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0211 963-4545Liebe Vertriebspartner,
heute informieren wir Sie in der ARAG Partner-Info zu den kommenden Beitragsanpassungen im ARAG Rechtsschutz-Bestand ab Hauptfälligkeit Oktober 2019.
Sehen wir uns auf der DKM? Wenn es nach uns geht, sehr gerne. Über unseren Einladungslink können Sie sich kostenfrei anmelden.
Was unser Rechtsschutz noch an Highlights für Privat und Firmenkunden bietet und wie Sie unsere Deckungsnoten schnell und einfach zum Beitrag bringen, lesen in der heutigen Partner-Info.
Bei Fragen können Sie sich wie gewohnt gerne an uns wenden. Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,
Ihr Team Sales & Support
Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb
Kurz zusammengefasst: Das Basis-Produkt fokussiert sich auf die Themen Reputationsmissbrauch und Cybermobbing. Die Variante Komfort sichert darüber hinaus Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Verträgen und Entschädigung bei Vermögensschäden ab. Und die Premium-Variante bietet zusätzlich noch eine spezielle Elektronik-Deckung.
In der Basis-Variante ist auch hier ein Reputations-Check sowie ein fünf Jahre rückwirkender Löschdienst versichert. Am Interessantesten für Ihre Firmen und Gewerbe-Kunden ist sicherlich der im Komfort-Bereich gewährte Schutz rund ums Thema EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Im Premium-Schutz kommt dann noch der Versicherungs-Vertrags-RS hinzu. Dieser umfasst den Rechtsschutz zur Durchsetzung der Ansprüche aus einer Cyber-Police nach einem Schadenfall.
Auf Basis aktuarieller Berechnungen des GDV-Treuhänders und der ARAG gibt es in diesem Jahr Anpassungsmöglichkeiten im Rechtsschutz-Bestand. Der Vorstand hat sich wie folgt zu einer Rechtsschutz-BAK 2019/2020 entschieden.
Es wird im Verkehrsbereich mit und ohne Selbstbeteiligung jeweils zu einer Beitragserhöhung von 7,5% kommen, im Gewerbebereich ohne Selbstbeteiligung steht eine Beitragserhöhung von 5% an.
In den Tarifen 2005 und 2008 gelten abweichende Anpassungssätze, die Anpassungssätze übersteigen jedoch in keinem Fall den Wert von 9%.
Im Tarif 2008 kommt es in der Gruppe 2 (Privat ohne Verkehr, Immobilien-Rechtsschutz, Vereins-Rechtsschutz) zu einer Beitragsabsenkung von -4,1% (mit Selbstbeteiligung) bzw. -6,3% (ohne Selbstbeteiligung).
Tarifjahr ohne Selbstbeteiligung |
2001-2004 |
2005M |
2007M |
2008 |
2008M |
Verkehr ohne SB |
7,5% |
9,0% |
0% | 0% | 0% |
Privat o. Verkehr, HuW, Verein ohne SB |
0% | 0% |
-3,8% |
-6,3% |
-6,3% |
Privat mit Verkehr, LuV ohne SB |
0% |
5,9% |
0% | 0% | 0% |
Gewerbe ohne SB |
5% |
8,6% |
0% | 0% | 0% |
Tarifjahr mit Selbstbeteiligungg |
2001-2004 |
2005M |
2007M |
2008 |
2008M |
Verkehr ohne SB |
7,5% |
9,0% |
9,0% |
6,1% |
6,1% |
Privat o. Verkehr, HuW, Verein ohne SB |
0,0% |
0,0% |
0,0% |
-4,1% |
-4,6% |
Privat mit Verkehr, LuV ohne SB |
0,0% |
8,7% |
0,0% |
6,0% |
0,0% |
Gewerbe ohne SB |
0,0% |
4,4% |
0,0% |
0,0% |
0,0% |
Tarifjahr ohne Selbstbeteiligung |
2010 - 2014 | 2015 | 2016.1 | 2016.2 |
Verkehr ohne SB |
7,5% |
7,5% |
7,5% | 7,5% |
Privat o. Verkehr, HuW, Verein ohne SB |
0,0% |
0,0% |
0,0% |
0,0% |
Privat mit Verkehr, LuV ohne SB | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Gewerbe ohne SB | 5% | 5% | 5% | 5% |
Tarifjahr mit Selbstbeteiligung |
2010 - 2014 | 2015 |
2016.1 |
2016.2 |
Verkehr mit SB |
7,5% |
7,5% |
7,5% | 7,5% |
Privat o. Verkehr, HuW, Verein mit SB |
0,0% |
0,0% |
0,0% | 0,0% |
Privat mit Verkehr, LuV mit SB | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Gewerbe mit SB | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Mit den ARAG Rechtsschutz-Deckungsnoten kommen Sie schnell und einfach zum gewünschten Vorschlag. Sie sind als beschreibbare PDFs auf www.arag-partnervertrieb.de hinterlegt. Über zwei kurze Klicks in den entsprechenden Menüs wählen Sie Tarif und gewünschte Details aus. Im Anschluss haben Sie die Wahl, welche Bausteine Sie versichern wollen. Der Beitrag berechnet sich dann automatisch.
Unfälle, die sich am Arbeitsplatz während der Regelarbeitszeit ereignen, sind vom gesetzlichen Unfallschutz abgedeckt. Alle anfallenden Kosten übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung. Auch wenn Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg einen Unfall erleiden, muss die gesetzliche Unfallversicherung für die entstehenden Kosten aufkommen. Wenn der Arbeitnehmer allerdings bei einer Unternehmung außerhalb der üblichen Arbeitszeit oder seiner ursächlichen beruflichen Aufgaben verunfallt, wird die Sache komplizierter. Was bei Tagungen und Betriebsfeiern gilt, schildern ARAG Experten anhand einiger Urteile.