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22.06.2017

Liebe Vertriebspartner,

sichern Sie Ihren ARAG Kunden jetzt ein strahlendes Lächeln:

Für Versicherungsbeginne im Zeitraum vom

01.07.2017 bis 01.09.2017

verzichtet die ARAG Kranken in allen Zahnzusatztarifen auf die allgemeine und besondere Wartezeit!
Achtung: Der Wartezeiterlass gilt für Anträge, die ab dem 21.6.2017 policiert werden!

Begeistern können wir Sie sicherlich auch mit der Aussicht auf stabile Beiträge im Bezug auf die Entwicklung der Neugeschäftsbeiträge in 2018.

Außerdem haben wir unsere ARAG IndividualPflege überarbeitet. Mit der neuen Tarifbezeichnung "PIN" ist Sie ab sofort abschließbar.

Mehr dazu und zur neuen ARAG KV GesundheitsApp lesen Sie wie gewohnt in unserem heutigen ARAG Partner-Info Newsletter.

Mit partnerschaftlichen Grüßen,

Ihr Team Sales & Support

Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb

Aktion: Wartezeiterlass für alle ARAG Zahntarife

Die ARAG Krankenversicherung verzichtet in allen Zahnzusatztarifen (Z100, Z90Bonus, Z70 und Z50/90) auf die allgemeine und besondere Wartezeit für Versicherungsbeginne im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 01.09.2017. Achtung: Der Wartezeiterlass gilt für Anträge, die ab dem 21.6.2017 policiert werden! Bitte beachten Sie zudem, dass für bereits begonnene, ärztlich empfohlene oder beabsichtigte Behandlungen keine Kosten übernommen werden und es ist auch eine reguläre Risikoprüfung notwendig.

Mehr zu den starken Leistungen lesen Sie bei uns im Netz!

Bei Fragen steht Ihnen darüber hinaus das Team Makler Sales Competence in Düsseldorf gerne zur Seite.

Entwicklung der Neugeschäftsbeiträge für 2018!

Gute Nachrichten bezüglich der Entwicklung der Neugeschäftsbeiträge Unisex: es gibt Garantien für viele Tarife!

Vorallem die Beiträge unserer gefragten DentalPro und Stationär-Zusatz-Tarife sowie die Komfort-Klasse (für Erwachsene) bleiben stabil.

Eine detaillierte Aufstellung über die einzelnen Tarife ab 01.01.2018 haben wir hier für Sie zum Download bereitgestellt.

Die bekannte Stabilitätsgarantie sowie Beitragstabellen finden Sie im Dokumentencenter zum Download.

 

Pflege in Höchstform: Der ARAG PIN ist da!

Ab sofort stehen Ihnen die überarbeiteten Tarife der ARAG IndividualPflege (mit der neuen Tarifbezeichnung PIN) zur Verfügung. Hiermit kommen wir den Erfordernisse des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (kurz: PSG II) nach und bieten Ihnen eine weitere attraktive Kundenlösung neben den schon angepassten Tarifen PF, 68 und 69 an.

ARAG Pflege-Tarife: Die Leistungen

Nach Anpassung der Tarife ARAG FörderPflege PF, 68 und 69 an die Erfordernisse des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (kurz: PSG II) stehen Ihnen seit Anfang Juni auch die überarbeiteten Tarife der ARAG IndividualPflege (mit der neuen Tarifbezeichnung PIN) zur Verfügung. Damit verfügt die ARAG nicht nur über ein äußerst attraktives neues Pflegetagegeld, sondern auch über eine der differenziertesten Produktpaletten im Pflegeergänzungsbereich auf dem deutschen Markt:

  • Tarif 68 (Pflegekosten): Umfassende Rundumsicherung auf Kostenerstattungsbasis mit sehr gutem Preis-/Leistungsverhältnis - reformsicher durch Bindung an die Pflegepflichtversicherung.
  • Tarif 69 (Pflegetagegeld): Unser Spezialist für stationäre Pflege - zur kostenoptimierten Spezialvorsorge gegen hohe Pflegeheimkosten wie auch zur Ergänzung einer anderweitigen Pflegeversicherung.
  • Tarif PF (ARAG FörderPflege): Maximale Förderung trifft kleinstmöglichen Eigenanteil – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit bei Unfall, immer volle Förderung.
  • Tarif PIN (ARAG IndividualPflege): Individuell konfigurierbare Leistungen auf Augenhöhe von Tarif PI – Beiträge deutlich darunter!
 

Leistungsgegenüberstellung Tarif PI - PIN

Für einige Leistungen im Tarif PI ist mit in Kraft treten des PSG II die Grundlage entfallen, andere haben wir geringfügig angepasst, um im neuen Tarif PIN einen noch attraktiveren Beitrag darstellen zu können. Die wesentlichen Unterschiede haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst:

Leistungsgegenüberstellung Tarif PI - PIN
 

Neue Verkaufsmaterialien zu Tarif PIN

Hier haben wir für Sie die wichtigsten Druckstücke für Sie zusammengestellt:

Bitte beachten Sie, dass Antrag und Bedingungen nicht mehr in gedruckter Form verfügbar sind.

Bitte beachten Sie, dass Antrag und Bedingungen nicht mehr in gedruckter Form verfügbar sind.

Prospekte und Flyer
Alle anderen Druckstücke mit Bezug zum Thema Pflegezusatzversicherung werden wir bei Nachdruck um Inhalte zum Tarif PIN ergänzen.

 

Beantragung der neuen ARAG IndividualPflege

Die ARAG Individualpflege können Sie ganz flexibel auf die Kundenbedürfnisse anpassen. Legen Sie mit Ihren Kunden für jeden Pflegegrad einen individuellen Tagessatz fest. Oder Ihr Kunde entscheidet sich für eines der Leistungspakete Basis, Komfort oder Premium.

ARAG-Pflege-Pakete-2017
 

Kombinationen der ARAG Pflege-Tarife

Alle Pflege-Ergänzungstarife lassen sich wie gewohnt kombinieren. Die Annahmerichtlinie bleibt unverändert:

Kombinationen der ARAG Pflege-Tarife
 

Kombinationsmöglichkeiten der ARAG Pflege-Tarife (68, 69 & PIN)

  • Tarif 68: Maximal Stufe 685
  • Tarif 69: Maximal 50 Euro TGS
  • Tarif PIN: Maximal 50 Euro TGS in jeder Stufe PIN1 - PIN5
  • Tarife 69/PIN in Kombination - Tarif 69 + PIN1: maximal 100 Euro - Tarif 69 + PIN2: maximal 150 Euro - Tarif 69 + PIN3: maximal 150 Euro - Tarif 69 + PIN4: maximal 150 Euro - Tarif 69 + PIN5: maximal 150 Euro

Kombinationsmöglichkeiten und Darstellung in den Rechnern

In Einzelfällen kann eine Kombination der Tarife 68 / 69 und PIN sinnvoll sein, um eine bedarfsgerechte Absicherung zu ermöglichen. In den meisten Fällen schafft eine Kombination jedoch keinen Mehrwert. Um die Abschlussrechner möglichst einfach zu gestalten, haben wir dort auf eine Möglichkeit zur Kombination der Tarife 68 / 69 einerseits und PIN bewusst verzichtet. Bitte nutzen Sie bei Bedarf in diesen Fällen den PDF-Antrag.

 

Neue Regeln: Mindesttagessätze, Abschlussalter & Übergangsfristen bei Neuanträgen


!!! WICHTIGE HINWEISE !!!


Bitte beachten Sie beim Abschluss unbedingt
die ab sofort geltenden neuen Regeln.

Mindestalter 13 Jahre

Gerade bei jüngeren Versicherten ist die Beurteilung eines möglichen Pflegerisikos eine große Herausforderung. Der Grund dafür ist, dass in vielen Fällen eine abschließende Diagnostik bei Kindern nur über einen sehr langen Zeitraum erfolgen kann, da entsprechende Symptome oder Verhaltensauffälligkeiten erst mit fortschreitendem Alter erkannt werden.

Die bei der ARAG in der jüngsten Vergangenheit gesammelten Erfahrungen bestätigen uns dahingehend, dass der Risikoprüfung bei Kindern in der Pflegezusatzversicherung deutliche Grenzen gesetzt sind, die auch mit einer erweiterten Gesundheitsprüfung nicht aufgehoben werden können.

Aus diesem Grund ist es notwendig, für die Pflegezusatztarife 68, 69 und PIN ab sofort ein Mindesteintrittsalter einzuführen. Das Mindesteintrittsalter beträgt 13 Jahre und berechnet sich wie gewohnt als Jahr des Abschlusses abzüglich Jahr der Geburt.

Für Tarif PF gilt wie bisher das Mindesteintrittsalter von 18 Jahren, da der Tarif erst ab diesem Alter förderfähig ist.

Die Regelungen zur Kindernachversicherung gelten unverändert.

MIndesttagessätze für die Tarife 69 und PIN

Für den Tarif 69 gilt ein Mindesttagessatz von Euro 5.
Für alle Tarifstufen ARAG IndividualPflege PIN1 - PIN5 gilt ebenfalls ein Mindesttagessatz von 5 Euro für jede versicherte Tarifstufe. Es ist aber weiterhin möglich, eine oder mehrere Stufen nicht zu versichern. Beispielsweise bleibt weiterhin ein isolierter Abschluss nur der Stufen 4 und 5 möglich, ohne Versicherung der Stufen 1-3.

Anpassung und Akzeptanz der alten Antragsformulare

Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes musste die Gesundheitsfrage Nr. 2 angepasst werden, wodurch die Beantragung der EPV-Tarife ab 06.06.2017 ausschließlich auf den neuen Antragsformularen (Stand 05/2017) möglich ist.

Alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits eingereichten Anträge werden jedoch noch bearbeitet. Nach diesem Zeitpunkt eingereichte alte Anträge werden zur Nachbearbeitung zurückgegeben.

Neue Abrechnungsunterlagen der ARAG Kranken

Seit Mai gibt es die neuen Abrechnungsunterlagen der ARAG Krankenversicherungs-AG, in der alle offenen Posten Ihrer Konten übernommen und einzeln aufgeführt wurden. Wie die Abrechnungsunterlagen konkret aussehen, haben wir in zwei Muster-Dokumenten und einem Anschreiben für Sie aufbereitet. Bei Rückfragen dazu können Sie sich wie immer gerne an uns wenden.

ARAG Rechtstipp - heute im Angebot: Ihr Recht im Supermarkt.

Der Besuch im Supermarkt ist eine unserer alltäglichsten Handlungen. Trotzdem sind viele Verbraucher nicht sicher, ob sie eine Verpackung öffnen dürfen oder ob sie eine heruntergefallene Flasche bezahlen müssen. Und wie ist das mit der Taschenkontrolle? Die häufigsten Rechtsirrtümer klären unsere Experten.

ARAG Makler-Newsletter

So bleiben Sie immer auf dem Laufenden: In unserem Online-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig zu Produkten und Services der ARAG.

Ihre Ansprechpartner

Ob Unterstützung bei der Angebotserstellung, Fragen zu Courtage-Vereinbarungen oder Hilfe beim Login-Prozess: Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner!

Services für Makler

Als Qualitätsversicherer steht die ARAG für exzellenten Service. Gegenüber dem Kunden – und natürlich auch dem Makler. Überzeugen Sie sich selbst!