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01.10.2019

Liebe Vertriebspartnerin,
lieber Vertriebspartner,

in den Vertriebsnews Mai 2019 hatten wir schon informiert, dass auch in diesem Jahr nur wenige unserer Unisex-Tarife eine Anpassung erfahren.

Besonders die KomfortKlasse und viele unserer Verkaufsschlager bleiben stabil, vor allem im Bereich Zahnzusatz.

Sie haben noch Fragen? Dann können Sie sich wie immer gerne an uns wenden.

Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,

Ihr Team Sales & Support

Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb


 

Vollversicherung:

KomfortKlasse: Bleibt für alle Beobachtungseinheiten und für alle SB-Stufen stabil.

PremiumKlasse: Bei den Erwachsenen wird ausschließlich der Tarif 209 angepasst, hier kommt es sowohl zu Erhöhungen wie Senkungen. Bei Kindern und Jugendlichen werden die ambulanten Module angepasst, wobei es in verschiedenen Altern teils zu Erhöhungen, in erfreulich vielen Fällen aber auch zu Senkungen kommt.

Beihilfeversicherung: Alle Tarife der Beihilfeversicherung bleiben stabil.

BEK: Bitte beachten Sie, dass die BEK immer zusammen mit dem zugehörigen Grundtarif angepasst wird. Aus diesem Grund werden bei der BEK ausschließlich die Tarife BEK63209 und BEK67209 angepasst, wobei die Beiträge in verschiedenen Altern teils erhöht und teils gesenkt werden.

Pflegepflichtversicherung: Leider verzögert sich die Kalkulation der Tarife PVN und PVB aufgrund fehlender Verbandsvorgaben. Nach derzeitigem Stand ist mit einer Erhöhung der Beiträge zu rechnen. Wir werden Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren.

Zusatzversicherung:

 

Besonders erfreulich ist, dass die Beiträge über alle Zahnzusatztarife sowohl der Reihe DentalPro (Z100, Z70, Z50/90 und Z90Bonus), wie auch der Dent-Tarife (Dent70, Dent90, Dent90+ und Dent100), stabil bleiben.

Weiter bleiben die ambulanten Zusatztarife 281, 282 und 483, der Tarif V100 und die Tarife KJunior und BJunior stabil. Das gilt für alle Beobachtungseinheiten, d.h. sowohl für Erwachsene, als auch für Kinder und Jugendliche. Auch im Tarif 482 bleiben die Beiträge für Erwachsene stabil, Kinder- und Jugendlichen-Beiträge werden sogar günstiger.

Für unsere beliebten und immer wieder ausgezeichneten stationären Zusatztarife 261 und 262 haben wir gute Nachrichten: Der Tarif 261 bleibt über alle Beobachtungsgruppen stabil. Im Tarif 262 bleiben die Kinder und Jugendlichen-Beiträge stabil. Die Beiträge für Erwachsene werden angepasst, wobei die Beiträge teilweise steigen und teilweise sinken.

Die Tarife 181 – 183 werden für Kinder und Jugendliche günstiger, nur bei Erwachsenen kommt es zu geringfügigen Erhöhungen.

Pflegeergänzungsversicherung

 

Unser stationäres Pflegetagegeld Tarif 69 wird nicht angepasst.

Die Tarife PIN1 – PIN5 werden angepasst. Treiber sind unter anderem notwendige Anpassungen der Kalkulation im Nachgang des Pflegestärkungsgesetzes II. Insofern dürfte es sich um einen branchenweiten Effekt handeln. Niedrige Pflegegrade werden günstiger oder bleiben stabil, die Tarifstufen für die höheren Pflegegrade PG3 bis PG5 werden teurer.

Unser Pflegekostentarif 68 wird ebenfalls über alle Beobachtungseinheiten angepasst. Die Kalkulation des Tarifs PF ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht abgeschlossen. Hier stehen noch Verbandsvorgaben aus. Wir informieren Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Krankentagegeldtarife

Die Krankentagegeldversicherung (Tarife 31-39 und Tarif KTplus) bleibt dieses Jahr beitragsstabil. Das Krankenhaustagegeld Tarif 11 wird angepasst.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Auch insoweit haben wir gute Nachrichten: Alle Tarife der betrieblichen Krankenversicherung bleiben stabil.

Hinweise auf die BAP bei Antragstellung

 

Für Beginne im Jahr 2019 und 2020 ist ab sofort im Antrag folgender Hinweis erforderlich, wenn Tarife / Risikogruppen, die von der Beitragsanpassung betroffen sind, abgeschlossen werden:

"Auf die bevorstehende Beitragsanpassung in den Tarifen (entsprechende Tarife aufführen) wurde ich hingewiesen."

Bitte beachten Sie: Der Vermerk ist vom zukünftigen Versicherungsnehmer mit Datum gegenzuzeichnen. Anträge, die ohne diesen Vermerk oder ohne Unterschrift eingereicht werden, können leider nicht angenommen werden. Diese Anträge werden per Nachbearbeitung zurückgegeben, damit der Versicherungsnehmer auf dem Antrag bestätigen kann, auf die Beitragsanpassung hingewiesen worden zu sein.

 
 

Aktualisierungen in den Tarifrechnern

Die neuen Beiträge sind ab dem 15.10.2019 in den Angebotsrechnern hinterlegt.

 
 
 

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