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Liebe Vertriebspartnerin, lieber Vertriebspartner,

wir wurden ausgezeichnet! Unsere neue Stationär-Tariflinie ARAG MedKlinik ist Tarif des Monats Februar bei Ascore. In unserer heutigen Info erfahren Sie alles rund um die Auszeichnung. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich für unser Webinar zum neuen Stationär-Tarif anzumelden.

Und es geht noch weiter mit den tollen Neuigkeiten! Am 10.02.2022 erfahren Sie im DKM-Workshop der ARAG KV mehr zu den KV Voll-Tarifen MedExtra und MedBest sowie Stationär-Tarifen MedKlinik.

Desweiteren haben wir für Sie noch einige Infos zur Pflegereform und zu Beitragsrückerstattungen 2022 zusammengestellt.

Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da!

Ihr
Makler-Service-Center
ARAG Partnervertrieb

Jetzt neu: Der DKM-Workshop zur ARAG Krankenversicherung!

Am 10.02.2022 erfahren Sie in einer 30-minütigen Online-Präsentation alles über die Leistungen unserer ARAG Kranken Tarife MedExtra, MedBest und MedKlinik. So können Sie Ihren Kunden eine passgenaue Absicherung anbieten!

Wir wurden ausgezeichnet: ARAG MedKlinik ist Tarif des Monats bei Ascore

Mit den vier neuen MedKlinik-Tarifen haben wir unser bewährtes Produktportfolio in der stationären Zusatzversicherung ausgebaut. Ziel war es, mit dieser Tarif-Reihe einer Vielzahl von verschiedenen Kunden hochattraktive Spitzenprodukte in der Krankenhaus-Zusatzversicherung anzubieten.

Die beiden Ein- und Zweibettzimmertarife umfassen jeweils die gleichen Leistungen, unterscheiden sich jedoch in der Art der Kalkulation: MedKlinik L ist nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. MedKlinik S ist nach Art der Schadenversicherung kalkuliert und bietet somit einen preislich sehr attraktiven Einstieg. Wechseloptionen ermöglichen flexible Anpassungen je nach Lebenssituation.

Besondere Highlights sind der Verzicht auf allgemeine Wartezeiten sowie familiennahe Leistungen wie Rooming-in, Kostenübernahme für Familienzimmer bei Entbindung oder Verlegung in eine Wunschklinik. Die Kunden profitieren zudem als erste ARAG Zusatzversicherte von attraktiven Serviceleistungen rund um Schwangerschaft und Geburt und erhalten Unterstützung bei der Suche nach passenden Ärzten, Spezialisten
und Kliniken.

Das Urteil lautet: "ARAG MedKlinik – flexibel und passend für alle Lebensphasen"

Jetzt wieder da!

First Class im Krankenhaus mit den ARAG Tarifen MedKlinik

Lernen Sie die Vorteile unserer neuen Stationären-Zusatzversicherungen kennen und erschließen Sie neue Zielgruppen. Beraten Sie Ihre Kunden kompetent zu den starken Leistungen und finden Sie die für jeden Kunden passende Option aus dem ARAG Stationär-Portfolio. In rund 40 Minuten erfahren Sie alles über die Highlights des ARAG MedKlinik.

Beitragsrückerstattungen 2022 in der Krankenvollversicherung

Bis Mitte Februar 2022 erhalten rund ca. 50.000 Kunden der ARAG Krankenversicherung die erfreuliche Ankündigung einer möglichen Beitragsrückerstattung im Rahmen ihrer KV-Vollversicherung für das Jahr 2022. Neben der BRE ist auch die Pauschalerstattung Gegenstand der Mitteilung an den Kunden, sofern der Tarif diese vorsieht. Dem Schreiben wird auch der aktuelle Flyer zu unseren Services beigefügt.

Unsere gesundheits- und kostenbewussten Kunden werden darüber informiert, dass sie im Herbst 2023 – bei Erfüllung der Voraussetzung im aktuellen Jahr 2022 – mit einer Beitragsrückerstattung rechnen können. Was das in Euro ausmacht, sagen wir dabei natürlich auch.

Ebenso in der App: Hinweis auf BRE

Ca. 24.000 von 50.000 Kunden werden in der APP auf die BRE hingewiesen. Sollte Ihr Kunde die Information in der APP nicht öffnen, wird ein Druckauftrag ausgelöst und die Info erreicht ihn dann per Post.

Die Pflegereform 2021

Im Juni 2021 hat der Bundestag eine neue Pflegereform beschlossen.
Ab dem 1. Januar 2022 wurden die Pflegesachleistungen und die Leistungen für die Kurzzeitpflege erhöht. Zudem sieht das entsprechende Gesetz unter anderem vor, dass Heimbewohner*innen finanziell entlastet werden.

Zuschüsse zu den Pflegekosten im Heim

Ab dem 01.01.2022 wird für die Pflegegrade 2 bis 5 ein einheitlicher Leistungszuschuss zu den Pflegekosten gewährt, wodurch sich der Eigenanteil an den Pflegekosten mit zunehmender Dauer der vollstationären Pflege verringert.

Für Heimbewohner* innen mit Pflegegrad 2 bis 5 beträgt der Leistungszuschuss:
  • 5% des Eigenanteils an den Pflegekosten ab dem ersten Monat
  • 25% des Eigenanteils an den Pflegekosten bei mehr als 12 Monaten
  • 45% des Eigenanteils an den Pflegekosten bei mehr als 24 Monaten
  • 70% des Eigenanteils an den Pflegekosten bei mehr als 36 Monaten

Der Eigenanteil variiert je nach Bundesland. Der Zuschuss bezieht sich dabei nur auf den pflegebedingten Eigenanteil, nicht jedoch auf die Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung oder für die Investitionskosten. Diese Kosten werden von der Pflegekasse nicht übernommen bzw. bezuschusst und müssen weiterhin selbst getragen werden.

Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflegebetrag werden angehoben

Die neue Pflegereform sieht zudem eine finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 vor, die in den eigenen vier Wänden durch einen Pflegedienst versorgt werden.

Pflegesachleistungen werden ab dem 1. Januar 2022 um 5 Prozent erhöht:
  • Pflegegrad 2: monatlich 724 EUR statt bisher 689 EUR
  • Pflegegrad 3: monatlich 1.363 EUR statt bisher 1.298 EUR
  • Pflegegrad 4: monatlich 1.693 EUR statt bisher 1.612 EUR
  • Pflegegrad 5: monatlich 2.095 EUR statt bisher 1.995 EUR
Die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen um 10 Prozent
von 1.612 Euro auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr.