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Personen die im Jahr 2026 das 16., das 18. bzw. das 21. Lebensjahr vollenden, sind zum 01.01.2026 von dieser Änderung betroffen.

Bitte bearbeiten Sie die "Informationen über eine altersbedingte Umstufung" bis zum 28.10.2025.

Die Umstellung erfolgt von Kinder- auf Jugendlichen-Beiträge (mit 16 Jahren). Dazu erhalten Sie wie gewohnt einen Besuchsvorschlag.

Jugendlichen- auf Erwachsenen-Beiträge (mit 21 Jahren)
Hier werden Personen, die in den Tarifen K, ME, MB sowie in den neuen Beihilfetarifen versichert sind, aus dem regulären AUM-Lauf ausgesteuert, für diese Tariflinien werden Studenten- und Ausbildungstarife eingeführt und Anfang November mit einem Wechselangebot auf einen Studenten-/ Ausbildungstarif angeschrieben.

Die Studenten- und Ausbildungstarife können voraussichtlich ab Ende Oktober mit Beginn 01.01.2026 im Tarifrechner berechnet werden.
Hinweis: Zum jetzigen Zeitpunkt können die Kollegen aus der Antrags- und Vertragsabteilung noch keine Auskünfte zu Beiträgen geben.

Für 21-jährige Premiummodulversicherte (Voll und Beihilfe), Versicherte in den Tarifen E und BAB, sowie für alle anderen 21-jährigen Zusatzversicherten erhalten Sie wie gewohnt die Besuchsvorschläge.
Gleiches gilt für folgende Kunden aus den Tarifen K, ME, MB und BHB-Linie:

Versicherte in den Tarifen K, ME, MB und BHB, die ihren Tarif aktuell auf Anwartschaft gestellt haben.
Versicherte in BHB-Tarifstufen, für die wir keine Studenten-/ Ausbildungsvariante anbieten:
Linie BHB (BeihilfeBest): BHB15, BHB20T, BHB25, BHB35, BHB40, BHB50, BHB50H
Linie BHK (BeihilfeKlinik): BHK20T, BHK35, BHK50
Linie BHEB (BeihilfeErgänzungBest): BHEB15, BHEB25, BHEB35, BHEB40, BHEB50, BHEB50H

Achtung: Für die Pflegetagegeldtarife (PIN, PI, Pfest, und PF) erfolgt die Umstellung von Jugendlichen- auf Erwachsenenbeitrag zum 01.01. des Jahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.

Für 21-jährige ohne Besuchsvorschlag, die trotz Studenten-/ Ausbildungstarifangebot im November in den Tarif mit Alterungsrückstellungen wechseln wollen, erfolgt die Auszahlung der Provision nachträglich ab Januar 2026.

Hinweis zu Bearbeitungsvorschlägen:
Sofern Ihre Kunden in 2026 in die entsprechende Alterskategorie fallen, erhalten Sie wie in den Vorjahren entsprechende Bearbeitungsvorschläge mit den Kundendaten und dem neuen Beitrag. Es muss nur die Unterschrift des Versicherungsnehmers eingeholt werden.

Sie können die Unterlagen mit Ihren Daten vervollständigen und bei der KV-Hauptverwaltung in München einreichen.

Der Vertrag wird in jedem Fall von Kinder- auf Jugendlichenbeitrag bzw. von Jugendlichen- auf Erwachsenenbeitrag umgestellt, eine Provision auf den Mehrbeitrag wird jedoch nur bei Einreichung der unterschriebenen Erklärung gezahlt.

Bitte senden Sie den unterschriebenen Bearbeitungsvorschlag bis zum 28.10.2025 an die ARAG Hauptverwaltung in München.

Die bisherigen Beiträge für diesen Personenkreis können dem Bearbeitungsvorschlag entnommen werden. Der gesetzliche Zuschlag, der ab dem 01.01.2026 für Personen, die im Jahr 2026 das 21. Lebensjahr vollenden, auf die Tarife einer Krankheitskosten-Vollversicherung erhoben wird, ist jedoch noch nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass bei den auf dem Bearbeitungsvorschlag ausgewiesenen Beiträgen eine eventuell im Rahmen der Beitragsanpassung zum 01.01.2026 erfolgende Anpassung des Beitrags noch nicht berücksichtigt ist.

Die Bearbeitungsvorschläge erhalten Sie über die Infobox oder sind über BiPRO abrufbar. Sofern Sie keinen Papierverzicht vereinbart haben, erhalten Sie diese postalisch.

Die Rückläufer wurden so angepasst, dass sie in die Dunkelverarbeitung gesteuert werden. Bitte verwenden Sie ausschließlich die bereitgestellten Dokumente aus Ihrer Infobox (oder die postalisch zugestellten Dokumente). Bitte keine handschriftlichen Anmerkungen auf dem Rücklaufformular vermerken, da der Rückläufer dann nicht dunkel ausgelesen werden kann. Für die Dunkelverarbeitung ist es wichtig, jeden Rückläufer einzeln einzureichen (bitte nur die letzte Seite einreichen). Bitte Vorgänge nicht gebündelt einreichen.

Die vom Versicherungsnehmer unterschriebenen "Informationen über eine altersbedingte Umstufung" senden Sie bitte bis zum 28.10.2025 an die Hauptverwaltung zurück.