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Liebe Vertriebspartnerin, lieber Vertriebspartner,

Heute mit etwas von „alter Normalität“, im positiven Sinne: Infos zu Beitragsrückerstattungen, wie wir sie jährlich verschicken. Eine weitere gute Nachricht: ab sofort können über den Rahmenvertrag mit dem VFHI e.V. auch die neuen KV-Voll-Tarife inkl. KTV abgeschlossen werden.

Dazu gibt es Informationen zur Prozessoptimierung bei Risikovorabanfragen sowie viele aktualisierte und neue Dokumente in unserem Dokumentencenter.

Im ARAG Rechtstipp geben Ihnen unsere ARAG Experten heute Rechtstipps rund ums Taschengeld.

Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da.

Wir leben Maklerservice.
Telefonisch und online.
0211 963 45 45 · MSC@ARAG.de

Der neue Kollektivrahmenvertrag VFHI

KV-Voll-Tarife sowie KTV- Tarife jetzt auch mit Kollektivkonditionen
Ab sofort können über den Rahmenvertrag mit dem VFHI e.V. auch die neuen KV-Voll-Tarife inkl. KTV abgeschlossen werden.

Um Nachbearbeitungsaufträge zu vermeiden, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten

  • Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen zwei Personengruppen: Die Unterscheidung muss zwingend im Antrag berücksichtigt werden
  • Gruppe 1: "Natürliche Personen, die selbst Mitglied im VFHI e.V. sind."
  • Gruppe 2: "Das Wirtschaftsunternehmen ist Mitglied im VFHI e.V.. Die Arbeitnehmer*innen, Vorstandsmitglieder sowie die Geschäftsführer*innen des Wirtschaftsunternehmens möchten sich versichern."
  • Kollektivanträge: Verwenden Sie bitte ausschließlich die nachfolgenden Kollektivanträge:

Sie wünschen ein Angebot zu Kollektiv-Konditionen, dann wenden Sie sich bitte an Ihr Makler Service Center.

Der Antrag auf Mitgliedschaft beim VFHI e.V. kann direkt auf der Homepage abgerufen werden. Mitgliedsbeiträge und weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie ebenfalls auf dem Antrag.

Beitragsrückerstattungen für das Jahr 2020

Wir zahlen seit Anfang September 2021 die Beitragsrückerstattung für das Jahr 2020 aus.
Insgesamt gehen ca. 21.000 Verträge in die Auszahlung.

Wie bereits im vergangenen Jahr, wird die Beitragsrückerstattung (BRE) nicht mehr mit Scheck ausbezahlt. Unsere Kunden erhalten ihre Beitragsrückerstattung direkt per Überweisung auf ihr Konto.

Sollte eine Beitragszahlung nicht über das Lastschriftverfahren, sondern über Zahlkarte oder Dauerauftrag erfolgen, werden wir eine Rückerstattung dem Beitragskonto gutschreiben.

Prozessoptimierung bei Risikovorabanfragen

Die Anzahl der Risikovorabanfragen hat in den letzten Jahren – insbesondere seit Einführung unserer neuen Med-Tarife in der Vollversicherung – stetig zugenommen. Dabei dürfen personenbezogene Gesundheitsdaten nur mit Einwilligung des Interessenten verarbeitet werden. Um weiterhin einen datenschutzrechtlich konformen und zugleich serviceorientierten Prozess bieten zu können, werden wir einige Prozessoptimierungen zur Bearbeitung der Vorabanfragen umsetzen.

Am 13.08.2021 kommen bereits erste Neuerungen zum Tragen. Ab diesem Zeitpunkt wird die gesamte Bearbeitung einer Vorabanfrage unter einer einheitlichen Chiffre-Nummer erfolgen. Zeitgleich wird die Bearbeitung der Vorabanfragen in das bestandsführende System der ARAG Krankenversicherung verlagert.

In diesem Zuge haben wir auch die Einwilligungserklärung für die Risikovorabanfragen aktualisiert und die Möglichkeit zur elektronischen Unterschrift geschaffen. Wir bitten Sie, ab sofort nur noch die neue Erklärung zu verwenden.

Durch diese Optimierungen wird die Kommunikation bei Rückfragen erheblich erleichtert und ist zukünftig auch telefonisch möglich. Damit diese Optimierungen auch in der Praxis greifen, benötigen wir Ihre Mithilfe. Deshalb möchten wir Ihnen eine Checkliste an die Hand geben, durch die eine schnelle und datenschutzkonforme Bearbeitung der Risikovorabanfragen gewährleistet wird.

1. Anonymisierung oder Einwilligungserklärung
Gesundheitsdaten dürfen nur mit Einwilligung des betroffenen Interessenten verarbeitet werden. Für die Bearbeitung der Vorabanfragen ist es daher wichtig, dass entweder eine unterschriebene Einwilligungserklärung beigelegt wird oder alternativ darauf geachtet wird, dass an keiner Stelle der Korrespondenz personenbezogene Daten enthalten sind, d.h. weder im E-Mail-Verlauf noch in den beiliegenden Unterlagen.

Einwilligung mit Unterschrift des Interessenten liegt vor:
Unterlagen können bedenkenlos an die ARAG gesendet werden.

Einwilligung liegt nicht vor:
Alle personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Adresse, etc.) müssen aus sämtlichen Unterlagen entfernt bzw. hierin geschwärzt werden. Auch im E-Mail-Verlauf oder im Betreff darf der Name des Interessenten nicht genannt werden.

2. Pro Person eine Anfrage
Bitte für jede Person eine eigene Anfrage stellen (auch bei Familien, Geschwistern, etc.) und darauf achten, dass jede Anfrage nur Informationen zu der jeweiligen Person enthält.

3. Vorabanfragen bitte immer an das Postfach

 

Wir haben das Dokumentencenter aktualisiert!

In unserem Dokumentencenter finden Sie nun neue und aktualisierte Dokumente. Dazu gehören gehören unter anderem der A842 - Antrag für alle Zusatztarife und das Formular Risikovorabanfragen.

Unser Online Weiterbildungsangebot

Besuchen Sie unsere Online-Trainings! In unterschiedlichsten Formaten bieten wir Online-Schulungen zur ARAG Tarif- und Produktwelt. Selbstverständlich (in fast allen Fällen) anrechenbar für "gut beraten". Besonders interessant: Unsere Webinare zum Thema "Gesundheitsservices der ARAG" und "Bezahlbare Beiträge im Alter"!

ARAG Rechtstipp: Rechtliches rund ums Taschengeld

Auch wenn es im Bürgerlichen Gesetzbuch sogar einen "Taschengeldparagrafen" gibt – ein gesetzlich verankertes Recht auf Taschengeld gibt es in Deutschland nicht. Wir haben Ihnen trotzdem ein paar nützliche Infos mit rechtlichen Aspekten zum Taschengeld zusammengestellt.