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0211 963-4545Auf Grundlage der aktuariellen Berechnungen des GDV-Treuhänders und der ARAG wird es eine Beitragsanpassung in einzelnen Rechtsschutz-Produktgruppen geben.
18.07.2025
Für das kommende BAK-Jahr ist eine Beitragsanpassung in einzelnen Produktgruppen durch den Vorstand verabschiedet wprden. Grundlage dafür sind die aktuariellen Berechnungen des GDV-Treuhänders und der ARAG.
Der Gewerbe-Rechtsschutz mit Soforthilfe wird nicht angepasst.
Folgende Tarife sind von der Beitragsanpassung ab Oktober 2025 betroffen:
Für das kommende BAK-Jahr wird es eine Beitragsanpassung in einzelnen Rechtsschutz-Produktgruppen geben. Grundlage hierfür sind die aktuariellen Berechnungen des GDV-Treuhänders und der ARAG.
Es werden verschiedene Tarifgruppen in unterschiedlicher Höhe angepasst:
In den Tarifen mit der GDV-BAK-Klausel wird es in zwei der vier Anpassungs-Gruppen mit und ohne Selbstbeteiligung zu einer Beitragserhöhung zwischen 5% und 7,5% kommen.
Im Privat-Rechtsschutz ohne Verkehrsbaustein, im Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz und im Vereins-Rechtsschutz mit und ohne Selbstbeteiligung erfolgt eine Anhebung der Beiträge um 7,5%.
Im Privat-Rechtsschutz mit Verkehrsbaustein und im Landwirtschafts-Rechtsschutz werden die Beiträge mit Selbstbeteiligung um 5% angehoben, die Beiträge ohne Selbstbeteiligung ändern sich nicht.
Im Gewerbebereich mit Selbstbeteiligung werden die Beiträge um 5% angehoben, in den Tarifen ohne Selbstbeteiligung wird keine Erhöhung durchgeführt, in den Tarifen 2005(M), 2007M und 2008(M) kommt es zu Absenkungen zwischen -4,2% und -6,6%.
Aufgrund der Beitragsanpassung steht den Kunden ein
Kündigungsrecht zu, auf welches sie in der
Beitragsrechnung hingewiesen werden.
Folgende Tarife sind ab Januar 2026 von der Beitragsanpassung betroffen:
Aufgrund der Beitragsanpassung steht den Kunden ein
Kündigungsrecht zu, auf welches sie in der
Beitragsrechnung hingewiesen werden.