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15.12.2017

Liebe Vertriebspartner,

noch keinen Monat auf dem Markt und schon ausgezeichnet. Gemeint sind selbstverständlich die neuen ARAG Dent-Tarife, die vom Vergleichsprogramm-Anbieter Levelnine geratet wurden. Das Ergebnis: wir haben in den Kategorien „Komfort“ und „Premium“ „Exzellent“ abgeschnitten. Außerdem sind wir stolz darauf, beim „KV-Rating Unternehmensqualität 2017“ der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH den Sprung in die Top-Ten geschafft zu haben.

Sie haben Fragen ? Wie immer können Sie sich damit gerne an uns wenden.

Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,

Ihr Team Sales & Support

Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb

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Jetzt noch abschließen

Nicht nur die Wartezeiten entfallen bei unseren neuen Zahntarifen, auch bei der Policierung lassen wir nicht auf uns warten.

Alle „policierungsfähigen“ Anträge, die uns bis zum 31.12.2017 erreichen, werden rückwirkend mit Versicherungsbeginn zum 01.12.2017 policiert.

Der Vorteil: mit nur einem gezahlten Monatsbeitrag ist bereits am 01.01.2018 das erste Versicherungsjahr erfüllt und Ihr Kunde befindet sich damit in der zweiten Stufe der Summenstaffel

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ARAG erneut mit sehr guter Unternehmensqualität

33 Anbieter wurden von der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH für ihr im November veröffentlichtes „KV-Rating Unternehmensqualität 2017“ unter die Lupe genommen. Das Rating erfolgte dabei an Hand eines 24 Kriterien umfassenden Katalogs und es flossen Faktoren aus den Bereichen Stabilität / Größe, Sicherheit, Ertragskraft / Gewinn und Markterfolg in die Bewertung ein.
Wir freuen uns, den Sprung in die Top-Ten geschafft zu haben.

Das Rating stützt sich dabei nach eigenen Angaben auf überprüfbare Quellen wie Konzern-, Geschäfts- und/oder BaFin-Berichte der Gesellschaften sowie von den Unternehmen selbst gemeldeten internen Quellen. Die Ergebnisse für die untersuchten Unternehmen reichen auf der „Noten-Skala“ von 1,3 als Top Bewertung bis 2,0.
Die ARAG Krankenversicherungs-AG schaffte es mit einem Rating-Ergebnis von 1,6 in die Top-Ten der Deutschen Krankenversicherer im Punkt Unternehmensqualität.

Es ist schon wieder passiert: Diesmal hat es unsere neuen Zahntarife erwischt.

Nach den tollen ersten Plätzen für unsere Zusatz-Versicherung bei den Umfragen zu „Maklers Lieblingen“ (procontra) und den „AssCompact Trends“ (AssCompact) freuen wir uns, auch für die Leistungen unserer neuen Zahn-Tarife ausgezeichnet zu werden. Und so unsere Stellung im Markt als erstklassiger (Zahn)Zusatz-Versicherer zu bestätigen. In der Kategorie „KOMFORT“ erhält Tarif Dent70 ein „Exzellent“, die Tarife Dent90, Dent90+ und Dent100 erzielen in der Kategorie „PREMIUM“ ebenfalls ein „Exzellent“.

ARAG Dent-Tarife: "Die Wartezeit hat ein Ende!"

Ein echtes Highlight: Die neuen ARAG Dent-Tarife haben keine Wartezeiten! Mehr Highlights der neuen Dent-Tarife haben wir auf unserer Produktseite zu den neuen ARAG Dent-Tarifen zusammengetragen. Passend dazu gibt es die Links zum Online-Rechner sowie die weiterführenden Infos im Dokumentencenter.

ARAG Rechtstipp: Verkehrsteilnehmer - wechselseitige Provokation ist zu berücksichtigen

Provoziert ein Autofahrer durch seine rechtswidrige Fahrweise Unmutsäußerungen einer Radfahrerin und zeigt ihr daraufhin den Mittelfinger, ist er aufgrund der wechselseitigen Eskalation hinsichtlich der Beleidigung nicht mit voller Härte zu bestrafen. In einem konkreten Fall fuhr der 51-jährige verurteilte Kfz-Mechaniker mit seinem Pkw so abrupt in eine innerstädtische Parkbucht am rechten Fahrbahnrand, dass eine in gleiche Richtung fahrende Radfahrerin aus Berlin eine Vollbremsung einleiten musste. Als sie ihm einen Vogel zeigte und auf sein verkehrswidriges Verhalten aufmerksam machte, zeigte der Verurteilte ihr den Mittelfinger.

Die Frau trat daraufhin leicht gegen die Fahrertür des PKW, ohne einen Schaden zu verursachen. Der Verurteilte stieg aus, schlug ihr mit der Faust gegen den Oberarm und ging schließlich erneut mit den Worten “Ich mach Dich tot“ unter erhobener Faust auf sie zu, um sich dann zu Fuß zu entfernen.

Das Amtsgericht hat den Täter zu einer Gesamtgeldstrafe von 4.400 Euro verurteilt und ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt. Dabei sei zugunsten des Verurteilten zu berücksichtigen gewesen, dass sich die Geschädigte „aufgrund ihrer nachvollziehbaren Verärgerung über die Fahrweise des Verurteilten auch nicht ideal“ verhalten habe und „dass das Zeigen des Mittelfingers eine prompte Reaktion auf das Vogelzeigen war.“ Ein zweimonatiges Fahrverbot sei vorliegend zu verhängen, weil jedem motorisierten Verkehrsteilnehmer vor Augen geführt werden müsse, dass körperliche Gewalt im Straßenverkehr nichts zu suchen habe, so die ARAG Experten (Amtsgericht München, Az.: 922 Ds 421 Js 195386/15

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