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0211 963-454507.05.2018
Liebe Vertriebspartner,
nach IDD ist vor EU-DSGVO. Zum 25.05.2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Das hat u. a. Auswirkungen auf die Dokumente, die Sie Ihren Kunden ergänzend zur Deckungsnote aushändigen müssen. Wir haben die aktualisierten Unterlagen bereits heute für Sie hier zum Download bereitgestellt.
Passend dazu bringen Sie unsere bekannten und beliebten ARAG Rechtsschutz (RS) Kurz-Deckungsnoten schnell und einfach zum Vorschlag. Die Deckungsnoten können Sie über die unten stehende Links wie gewohnt herunterladen.
Selbstverständlich stehen Ihnen auch unsere Online- und Offline Rechnern zur Erstellung von Vorschlägen zur Verfügung.
Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,
Ihr Team Sales & Support
Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb
Am 25.05.2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz EU DS-GVO, in Kraft. Ihr Ziel: Schaffung EU-weiter Standards zur Vereinheitlichung des Datenschutzes in Europa. Die Verordnung regelt, wie Unternehmen, Institutionen und Behörden mit persönlichen Daten umgehen dürfen, wann beispielsweise Kunden einwilligen müssen, damit ein Unternehmen ihre persönlichen Daten speichern und verarbeiten kann. Weiter unten finden Sie die ab dem 25.05.2018 gültigen Anlagen zum Antrag / aktualisierte Datenschutzhinweise.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung wird erstmals ein einheitliches Datenschutzniveau in allen 28 EU-Ländern entstehen. Sämtliche Unternehmen, aber auch viele Behörden und Institutionen, werden daran gebunden sein. Bislang gilt in Europa die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995, die von den Ländern national ganz unterschiedlich umgesetzt wurde. Dieser Flickenteppich aus mehr oder weniger strengen Regeln wird durch die neue Verordnung beseitigt. Sie gilt grundsätzlich direkt für alle Länder, lässt aber noch einige nationale Abweichungen zu.
Die Verordnung regelt, wie Unternehmen, Institutionen und Behörden mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen, wann beispielsweise Kunden einwilligen müssen, damit ein Unternehmen ihre personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten kann. Sie legt auch fest, was personenbezogene Daten überhaupt sind und in welcher Form Unternehmen sie nutzen dürfen. Rein anonyme Daten wie Wetteraufzeichnungen oder Hochwasserstatistiken wie Pegelstände fallen hingegen grundsätzlich nicht unter den Datenschutz.
Diese Verordnung ist am 25.05.2016 in Kraft getreten und wird Geltung haben ab dem 25.05.2018.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Beispiele für personenbezogene Daten: Vor-/Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Religion, etc.
Beispiele für personenbeziehbare Daten: IBAN, BIC, Versicherungsscheinnummer, etc.
Mit den ARAG SHU-Deckungsnoten kommen Sie schnell und einfach zum gewünschten Vorschlag. Sie sind als beschreibbares PDF auf www.arag-partnervertrieb.de hinterlegt. Über zwei kurze Klicks in den entsprechenden Menüs wählen Sie Tarif und gewünschte Details aus. Im Anschluss haben Sie die Wahl, welche Bausteine Sie versichern wollen. Der Beitrag berechnet sich dann automatisch.
Mit der ARAG können Sie rechnen – immer und überall: Mit wenigen Klicks erstellen Sie mit unseren Online-Rechnern individuelle Vorsorgevorschläge für Ihre Kunden. Und mit den ARAG Offline-Rechnern haben Sie die ARAG Tarifwelt auch mit dabei, wenn Sie einmal nicht Online sind.