!!! WICHTIGE HINWEISE !!!
Bitte beachten Sie beim Abschluss unbedingt
die ab sofort geltenden neuen Regeln.
Mindestalter 13 Jahre
Gerade bei jüngeren Versicherten ist die Beurteilung eines möglichen Pflegerisikos eine große Herausforderung. Der Grund dafür ist, dass in vielen Fällen eine abschließende Diagnostik bei Kindern nur über einen sehr langen Zeitraum erfolgen kann, da entsprechende Symptome oder Verhaltensauffälligkeiten erst mit fortschreitendem Alter erkannt werden.
Die bei der ARAG in der jüngsten Vergangenheit gesammelten Erfahrungen bestätigen uns dahingehend, dass der Risikoprüfung bei Kindern in der Pflegezusatzversicherung deutliche Grenzen gesetzt sind, die auch mit einer erweiterten Gesundheitsprüfung nicht aufgehoben werden können.
Aus diesem Grund ist es notwendig, für die Pflegezusatztarife 68, 69 und PIN ab sofort ein Mindesteintrittsalter einzuführen. Das Mindesteintrittsalter beträgt 13 Jahre und berechnet sich wie gewohnt als Jahr des Abschlusses abzüglich Jahr der Geburt.
Für Tarif PF gilt wie bisher das Mindesteintrittsalter von 18 Jahren, da der Tarif erst ab diesem Alter förderfähig ist.
Die Regelungen zur Kindernachversicherung gelten unverändert.
MIndesttagessätze für die Tarife 69 und PIN
Für den Tarif 69 gilt ein Mindesttagessatz von Euro 5.
Für alle Tarifstufen ARAG IndividualPflege PIN1 - PIN5 gilt ebenfalls ein Mindesttagessatz von 5 Euro für jede versicherte Tarifstufe. Es ist aber weiterhin möglich, eine oder mehrere Stufen nicht zu versichern. Beispielsweise bleibt weiterhin ein isolierter Abschluss nur der Stufen 4 und 5 möglich, ohne Versicherung der Stufen 1-3.
Anpassung und Akzeptanz der alten Antragsformulare
Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes musste die Gesundheitsfrage Nr. 2 angepasst werden, wodurch die Beantragung der EPV-Tarife ab 06.06.2017 ausschließlich auf den neuen Antragsformularen (Stand 05/2017) möglich ist.
Alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits eingereichten Anträge werden jedoch noch bearbeitet. Nach diesem Zeitpunkt eingereichte alte Anträge werden zur Nachbearbeitung zurückgegeben.