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13.04.2015

Neuer Antrag ARAG Pflege-Zusatz, Info zu BRE und ARAG Pflege-Film

Sehr geehrte Vertriebspartnerin,
sehr geehrter Vertriebspartner,

fällt es Ihnen im Beratungs-Gespräch leicht, einen Einstieg ins Thema Pflege zu finden? Wir haben da was für Sie: Den ARAG Pflege-Film!

Dahinter verbirgt sich genau das: Ein Film rund um das Thema Pflege. Darin erläutern die ARAG Experten die wichtigsten Fragen zur Pflegevorsorge: Neben der Unterscheidung der einzelnen Pflegearten und -stufen geht es vor allem um Finanzierungsmöglichkeiten - und die Vorteile einer privaten Vorsorge. Klicken Sie doch gleich mal rein: Jetzt den ARAG Pflege-Film ansehen!

Weiteres und wichtiges Thema heute: Der Antrag zur ARAG Pflege-Zusatzversicherung wurde überarbeitet.

Bitte nutzen Sie daher ab sofort den neuen, beschreibbaren PDF Antrag zur ARAG Pflege-Zusatzversicherung (A885) sowie die ARAG Kranken-Online- und ARAG Kranken Offline-Rechner

Für alte Anträge gilt eine Übergangsfrist bis zum 08.05.2015, nur noch bis zu diesem Tag nehmen wir die alten Anträge zur ARAG Pflegezusatzversicherung entgegen. Zudem ist ab dem 08.05.2015 auch die Beantragung des Tarifes PI (ARAG IndividualPflege) mit dem Universalantrag A807 nicht mehr zulässig.

Gute Nachrichten gibt es darüber hinaus für rund 30.000 ARAG Kunden der Kranken-Vollversicherung! Ende April werden die Ankündigungen über mögliche Beitragsrückerstattungen in der Vollversicherung verschickt. Details dazu entnehmen Sie bitte dem enstprechenden Absatz unserer heutigen ARAG Partner-Info.

Mit partnerschaftlichen Grüßen,

Ihr

Team Sales & Support
ARAG Partnervertrieb

Neuer Antrag: ARAG Pflege-Zusatzversicherung

Der Antrag zur ARAG Pflege-Zusatzversicherung wurde überarbeitet. Bitte nutzen Sie daher ab sofort den neuen, editierbaren PDF Antrag zur ARAG Pflege-Zusatzversicherung nutzen.
Details zu den Übergangsfristen lesen Sie hier:

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Für alte Anträge gilt eine Übergangsfrist bis zum 08.05.2015, nur noch bis zu diesem Tag nehmen wir die alten Anträge zur ARAG Pflegezusatzversicherung entgegen. Zudem ist ab dem 08.05.2015 auch die Beantragung des Tarifes PI (ARAG IndividualPflege) mit dem Universalantrag A807 nicht mehr zulässig.

Die "Papier-Version" der Anträge wird voraussichtlich Anfang Mai bestellbar sein. Bis dahin können Sie den neuen, editierbaren PDF Antrag zur ARAG Pflege-Zusatzversicherung nutzen sowie die ARAG Kranken-Online- und ARAG Kranken Offline-Rechner

Kundeninformation zur Beitragsrückerstattung 2016

Gute Nachrichten gibt es für rund 30.000 ARAG Kunden der Kranken-Vollversicherung! Ende April werden die Ankündigungen über mögliche Beitragsrückerstattungen im Rahmen ihrer KV-Vollversicherung für das aktuelle Jahr 2015 verschickt. Hier lesen Sie mehr:

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Gesundheits- und kostenbewusste ARAG Kunden werden darüber informiert, dass sie im Herbst 2016 – bei einer Leistungsfreiheit im aktuellen Jahr 2015 – mit einer Beitragsrückerstattung rechnen können!

Was das in Euro ausmacht, sagen wir dabei natürlich auch.

Hier finden Sie ein Musteranschreiben mit der dazugehörigen Information:

ARAG Experten erläutern: Die Pflegeversicherung

Die ARAG Experten die wichtigsten Fragen zur Pflegevorsorge: Neben der Unterscheidung der einzelnen Pflegearten und -stufen geht es auch um Finanzierungsmöglichkeiten - und die Vorteile einer privaten Vorsorge. Klicken Sie doch gleich mal rein.

ARAG Rechtstipp & Urteile: Sechs Tipps für einen stressfreien Umzug

Fast fünf Millionen Haushalte wechseln in Deutschland jedes Jahr ihren Wohnort, so eine Umzugsstudie. Selten verläuft ein Umzug dabei schadenfrei und ohne Verluste. Wenn ein Umzug ansteht, lohnt es sich laut ARAG Experten, ein paar Dinge zu beachten.

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Sechs Tipps für einen stressfreien Umzug

Fast fünf Millionen Haushalte wechseln in Deutschland jedes Jahr ihren Wohnort, so eine Umzugsstudie. Selten verläuft ein Umzug dabei schadenfrei und ohne Verluste. Wenn ein Umzug ansteht, lohnt es sich laut ARAG Experten, ein paar Dinge zu beachten.

1. Spediteure genau instruieren

Der Umzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus sollte gut geplant werden. Ob mit Freunden oder mit einem Unternehmen, ist nicht nur eine Frage des Geldbeutels. Auch Haftungsfragen spielen eine Rolle. Wenn ein Unternehmen die Möbel transportieren soll, ist es ratsam, im Vorfeld genau zu klären, welche Aufgaben der Spediteur übernehmen soll. Für eine Haftung bei möglichen Schäden ist es besser, möglichst wenig oder gar keine Mischung zwischen Eigen- und Fremdleistung vorzunehmen.

2. Wenn Freunde helfen

Helfen Freunde und Bekannte beim Umzug, trägt der Umziehende das Risiko für alle Schäden. Ein Freund soll schließlich für seine Gefälligkeit nicht auch noch mit einem Haftungsrisiko belegt werden. Beschädigt er also nur fahrlässig z.B. die Wand im Treppenhaus, haftet der Umziehende, so das AG Plettenberg (Az.: 1 C 345/05). Anders sieht es aus, wenn der Helfer bewusst ruppig mit dem Umzugsgut oder dem Parkett in der alten bzw. neuen Wohnung umgeht – dann müsste der Freund u.U. aus eigener Tasche zahlen. Normalerweise treten Haftpflichtversicherer dafür auch nicht ein. Es gibt aber inzwischen Anbieter, die diese Gefälligkeiten mitversichern. Das steht dann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich also. Kommen die Umzugshelfer von einer Jobbörse, ist es besser nachzufragen, ob diese Helfer eine Versicherung für Umzugsschäden abgeschlossen haben.

3. Wenn Helfer verunglücken

Wenn ein Freund aus Unachtsamkeit stolpert, fällt und sich verletzt, ist das sein Risiko. Auch, wenn er dadurch mehrere Tage krank ist. Die gesetzliche Unfallversicherung ist dann nicht zuständig. Hat der Umziehende dagegen den Unfall verursacht, weil er nicht auf einen losen Teppich auf der Treppe hingewiesen hat, kann auch er in Anspruch genommen werden. Bei den Angestellten eines Umzugsunternehmens greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung.

4. Ersatz für beschädigte Sachen

Mit einem Umzugsvertrag übernimmt das Umzugsunternehmen oder die Spedition die gesetzliche Haftung für die Umzugsgüter. Die Haftung ist nach HGB auf einen Wert von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum beschränkt. Darüber hinaus sind Spedition oder Umzugsunternehmer gesetzlich verpflichtet, den Auftraggeber über die Haftung und Versicherung bei Umzügen zu belehren. Umzugsunternehmen, Frachtführer und Spediteure sind nach dem GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) verpflichtet, eine Umzug-Transportversicherung abzuschließen. Voraussetzung ist, dass das Umzugsgut mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (inkl. Anhänger) von 3,5 t transportiert wird. Wertvolle Stücke sollten besser noch über eine zusätzliche Transportversicherung abgesichert werden. Das ist über die eigene Hausratversicherung möglich. Die Kosten richten sich nach der versicherten Gesamtsumme. Beispiel: Bei 100.000 Euro Versicherungssumme sind das zwischen 20 und 50 Euro.

5. Hausratversicherung umfasst alte und neue Wohnung

Hausratversicherungen bieten Versicherungsschutz am bisherigen Versicherungsort und vor allem auch in der neuen Bleibe. Wichtig ist es, dem Versicherer rechtzeitig mitzuteilen, dass man einen Umzug plant. Auch wenn man mehr als einen Tag für den Umzug benötigt, bleibt der Versicherungsschutz bei vielen Anbietern bestehen. Die Hausratversicherung für die alte Wohnung erlischt meist etwa zwei Monate nach dem Umzug. Für die neue Wohnung kann sich der Versicherungsbeitrag ändern. Erhöht sich der Beitrag, gibt es zumeist für einen Monat ein Sonderkündigungsrecht.

6. Schäden schnell melden

Es gelten bei den Spediteuren recht kurze Fristen, um Schäden zu melden. Ein zerbrochenes Stuhlbein ist sofort erkennbar. Für solche offensichtlichen Schäden gilt: Innerhalb von 24 Stunden muss das dem Unternehmen gemeldet werden. Und zwar schriftlich, so das AG Siegen. Eine telefonische Meldung reicht nicht aus (Az.: 11 C 284/00). Nicht offensichtliche Schäden sind innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Besser ist es, sofort auszupacken und Beweise zu sichern; am besten durch Fotos oder durch Zeugen. Gut ist es auch, nach dem Kauf eines Möbelstücks die Rechnung oder sonstige Belege aufzubewahren. So fällt es leichter, den Zeitwert eines Stücks zu ermitteln: Nur den ersetzt nämlich die Versicherung. Für Pflanzen und Tiere übernehmen die Spediteure meist keine Haftung.