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22.05.2018

Liebe Vertriebspartner,

am kommenden Freitag, 25.05.2018, tritt die EU Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) in Kraft. Dazu haben wir noch einmal einige allgemeine aber vor allem ARAG spezifische Infos für Sie.

So gibt es aktualisierte Dokumente, wie bspw. die aktualisierte Dienstleisterliste, die Sie Ihren Kunden ergänzend zur Deckungsnote aushändigen müssen. Die aktuellen Dokumente können Sie wie gewohnt bei uns im Netz herunterladen.

Gleiches gilt für den aktualisierten ARAG SHU Offline-Rechner. Auch hier sind im Rahmen der EU DS-GVO Anpassungen vorgenommen worden. Der entsprechende Abschnitt in der Partner-Info bringt Sie direkt dorthin.

Passend zu unseren SHU-Highlights haben wir auch unseren ARAG Unfall-Schutz erneuert. Im ARAG Unfall-Schutz 2018 ist ab sofort auch ein Fit Plus Baustein optional hinzuwählbar.


Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,

Ihr Team Sales & Support

Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb

Achtung: Wichtiger Hinweis!

Ab dem Stichtag (25.05.2018) nur noch aktuelle Anlagen zur Deckungsnote verwenden!

Deckungsnoten mit veralteten Anlagen werden abgelehnt!

Infos zur EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO)

Am 25.05.2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz EU DS-GVO, in Kraft. Ihr Ziel: Schaffung EU-weiter Standards zur Vereinheitlichung des Datenschutzes in Europa. Die Verordnung regelt, wie Unternehmen, Institutionen und Behörden mit persönlichen Daten umgehen dürfen, wann beispielsweise Kunden einwilligen müssen, damit ein Unternehmen ihre persönlichen Daten speichern und verarbeiten kann. Weiter unten finden Sie die ab dem 25.05.2018 gültigen Anlagen zum Antrag / aktualisierte Datenschutzhinweise.

Details: Warum gibt es ein neues Datenschutzgesetz?

Mit der Datenschutz-Grundverordnung wird erstmals ein einheitliches Datenschutzniveau in allen 28 EU-Ländern entstehen. Sämtliche Unternehmen, aber auch viele Behörden und Institutionen, werden daran gebunden sein. Bislang gilt in Europa die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995, die von den Ländern national ganz unterschiedlich umgesetzt wurde. Dieser Flickenteppich aus mehr oder weniger strengen Regeln wird durch die neue Verordnung beseitigt. Sie gilt grundsätzlich direkt für alle Länder, lässt aber noch einige nationale Abweichungen zu.

Die Verordnung regelt, wie Unternehmen, Institutionen und Behörden mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen, wann beispielsweise Kunden einwilligen müssen, damit ein Unternehmen ihre personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten kann. Sie legt auch fest, was personenbezogene Daten überhaupt sind und in welcher Form Unternehmen sie nutzen dürfen. Rein anonyme Daten wie Wetteraufzeichnungen oder Hochwasserstatistiken wie Pegelstände fallen hingegen grundsätzlich nicht unter den Datenschutz.

Diese Verordnung ist am 25.05.2016 in Kraft getreten und wird Geltung haben ab dem 25.05.2018.

Details: Was sind personenbezogene/personenbeziehbare Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

Beispiele für personenbezogene Daten: Vor-/Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Religion, etc.
Beispiele für personenbeziehbare Daten: IBAN, BIC, Versicherungsscheinnummer, etc.

 
 

Aktualisierte Dokumente zur Deckungsnote - gültig ab dem 25.05.2018

 
 

Alle relevanten Dokumente und Deckungsnoten auch im Dokumentencenter

 

Alles wissenswerte Rund um den Datenschutz bei der ARAG

Neu: Unfall Schutz 2018

Ab sofort gibt es den neuen ARAG Unfall Schutz 2018. Eine der spannendsten Neuerungen ist der optionale Baustein „Fit Plus“, den es so nur bei ARAG gibt! Was der neue Unfall-Schutz inhaltlich neben einer neuen 1000er Progression noch alles bietet, lesen Sie bei uns im Netz.

Highlights für Ihre Kunden

Bewährte Leistungen und Services wie optionale Summendynamik, Unfälle durch Eigenbewegung, die in der Premiumvariante inklusive sind und Flexibilität durch Kapitalauszahlung bei Invalidität oder monatliche Unfall-Rente werden ergänzt durch bspw.:

  • Faire 1000er Progression
  • Verbesserte 500er Progression mit Mehrleistung ab 26 Prozent Invalidität
  • Erhöhung des Mitwirkungsanteils (Komfort 50 Prozent, Premium 75 Prozent - bis zum 67. Lebensjahr und 50 Prozent danach)
  • Erweiterung der Rentengarantie bis 67 Jahre (für Hinterbliebene im Todesfall des Rentenbeziehers)
  • Erweiterung des Krankenhaus- und Arbeitsunfähigkeits-Tagegelds

„Baustein Fit Plus“ – Highlight für sportlich aktive!

Optional zuwählbarer Baustein. Nachsorgeleistungen bis 1.000 Euro nach einem Unfall für

  • Zusätzliche Physio-Einheiten
  • Personal Trainer-Stunden
  • Laufanalyse
  • Ernährungsberatung
„Kasko“ – Deckung für Sportgeräte bis 5.000 Euro
  • Gelistete Sportgeräte werden nach Zeitwert von 90% bis 20 % des aktuellen Neupreises in „gleicher Art und Güte“ ersetzt.
Erstattung von Wettkampfgebühren und Skipass bis zu 500 Euro
  • Wenn zum großen Ereignis aufgrund eines Unfalls nicht angetreten werden kann.
Erste Hilfe Kurs
  • Willkommens-Serviceleistung für jeden Kunden
Serviceleistungen unseres Kooperationspartners

(bekannt aus der Kranken-Vollversicherung –) jetzt neu und erstmalig integriert in ein Produkt der ARAG Allgemeine

  • Gespräch mit erfahrenen Ärzten per Telefon, Video oder Chat
  • Erst- und Zweit-Meinung
  • Empfehlung eines Facharztes

Alle relevanten Dokumente und Deckungsnoten auch im Dokumentencenter

Aktualisiert: ARAG Sachversicherung Offline-Rechner

Mit der ARAG können Sie rechnen – immer und überall. Wenige Klicks bringen Sie dabei zum passenden Vorschlag. Mit den ARAG Offline-Rechnern haben Sie die ARAG Tarifwelt auch mit dabei, wenn Sie einmal nicht Online sind. Hier können Sie die aktuelle Version herunter laden.

ARAG Rechtstipp: Public Viewing zur Fussball WM 2018

Die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland steht vor der Tür und zahlreiche Vereine möchten auch in diesem Sommer wieder ein Public Viewing anbieten. Es bietet den Fans die Möglichkeit, die Dramatik und Stimmung auch außerhalb des Stadions hautnah mitzuerleben. Was ein Sportverein zum Public Viewing beachten muss, erfahren Sie in unserem Rechtstipp...

ARAG Makler-Newsletter

So bleiben Sie immer auf dem Laufenden: In unserem Online-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig zu Produkten und Services der ARAG.

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