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Für das kommende BAK-Jahr ist eine Beitragsanpassung in einzelnen Produktgruppen durch den Vorstand verabschiedet wprden. Grundlage dafür sind die aktuariellen Berechnungen des GDV-Treuhänders und der ARAG.

Der Gewerbe-Rechtsschutz mit Soforthilfe wird nicht angepasst.

Folgende Tarife sind von der Beitragsanpassung ab Oktober 2025 betroffen:

Für das kommende BAK-Jahr wird es eine Beitragsanpassung in einzelnen Rechtsschutz-Produktgruppen geben. Grundlage hierfür sind die aktuariellen Berechnungen des GDV-Treuhänders und der ARAG.

Es werden verschiedene Tarifgruppen in unterschiedlicher Höhe angepasst:

In den Tarifen mit der GDV-BAK-Klausel wird es in zwei der vier Anpassungs-Gruppen mit und ohne Selbstbeteiligung zu einer Beitragserhöhung zwischen 5% und 7,5% kommen.
Im Privat-Rechtsschutz ohne Verkehrsbaustein, im Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz und im Vereins-Rechtsschutz mit und ohne Selbstbeteiligung erfolgt eine Anhebung der Beiträge um 7,5%.
Im Privat-Rechtsschutz mit Verkehrsbaustein und im Landwirtschafts-Rechtsschutz werden die Beiträge mit Selbstbeteiligung um 5% angehoben, die Beiträge ohne Selbstbeteiligung ändern sich nicht.
Im Gewerbebereich mit Selbstbeteiligung werden die Beiträge um 5% angehoben, in den Tarifen ohne Selbstbeteiligung wird keine Erhöhung durchgeführt, in den Tarifen 2005(M), 2007M und 2008(M) kommt es zu Absenkungen zwischen -4,2% und -6,6%.

 

In folgenden Bestandstarifen
erfolgen Anpassungen um 10 %:

Jagdhaftpflicht
Windsurferhaftpflicht
Motorboothaftpflicht
Segelboothaftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Gewässerschadenhaftpflicht
Haftpflicht Tarife 2003 bis 2021
alle Business Tarife mit Haftpflichtdeckung


Aufgrund der Beitragsanpassung steht den Kunden ein
Kündigungsrecht zu, auf welches sie in der
Beitragsrechnung hingewiesen werden.

Im Neugeschäft werden die Prämien angepasst und
es erfolgen Anpassungen um 10 %:

Haftpflicht-Schutz Tarif 2021
Haftpflichtdeckung in Business Aktiv
Jagdhaftpflicht
Windsurferhaftpflicht
Motorboothaftpflicht
Segelboothaftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Gewässerschadenhaftpflicht

Folgende Tarife sind ab Januar 2026 von der Beitragsanpassung betroffen:

Aufgrund der Beitragsanpassung steht den Kunden ein
Kündigungsrecht zu, auf welches sie in der
Beitragsrechnung hingewiesen werden.