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0211 963-454513.06.2018
Liebe Vertriebspartner,
„Die Beiträge für eine private Krankenversicherung sind im Rentenbezug nicht mehr zu finanzieren“, lautet aus Kundensicht oftmals der Einwand gegen eine private Kranken-Vollversicherung.
Die ARAG Krankenversicherungs-AG bietet ARAG Vollversicherungs-Kunden ab sofort eine neue attraktive und vor allem wirksame Lösung, um den Beitrag einer ARAG Krankenvollversicherung im Alter dauerhaft zu reduzieren: die Beitragsentlastungskomponente (BEK 2018).
Mehr dazu lesen Sie in der heutigen Partner-Info. Ein weiteres, ebenfalls sehr erfreuliches Thema: Für viele Tarife können wir Ihnen und Ihren ARAG Kunden bereits heute stabile Beiträge bis 01.01.2020 garantieren!
Dieses Jahr besonders hervorzuheben: Alle Beiträge unserer Komfort-Klasse (K0 - K1500) sowie die Beiträge zum Krankentagegeld (KT 31 - 39) bleiben stabil. Mehr dazu, zu weiteren, beitragsstabilen Tarifen und zu unseren "Stabilitätsgarantien" lesen Sie im Beitrag weiter unten.
Sie sehen: Mit uns können Sie rechnen. Und falls noch Fragen offen sind können Sie sich wie gewohnt gerne an uns wenden.
Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,
Ihr Team Sales & Support
Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb
Viele Kunden kennen die Vorteile einer privaten Krankenversicherung: "Leistungsstark, das ist gut! Individuell gestaltbar - klasse, so muss es sein. Aber im Alter, da wird es dann teuer, oder?"
Aus Kundensicht besteht oftmals der Einwand, dass die Beiträge für eine private Absicherung im Rentenbezug nicht mehr zu finanzieren sind. Die ARAG Krankenversicherungs-AG bietet Ihnen ab sofort eine neue attraktive und vor allem wirksame Lösung, um den Beitrag einer ARAG Krankenvollversicherung im Alter dauerhaft zu reduzieren: die Beitragsentlastungskomponente BEK 2018.
Zusätzlich zur künftigen Beitragsentlastung, genießt Ihr Kunde schon heute Rendite-Vorteile:
Steuerlich abzugsfähig!
Die Beiträge für die Beitragsentlastung sind im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes (BEG ) in gleichem Umfang wie die Beiträge des zugrunde liegenden Tarifs als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.
Arbeitgeberzuschussfähig!
Die Beitragsentlastung ist im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeträge arbeitergeberzuschussfähig. Der Arbeitgeber beteiligt sich also bis zur Hälfte des Beitrags an der privaten Absicherung Ihres Kunden.
Sollte Ihr Kunde wieder der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen und zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln, rechnen wir die bisher in die Alterungsrückstellungen geflossenen Beiträge auf bestehende oder neu abzuschließende Zusatzversicherungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen an.
Für die Anrechnung ist keine Mindestlaufzeit der Beitragsentlastungskomponente erforderlich.
Mit der ARAG können Sie rechnen – immer und überall: Mit wenigen Klicks erstellen Sie mit unseren ARAG Kranken Online- und Offline-Rechnern individuelle Vorsorgevorschläge für Ihre Kunden. Und können in der ARAG Vollversicherung auch gleich die BEK 2018 mit einschließen.
Es ist wieder so wieder soweit – wir haben die Entwicklungen der Neugeschäftsbeiträge Unisex für Sie! Und das beste daran: Viele Tarife bleiben beitragsstabil! Neben der Komfort-Klasse (K0-K1500) und dem Krankentagegeld (KT 31-39) gilt das u.a. auch für alle Beiträge unserer Zahnzusatz-Tarife DentalPro und Dent. Die Beitragstendenzen für einzelne Tarife und das PDF "Stabilitätsgarantie für viele Tarife bis 01.01.2020" finden Sie hier zum Download.