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0211 963-454523.11.2017
Liebe Vertriebspartner,
heute möchten wir Sie über die Änderung unserer Bedingungen der ARAG Krankenversicherung informieren.
Zudem möchten wir Ihnen mehr Planungssicherheit für das Jahresendgeschäft bieten. Wichtige Details für das policierungsfähige KV Neugeschäft können Sie weiter unten entnehmen.
Wichtige Änderungen in den Bedingungen
Wichtiger Hinweis für Sie: Die AVB der ARAG Krankenversicherung wurden aktualisiert.
Sie nutzen unseren ARAG KV Offline Rechner? Bitte laden Sie sich noch heute unseren ARAG Offline-Rechner mit den aktualisierten Bedingungen herunter
Sie haben Fragen? Wie immer können Sie sich damit gerne an uns wenden.
Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,
Ihr Team Sales & Support
Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb
Die ARAG Krankenversicherungs-AG informiert darüber, dass die AVB der ARAG Krankentagegeldtarife 31 – 39 und KTplus für das Neugeschäft wie auch für den Bestand angepasst werden. Die Änderung betrifft § 4 MB/KT 2009 sowie § 5 Teil II Absatz 5 MB/KT 2009 und berechtigt den Versicherer zur Herabsetzung des vereinbarten Krankentagegeldes und des Beitrags bei gesunkenem Nettoeinkommen.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 44/15). Dieser hat die Klausel eines anderen Krankenversicherers, die mit der von uns bislang in § 4 Teil I Absatz 4 MB/KT 2009 verwendeten Klausel inhaltsgleich ist, wegen Intransparenz für unwirksam erklärt. Die Klausel zur Anpassung der Leistung und der Prämie bei Änderung des Nettoeinkommens wird von der ARAG Krankenversicherungs-AG bereits seit einiger Zeit nicht mehr genutzt.
Mit der Anpassung der AVB wird nun der Bemessungszeitpunkt und -zeitraum klar geregelt und eine Definition des Nettoeinkommens in den AVB verankert. Damit erfolgt eine rechtliche Klarstellung.
Bedingungshefte mit einer nicht aktualisierten Fassung der §§ 4 und 5 MB/KT 2009 dürfen ab sofort nicht mehr verwendet werden. Um Unklarheiten zu vermeiden, wird für eine Übergangszeit bei Policierung ein Ergänzungsblatt mit Hinweis auf die Geltung des aktualisierten § 4 MB-KT 2009 beigefügt.
Eine Verwendung noch in Umlauf befindlicher alter Bedingungshefte mit einer nicht aktualisierten Fassung der §§ 4 und 5 MB/KT 2009 ist nur dann noch zulässig, wenn damit kein Krankentagegeldtarif beantragt wird (z. B. Verwendung des A842 alte Fassung für den Abschluss einer stationären Zusatzversicherung).
Unsere Bestandskunden werden wir zeitnah anschreiben und über die Anpassung der Bedingungen für die Krankentagegeldversicherung informieren
Unsere Beitragsrechner für die ARAG Krankenversicherungs-Tarife können Sie bei uns auf www.ARAG-Partnervertrieb.de frei zugänglich – ohne Login nutzen. Dabei haben Sie die Wahl: arbeiten Sie im Internet, nutzen Sie die ARAG Online-Rechner. Arbeiten Sie eher von Unterwegs und haben nicht immer eine intakte Internet-Verbindung - laden Sie sich hier den ARAG Kranken-Offline-Rechner herunter. Hier finden Sie die neueste Version
Mehr Planungssicherheit für Sie: Heute können wir Ihnen die wichtigsten Eckdaten zur Verfügung stellen, bis wann die Anträge für eine Policierung in 2017 bei der ARAG Krankenversicherung policierungsfähig eingegangen sein müssen.
KV-Zusatz: 22.12.2017
KV-Voll: 29.12.2017 bis 11 Uhr
Paketzusteller gehören zu den chronischen Falschparkern. Denn wo ihre Firma keine Ausnahmegenehmigung zum Be- und Entladen in Halteverbots- und Fußgängerzonen bekommen kann, wird ein Knöllchen für eine schnelle Paketzustellung billigend in Kauf genommen