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10.10.2016

Liebe Vertriebspartner,

Pflegereform oder Pflegestärkung sind derzeit vieldiskutierte Themen. Sicherlich auch bei Ihren Kunden. Und im Gespräch zu Pflegeversicherungen zeigen Sie vermutlich an Hand konkreter Beispiele auf, was es kostet, wenn eine ambulante Pflege notwendig wird. Und wie viel mehr eine stationäre Pflege kostet. Alles in allem ziemlich kompliziert.

Gut, wenn die passende Lösung dazu besonders einfach zu erklären ist. Mit der PflegeZusatzversicherung
der ARAG (Tarife 68/69) einfach die gesetzlichen Leistungen vervielfachen. Wie das geht, lesen Sie in der heutigen PartnerInfo.

Weitere Themen: Die KundenInfos rund um die Themen Beitragsanpassungen (BAP), Änderungen im Rahmen des Pflege-Stärkungsgesetzes sowie weitere rechtliche Neuerungen.

Und ausgezeichnet wurde die ARAG KrankenversicherungsAG übrigens auch! Diesmal von der Deutschen FinanzService Institut GmbH. Außerdem wurden die PDFs der Annahmerichtlinien und Bedingungen überarbeitet.

Bei Fragen können Sie sich wie gewohnt gerne an uns wenden.

Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,

Ihr Team Sales & Support

Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb

Wieder abschließbar: Pflegetarife 68 und 69. Außerdem: Infos zu Tarifen PI & PF

Die Tarife 68 und 69 sind aufgrund großer Nachfrage als Zeichen ihrer ungebrochenen Beliebtheit wieder in den Tarifrechner aufgenommen worden. Zulässig sind sowohl technische Beginne in 2016 wie auch in 2017. Zur Anwendung kommt die verkürzte Gesundheitsprüfung analog Tarif PI. Hier lesen Sie mehr zu den ARAG PflegeZusatztarifen.

Weitere Infos einblenden

ARAG IndividualPflege (Tarif PI)
Der Tarif PI wird zwar weiterhin noch im Tarifrechner angeboten, kann aber nur noch mit technischem Beginn bis spätestens 01.12.2016 abgeschlossen werden. Wird ein technischer Beginn nach dem 01.12.2016 eingegeben, erscheint der Tarif nicht mehr. Ein Abschluss für das Jahr 2017 ist nicht mehr möglich.

Hintergrund sind die aufgrund des PSG II im Tarif PI (ARAG IndividualPflege, Tarifstufen PI0, PI1, PI2, PI3) erforderlichen Anpassungen. Es wird daher einen neuen Tarif geben (Nachfolgertarif zum jetzigen Tarif PI), der derzeit noch konzipiert und kalkuliert wird.

Der neue Tarif wird voraussichtlich Anfang 2017 verfügbar und dann auch in den Tarifrechnern zu finden sein.

ARAG FörderPflege (Tarif PF)
Der Tarif PF steht wie bisher durchgängig zum Abschluss zur Verfügung

Neue Bedingungen und Anträge / Abschluss über Tarifrechner
Für alle Tarife 68, 69 und PF gilt: In den Tarifrechnern sind sowohl die alten als auch die neuen AVB hinterlegt. Bei Nutzung des Rechners werden automatisch die richtigen AVB zugesteuert.

KundenInfos: Beitragsanpassungen, PflegeTarife und rechtliche Neuerungen

In den kommenden Wochen, voraussichtlich Mitte / Ende November, wird es weitere Infos rund um die Beitragsanpassungen (BAP) in der Krankenversicherung geben. Dieses Jahr werden ARAG Kunden allerdings nicht nur zum Thema BAP informiert, sondern auch zum Thema Anpassung der Pflegetarife an die Pflegereform sowie Änderungen der AVB aufgrund der VAG-Novelle und des entfallenden Schriftformerfordernisses.

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Nachfolgender Abbildung können Sie entnehmen, welcher Kunde welche Informationen erhält:

Kundenkommunikation zur Beitragsanpassung und zur Anpassung der Pflegetarife aufgrund der Pflegereform

Information zur Beitragsanpassung
Grundsätzlich werden die Briefe an die von der Beitragsanpassung betroffenen Kunden seit Ende KW 46 verschickt. Zwei exemplarische Anschreiben, die im Rahmen der BAP an unsere Kunden verschickt werden, haben wir Ihnen unten stehend aufgeführt.

Kundenanschreiben 1 mit AUM
Bitte beachten Sie: Der Textbaustein bezüglich der AUM im Anschreiben ist variabel und wird nur denjenigen Kunden übermittelt, welche davon betroffen sind.

Kundenkommunikation zur Anpassung der Pflegetarife an die Pflegereform

Alle Kunden, die eine Pflegepflicht und/oder Pflegezusatzversicherung haben und damit von den Änderungen des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) betroffen sind, erhalten eine Informationsbroschüre.

Mit dieser Broschüre erhält der Kunde die Information zur BAP, VAG/Schriftform sowie darüber, was sich in der Pflegepflicht und in der Pflegezusatzversicherung ändert und wie sich das auf seinen bereits bestehenden Tarif auswirkt. Weiter erhalten diese Kunden auch ein Sonderbedingungsheft Pflege zugeschickt mit den PPV, EPV und GEPV Tarifen.

Kundenkommunikation zur VAG-Novelle und des entfallenden Schriftformerfordernisses

Alle Bestandskunden werden über die AVB-Änderungen aufgrund der VAG-Novelle und des entfallenden Schriftformerfordernisses seit der 45. KW per Anschreiben informiert. Kunden, die weder von der Beitragsanpassung noch von der Pflegereform betroffen sind, erhalten den VAG-Schriftform-Kundeninfo-Flyer „Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen“.

Diese Änderungen werden zum Stand 01.2017 in alle Bedingungshefte aufgenommen (Ausnahme: Auslandsreise ist nicht betroffen, da die Änderungen hier schon zur 6.2016 Auflage umgesetzt wurden.)

Die Bedingungshefte werden zudem zeitnah in den Tarifrechner aufgenommen und für alle Versicherungsbeginne herangezogen. Dies ist daher unproblematisch, da alle Änderungen bereits jetzt schon Gültigkeit haben.

Die Papiervarianten dieser 2017er Bedingungshefte liegen voraussichtlich zum Jahreswechsel vor. Die PDF Variante können Sie im Folgenden herunterladen.

ARAG Krankenversicherung: Unternehmensqualität ausgezeichnet!

Die DFSI Deutsches FinanzService Institut GmbH hat die Unternehmensqualität von insgesamt 30 deutschen privaten Krankenversicherern untersucht. Die ARAG Krankenversicherungs-AG positioniert sich dabei hinter der Allianz und der Debeka auf einem hervorragenden dritten Platz. In der DFSI-Studie werden Substanzkraft, Produktqualität und Service analysiert und mit einer Gewichtung von 40 Prozent / 40 Prozent / 20 Prozent zu einem Qualitätsrating zusammengefasst. Die ARAG Kranken erhielt die Gesamtnote „Sehr gut“ (1,5) sowie das Rating „AA+“.

Der bewertete Teilbereich Substanzkraft liefert ein aussagekräftiges Indiz dafür, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Versicherer auch in Zukunft stabile bzw. moderat steigende Beitragssätze anbieten kann und Finanzkrisen ohne größere Schwankungen durchstehen wird. Hier fließen neben den klassischen Stabilitätskriterien wie Eigenkapital, RfB-Ausstattung und stillen Reserven auch Kennzahlen wie versicherungstechnisches Ergebnis; Nettoverzinsung, Markanteil und Entwicklung der Versichertenzahl ein.

Die Produktqualität setzt sich zu gleichen Teilen aus der Qualität der Produkte und der Produktvielfalt zusammen. Der Servicelevel wurde anhand der Kriterien Gesundheitsservices (Leistungen rund um das Thema Vorsorge, Bonusprogramme oder Unterstützung bei Krankheit durch Vermittlung passender Ärzte) und BaFin-Beschwerde-Statistik bewertet.

Details zum Rating finden sich auf der DFSI-Website

Datenbasis der Studie sind die Jahresabschlüsse 2015 der privaten Krankenversicherer, die Beschwerdestatistik laut BaFin sowie DFSI Produktratings aus 2016 zu Vollkostenversicherung, Zusatzversicherung und Pflegeversicherung.

Werte der Sozialversicherung für 2017

Bereits im vorhergehenden Partner-Info Newsletter haben wir Sie über die neuen Werte für die Sozialversicherung informiert. Das Bundeskabinett hat nun am 12. Oktober 2016 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2017 beschlossen. Damit werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Die Verordnung bedarf noch der formalen Zustimmung des Bundesrats.

Überarbeitet: Annahmerichtlinien und Bedingungen

Wie Sie zum Teil bereits den Texten aus den obigen Beiträgen entnehmen konnten, wurden die Bedingungen und Annahmerichtlinien überarbeitet. Details AVB finden Sie im zugehörigen Flyer. Auch die Bedingungen wurden hinsichtlich Pflegereform, VAG-Novelle sowie Entfall des Schriftformerfordernisses angepasst. Hier finden Sie die aktuellen PDFs:

ARAG Rechtstipp: Wann laufen welche Führerscheine ab?

Der alte 'Lappen' muss weg. Und zwar deutlich früher, als auf den meisten Papier-Führerscheinen im Ablaufdatum vermerkt. Damit setzt Deutschland eine 2006 festgelegte EU-Richtlinie um. So werden 110 verschiedene Fahrerlaubnis-Dokumente, die es zurzeit in der EU gibt, vereinheitlicht und Kontrollen vereinfacht. Auch der Führerschein-Tourismus, bei dem sich Fahrer, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, einfach im Nachbarland neue Dokumente besorgt haben, soll so eingedämmt werden. Um bei den zuständigen Behörden ein Antrags-Chaos zu verhindern, wird die Umstellung stufenweise bereits ab 2021 eingeführt.

ARAG Makler-Newsletter

So bleiben Sie immer auf dem Laufenden: In unserem Online-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig zu Produkten und Services der ARAG.

Ihre Ansprechpartner

Ob Unterstützung bei der Angebotserstellung, Fragen zu Courtage-Vereinbarungen oder Hilfe beim Login-Prozess: Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner!

Services für Makler

Als Qualitätsversicherer steht die ARAG für exzellenten Service. Gegenüber dem Kunden – und natürlich auch dem Makler. Überzeugen Sie sich selbst!