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27.07.2016

Liebe Vertriebspartner,

heute haben wir wichtige Infos zu den Annahmefristen bei den Pflegezusatztarifen (PI und PF) für Sie. Ergänzend dazu gibt es auch einige generelle Infos zur Pflegereform.

Außerdem ein Thema der heutigen Partner-Info: Die PDF-Downloads der neuen Anträge der ARAG Krankenversicherung. Die passenden Druckstücke werden auch in Kürze bestellbar sein.

Hinzu kommt, dass die ARAG Krankenversicherungs-AG den PKV-Leitlinien zum Tarifwechselrecht beitritt. Daraus ergeben sich einige Neuerungen, die wir in den entsprechenden Absätzen für Sie zusammengefasst haben.

Dazu zählen unter anderem einige wichtige Hinweise zu Antragsbearbeitung und -prozessen aus diesem Bereich sowie die Richtlinien selbst als PDF Downloads.

Bei Fragen rufen Sie uns wie immer gerne an.

Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,

Ihr
Team Sales & Support
ARAG Partnervertrieb
Abteilung Makler Sales Competence

Pflegereform und Annahmefristen!

Veränderungen in der Pflege bedeuten auch Neuerungen in der Tariflandschaft. Daher können für die bestehenden Pflegezusatztarife (PI und PF) nur noch Anträge mit Versicherungsbeginn bis 01.12.2016 angenommen werden.

Weitere Infos einblenden

Ab dem 01.01.2017 wird die Pflegebedürftigkeit neu definiert. Erste Details dazu gab es in der Partner-Info aus dem April 2016.

Neuerungen gibt es unter anderem bei Pflegegraden, ReHa-Maßnahmen oder Pflegeberatung. Heute haben wir für Sie weitere, wichtige Informationen dazu für Sie zusammengefasst.

 

Abschluss der PI-Tarife (inkl. P1fest und P2fest) / Annahmefristen
Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes PSG II findet eine grundlegende Anpassung und Überarbeitung der bisherigen Tarife PI0, PI1, PI2, PI3, P1fest und P2fest statt.

Daher können wir Anträge für die Tarife PI0, PI1, PI2, PI3, P1fest und P2fest nur noch mit Versicherungsbeginn bis 01.12.2016 annehmen. Für Anträge mit Versicherungsbeginn ab 01.01.2017 ist eine Annahme nicht möglich, da nach derzeitigem Stand die neuen Tarife noch nicht final ausgestaltet und kalkuliert sind. Wir informieren Sie schnellstmöglich, sobald wir hier weitere Informationen für Sie haben.

Tarif PF
Nicht betroffen hiervon ist der Tarif PF. Hier gelten die üblichen Vordatierungszeiten von 6 Monaten.

Aktualisiert: Anträge, Bedingungen und FAQ

In den Bedingungen und Anträgen gab es kleinere Anpassungen. Dazu zählt zum Beispiel bei den Bedingungen, dass die Versicherteninformation um die Angabe der Homepage des PKV-Ombudsmanns und der Information zur Online-Streitbeilegung unter Ziffer 14 erweitert wurde. In den Anträgen wurde unter anderem ein neuer Bonitätsanbieter hinterlegt. Außerdem neu: Verschiedene ARAG FAQs! Das alles und mehr finden Sie in unserem Dokumentencenter.

Beitritt der ARAG KV zu PKV-Leitlinien Tarifwechselrecht

Der PKV-Verband hat einen Leitfaden für eine verbraucherfreundliche Umsetzung des Tarifwechselrechts als Basis für ein Beitrittsverfahren innerhalb der gesamten Branche beschlossen. Viele der Anforderungen aus dem Tarifwechselleitfaden sind für die ARAG-Krankenversicherung Selbstverständlichkeiten und daher war ein Beitritt die logische Konsequenz.

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Die ARAG Krankenversicherungs-AG handelt daher ab dem 12.08.2016 entsprechend der Vorgaben der Leitlinien des PKV-Verbandes für einen transparenten und kundenfreundlichen Tarifwechsel. Ausführliche Infos zum Thema sind finden Sie in den nachstehenden Texten und in den PDF Downloads.

 

Das ändert sich ab dem 12.08.2016

Ab 12.08.2016 werden wir jedem Kunden, der einen Tarifwechselwunsch äußert, im ersten Schritt Informationsunterlagen zum Tarifwechsel zukommen lassen. Diese bestehen aus einer persönlichen Tarifauswahl, einem Leistungsvergleich sowie einem Merkblatt mit allgemeinen Hinweisen zu einem Tarifwechsel. Ein Muster finden Sie hier:

 
 

Die persönliche Tarifauswahl ist abhängig vom Ausgangstarif. Bei einem Bisex-Ausgangstarif enthält die Auswahl sowohl Bisex-Zieltarife als auch Unisex-Zieltarife. Weiterhin wird zu jedem alternativen Zieltarif angegeben, ob bei einem Wechsel in diesen Tarif eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Wenn sich Ihr Kunde direkt an uns wendet, werden wir Sie als Ansprechpartner in unserem Schreiben an den Kunden nennen und Ihnen zusätzlich einen Besuchsvorschlag mit den o.g. Unterlagen zukommen lassen. So können Sie die Anfrage als Anlass zur Kontaktaufnahme mit den Kunden nutzen und sich auf ein evtl. Beratungsgespräch optimal vorbereiten.

 
 
 

Sollte sich der Kunde mit seinem Tarifwechselwunsch direkt an Sie wenden, fordern Sie die Informationsunterlagen zum Tarifwechsel für die Beratung bitte bei uns an. Auch in diesem Fall sollen dem Kunden die von den Leitlinien vorgesehenen Unterlagen (persönliche Tarifauswahl, Leistungsübersicht und Merkblatt) vollständig ausgehändigt werden.

Wenn Sie es wünschen, erstellen wir für Sie auch weiterhin konkrete Angebote auf den Wechsel in bestimmte Tarife oder Selbstbehaltsstufen. Allerdings empfehlen wir Ihnen grundsätzlich die Anforderung der Tarifauswahl.

Wichtig:

Wenn wir einen Antrag auf Tarifwechsel erhalten und keinen Nachweis darüber haben, dass der Kunde die von den Leitlinien vorgesehenen Unterlagen erhalten hat, müssen wir den Kunden bei der Umstellung darauf aufmerksam machen, dass er nicht das Tarifauswahlverfahren nach den Leitlinien des PKV-Verbandes für einen transparenten und kundenfreundlichen Tarifwechsel durchlaufen hat.

Dies könnte dazu führen, dass der Kunde dann die Tarifauswahl anfordert und im schlechtesten Fall Ihre gute Beratung in Frage stellt. Beachten Sie deshalb bitte die nachstehend empfohlene Vorgehensweise.

Beitritt zu PKV-Leitlinien: Leitlinien im Überblick

Es handelt sich bei den Leitlinien um Empfehlungen für eine verbraucherfreundliche Umsetzung des Anspruchs auf Tarifwechsel nach Maßgabe des § 204 Abs. 1 VVG. Durch den Beitritt erklären die Unternehmen die verbindliche Umsetzung und Anwendung der Leitlinien.

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Die Sieben Ziffern der Leitlinien zum Tarifwechsel (Kurzfassung)
Die Leitlinien bestehen aus den folgenden sieben Ziffern, deren Inhalt wir kurz zusammenfassen. Den gesamten Inhalt können Sie hier nachlesen:

 
 

1. Das Tarifwechselrecht des Versicherten

Ziffer 1 erinnert an den bestehenden vertraglichen und gesetzlichen Anspruch auf einen Tarifwechsel innerhalb eines Unternehmens, empfiehlt Mindest-Servicelevels und Mindest-Servicestandards, wie

  • maximale Beantwortungszeit für Tarifwechselanfragen von 15 Arbeitstagen
  • erforderliche Risikoprüfungen bei Anträgen unverzüglich durchführen
  • Ansprechpartner und Telefonnummer nennen
 

2. Beratung durch das Versicherungsunternehmen

Ziffer 2 definiert Standards der Beratung

  • individuelle Beratung gewährleisten
  • auf Folgen von Leistungsreduzierungen hinweisen
  • Zieltarife mit Leistungen, Beitrag und ggf. Risikoprüfung verständlich darstellen
  • über Leistungsausschluss statt Risikozuschlag informieren
  • Beratung dokumentieren
 

3. Gewährleistung von Transparenz über die Tarifwelt

Ziffer 3 beschreibt, welche Informationen einem Interessenten auf Tarifwechsel aufzuzeigen sind. Die ARAG Krankenversicherungs-AG hat sich für die vom PKV-Verband als best practice angesehene Option „Anzeige einer Tarifauswahl“ entschieden. In diesem Fall sehen die Leitlinien vor, dass die Auswahlkriterien und das darauf basierende Auswahlverfahren im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf ihre Vereinbarkeit mit dem Leitfaden und den gesetzlichen Anforderungen geprüft werden.

Die Prüfung erfolgte durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen PricewaterhouseCoopers AG (PwC) als Teil der Prüfung des Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungs-wirtschaft für den Vertrieb von Versicherungsprodukten – als Anwendungsfall zu Leitsatz 5.

 

4. Risikoprüfung und Risikozuschläge bei der Absicherung von Mehrleistungen

Ziffer 4 gibt die Regelungen des § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG wieder

  • Versicherte haben grundsätzlich das Recht, mit ihrem ursprünglichen Gesundheitszustand eingestuft zu werden
  • Wenn Leistungen im Zieltarif höher oder umfassender sind, kann für die Mehrleistung auf Grundlage der Risikoprüfung ein angemessener Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss und Wartezeiten verlangt werden
 

5. Die Behandlung von Beschwerden zum Tarifwechsel

  • Umfassende und verständliche Antwort innerhalb von 15 Arbeitstagen
  • Lässt sich die Meinungsverschiedenheit nicht ausräumen, weist der Versicherer den Kunden auf die Möglichkeit der Durchführung eines Beschwerdeverfahrens beim Ombudsmann oder der BaFin hin
 

6. Information des Versicherten bei Beitragsanpassungen

  • Bei Beitragserhöhungen ist bereits ab Alter 55 auf Tarife, die Prämienreduzierung ermöglichen, hinzuweisen
 

7. Verbindlichkeit der Leitlinien

  • Für externe Überprüfungen notwendige Kriterien und Prozesse sind zu implementieren

RIVA: Risikoprüfung am Point of Sale

Gemeinsam mit dem Vergleichsprogramm Levelnine bieten wir die Möglichkeit der elektronischen Risikovorabanfrage an. Wie das geht? Das zeigen wir Ihnen in einem 30-minütigen Webinar zum Thema: "Vorteile der elektronischen Risikovorabanfragen mit Levelnine/softfair (RIVA)". Hier geht's zur Webinar-Anmeldung

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