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21.02.2022

Liebe Vertriebspartnerin, lieber Vertriebspartner,

wir haben unsere ARAG Rechtsschutzbedingungen (ARB) überarbeitet. Für den aktuell verkaufsoffenen Rechtsschutztarif mit den jetzt gültigen ARB 2022 erhalten Sie hier alle Infos. Passend dazu gibt es neue Deckungsnoten - auch die haben wir für Sie verbessert!

Außerdem ist unser Aktiv-Rechtschutz für Privatpersonen ausgezeichnet worden. Für unser innovatives Produkt haben wir erneut einen Goldenen Bullen erhalten. Besser geht’s nicht, denn der Aktiv-Rechtsschutz für Privatpersonen belegt Platz 1 in der Kategorie „Versicherungsinnovation des Jahres 2022“.

Apropos ausgezeichnet: kennen Sie schon unser kostenloses digitales Weiterbildungsangebot? Mit unserer Webinar-Reihe zum Firmen-RS können Sie sich jetzt weitere Bildungsminuten sichern. Außerdem stellt Ihnen Günter Zemaitaitis, Direktionsbeauftragter Rechtsschutz bei der ARAG, auf der Profino unseren web@ktiv vor, der das digitale Leben Ihrer Kunden ein ganzes Stück weit sicherer macht.

In unserem ARAG Rechtstipp erklären Ihnen unsere ARAG Experten alles wissenswerte zu den Regelungen und dem Gebrauch von Smartphones im Klassenzimmer.

Ihr
Makler-Service-Center
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Wir sind für Sie da. Denn:

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Wir haben unseren §26 Aktiv-Rechtschutz überarbeitet! Das ändert sich in 2022:

Die ARAG ändert zum 14.2.2022 die ARB für den aktuell verkaufsoffen RS Tarif 2021 auf ARB 2022. Die Beiträge und Annahmerichtlinien bleiben gleich. Lediglich an einer Stelle für den §26p Premium Privat-RS , wurde das Bedingungswerk geändert: In der neuen Klausel zu §26 Premium, Absatz (4) wurden vorvertragliche Streitfälle explizit ausgeschlossen.

In der nachstehenden Tabelle finden Sie alle Änderungen auf einen Blick.

Neue ARB 2022
Alte ARB 2021
§26p Absatz ( 4 )
t) Einmaliger Universal-Rechtsschutz für eine anwaltliche Beratung in eigenen Angelegenheiten, wenn Sie privat oder als Arbeitnehmer betroffen sind. Wird der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus außergerichtlich tätig, übernehmen wir die anfallende gesetzliche Vergütung. Die Versicherungssumme beträgt insgesamt 1.000 Euro pro Vertragslaufzeit und kann nicht auf mehrere Angelegenheiten aufgeteilt werden. Die Kosten der Beratung und der weitergehenden Tätigkeit übernehmen wir unabhängig vom abgeschlossenen Deckungsbereich (Beispiel: beruflicher Bereich, Verkehrs-Bereich). Wir ziehen eine Selbstbeteiligung von 300 Euro je Angelegenheit von den von uns zu tragenden Kosten ab. Diese entfällt für eine von uns vorgeschlagene Konfliktlösungsoption (z.B. Mediation, Legal-Tech-Dienstleister).
Es besteht keine Wartezeit.
§26p Absatz ( 4 )
t) Vorsorgliche Beratung
für eine anwaltliche Beratung in eigenen Angelegenheiten, wenn Sie privat oder als Arbeitnehmer betroffen sind.
Wird der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus tätig, übernehmen wir die anfallende gesetzliche Vergütung sowie entstehende Gerichtskosten. Die Versicherungssumme beträgt insgesamt 1.000 Euro pro Vertragslaufzeit und kann nicht auf mehrere Angelegenheiten aufgeteilt werden.
Es besteht keine Wartezeit.
Es besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz
    • falls in Ihrer Angelegenheit der Rechtsschutzfall vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist. Insofern verweisen wir auf § 4 Abs 1

  • oder wenn der dem einmaligen Universal-Rechtsschutz zugrunde liegende Lebenssachverhalt seinen Ursprung vor Beginn des Versicherungsschutzes hat (Beispiel: Sie haben vor Beginn des Versicherungsschutzes einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen und möchten diesen vorzeitig beenden)

  • für Angelegenheiten, für die Sie schon vor Beginn des Versicherungsschutzes anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen haben

  • bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags. Ebenfalls nicht versichert sind Streitigkeiten von Mitversicherten untereinander bzw. gegen Sie

  • für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder
    sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen. Dies gilt nur, soweit diese durch Sie vorgenommen oder veranlasst wurden beziehungsweise vorgenommen oder veranlasst worden sein sollen

  • wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. (Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bestraft werden kann.)

Es besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz
    • für Angelegenheiten, für die Sie schon vor Vertragsbeginn anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen haben
  • bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags. Ebenfalls nicht versichert sind Streitigkeiten von Mitversicherten untereinander bzw. gegen Sie

  • wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. (Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bestraft werden kann.)
Weitere Risikoausschlüsse nach § 3 kommen nicht zur Anwendung. Weitere Risikoausschlüsse nach § 3 kommen nicht zur Anwendung.
Die Kosten der Beratung und der weitergehenden Tätigkeit übernehmen wir unabhängig vom abgeschlossenen Deckungsbereich (Beispiel: beruflicher Bereich, Verkehrs-Bereich ).
Wir ziehen eine Selbstbeteiligung von 300 Euro je Versicherungsfall von den von uns zu tragenden Kosten ab. Diese entfällt, wenn Sie eine Mediation, eine Legal-Tech- oder eine andere von uns vorgeschlagene Konfliktlösungsoption in Anspruch nehmen.

Wir haben unsere Deckungsnoten aktualisiert - und gleich noch besser gemacht

Mit einer Deckungsnote haben Sie jetzt alle RS-Tarifvarianten zur Hand. Die Deckunsgnote selbst haben wir um eine kurze "Nutzungshilfe" ergänzt. Dort erfahren Sie weitere Einzelheiten und Hinweise dazu, wie Sie die einzelnen Deckungsnoten ganz einfach aufrufen können.
Schauen Sie doch gleich mal rein!

Innovativ, innovativer, ARAG: Platz 1 für unseren Rechtsschutz!

Erneut haben wir einen Goldenen Bullen erhalten, den „Oscar der Finanzwirtschaft“. Besser geht’s nicht, denn der Aktiv-Rechtsschutz für Privatpersonen belegt Platz 1 in der Kategorie „Versicherungsinnovation des Jahres 2022“. Der Finanzen Verlag mit den Zeitschriften €uro, €uro am Sonntag und Börse Online hat unseren Rechtsschutztarif ausgezeichnet, weil er innovativ und durch die drei Produktvarianten Basis, Komfort und Premium besonders verbraucherfreundlich ist.

Unsere Webinar-Reihe rund um den Firmen-RS

Sichern Sie sich jetzt weitere IDD Weiterbildungszeiten mit unserer Webinar-Reihe zum Thema Firmen-Rechtsschutz. In drei Modulen erfahren Sie alles rund um die Themen Firmen-RS, erweiterter Straf- und Spezial- Straf- Rechtsschutz und Forderungsmanagement. Schauen Sie sich an was wir für Sie aufgenommen haben, wir freuen uns schon auf Ihr Feedback.

 

Rechtsschutz für das digitale Leben: Da steckt noch mehr drin!

Cybermobbing, Urheberrechtsverstöße, Identitätsdiebstahl - im Internet lauern zahlreiche Gefahren, die viele Nutzer*innen zwar kennen, aber offenbar nie so richtig auf sich selbst beziehen. Wie sonst wäre es denkbar, dass nur wenige eine Rechtsschutzversicherung für ihr digitales Leben haben? Hier steckt noch viel Potenzial für Maklerinnen und Makler.

Lernen Sie in diesem Webinar ein neues Produkt der ARAG für Privat- und Gewerbekunden kennen: web@ktiv - den Rechtsschutz für das digitale Leben. Steigern Sie mit Ihrer Teilnahme Ihre Fach- und Verkaufskompetenz in diesem zukunftsträchtigen Segment.

Günter Zemaitaitis, Direktionsbeauftragter Rechtsschutz bei der ARAG, stellt auf der Profino Tarif-Details vor, die das digitale Leben Ihrer Kunden ein ganzes Stück weit sicherer machen.

ARAG Rechtstipp: Handy in der Schule: Was ist erlaubt?

In den meisten Klassenräumen sind Handys, Smartphones und Tablets verboten. Wenn die Schüler im Unterricht trotzdem unter dem Pult tippen, was das Zeug hält, greift der ein oder andere Pädagoge schon mal hart durch und kassiert das Corpus Delicti kurzerhand ein. Darf er das? Die Regelungen zum Gebrauch von Smartphone und Co. im Klassenzimmer obliegen den jeweiligen Schulleitungen oder dem einzelnen Lehrer. Was in jedem Fall zu beachten ist, sagen ARAG Experten.