich schon im Januar diesen Jahres stattfinden. Die Beitragsanpassung wurde ausnahmsweise auf 01.07.2021 verschoben.

Insgesamt kommt es zu starken Erhöhungen, die je nach Altersgruppe zwischen 30% und 60% betragen können. In absoluter Höhe steigt z.B. bei einem 35-jährigen Neukunden der Beitrag von derzeit 20,56€ auf 31,37€. Das liegt zu einem großen Teil an den gesetzlichen Pflegereformen der vergangenen Jahre sowie an der Absenkung des Rechnungszinses.
Doch selbst nach einer Erhöhung zahlen die meisten Beamtinnen und Beamten weniger als gesetzlich Versicherte in der sozialen Pflegepflichtversicherung. Darin ist berücksichtigt, dass der Beitrag in der PVB für Personen, die länger als fünf Jahre versichert sind, nicht mehr als 59,02 € betragen darf.

Nähere Infos hierzu gibt es auch auf der extra eingerichteten Seite des PKV Verbandes

 
 

Ihr KV Voll-Treffer!

ARAG MedExtra und ARAG MedBest sind seit Ihrer Einführung vor zwei Jahren in feste Größen im Markt. Kein Wunder, denn unsere beiden Privaten Kranken-Vollversicherungstarife präsentieren sich in Top-Form. Starke Leistungen und attraktive Highlights inklusive. Mehr zu Ihrem KV Voll-Treffer erfahren Sie auf unserer Sonderseite

ARAG Rechtstipp: Schrebergarten - rechtliche Infos für Hobbygärtner

Haben Sie zurzeit Lust auf einen Schrebergarten? Da sind Sie nicht allein. Die Nachfrage steigt gerade und wohl dem, der bereits einen Schrebergarten hat. Hier kann nach Lust und Laune gebuddelt, gegraben und gepflanzt werden. Natürlich im rechtlich zulässigen Rahmen, den diesmal nicht nur Corona vorgibt. Angehenden Kleingärtnern sagen wir, welche Rechte und Pflichten das Gartenglück begleiten.