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08.09.2015

Liebe Vertriebspartner,

das Beste gleich vorab: Für Versicherungsbeginne im Zeitraum vom 01.09.2015 bis 01.01.2016 verzichtet die ARAG Kranken in allen Zahnzusatztarifen auf die allgemeine und besondere Wartezeit! Schon mal nicht schlecht, oder?

Und falls Sie noch weitere "Türöffner" für Ihre Kundengespräche benötigen: die Beitragsrückerstattungen für 2014 sowie die altersbedingten Umstellungen laufen an.

Die Auszeichnungen, die die ARAG Pflege- sowie Zahntarife erhalten haben runden die guten Nachrichten für heute ab.

Erfolgreiche Geschäfte wünscht Ihnen

Ihr ARAG Partnervertrieb

Neu: ARAG DentalPro Zahnzusatz-Tarife – Aktion Wartezeiterlass!

Die ARAG Krankenversicherungs-AG verzichtet in allen Zahnzusatztarifen (Z100, Z90Bonus, Z70 und Z50/90) auf die allgemeine und besondere Wartezeit für Versicherungsbeginne im Zeitraum 01.09.2015 bis 01.01.2016. Mehr zu den starken Leistungen unserer Zahnzusatz-Tarife und den Bedingungen/Voraussetzungen, die für die Aktion gelten, lesen Sie hier!

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Ein schönes Lächeln ist viel wert! Wie viel genau, sehen Ihre Kunden meist erst auf der Rechnung Ihres Zahnarztes, denn Zahnersatz ist teuer.

Der feste Zuschuss, den die gesetzlichen Krankenkassen gewähren, deckt den Rechnungsbetrag nur zum Teil ab.

Die Lösung für Ihre Kunden: Optimaler Schutz vor hohen Selbstkosten beim Zahnarzt mit den Tarifen der ARAG Zahn-Zusatzversicherung!

Bitte beachten Sie ...
  • Befristeter Zeitraum: Der Wartezeiterlass gilt für alle Zahn-Zusatztarife mit technischem Beginn vom 01.09.2015 bis 01.01.2016.
  • Aktionsdetails: Verzicht auf die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und professionelle Zahnreinigung bei Erwachsenen sowie die besondere Wartezeit von 8 Monaten für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
  • Bitte beachten Sie zudem:Für bereits begonnene, ärztlich empfohlene oder beabsichtigte Behandlungen werden keine Kosten übernommen und es ist auch eine reguläre Risikoprüfung notwendig.

ARAG Tarife - wieder einmal: Ausgezeichnet!

Erneut erzielten die Produkte der ARAG Lebens- und Krankenversicherung bei diversen Produktratings ausgezeichnete Ergebnisse. Hier lesen Sie mehr zu den Ergebnissen der Ratings und Bewertungen von Focus Money, Softfair und €uro.

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Bestbewertung für ARAG Förder-Pflege (Tarif PF)

Die Zeitschrift Focus-Money (Ausgaben vom 15.07.2015 und 12.08.2015) hat gemeinsam mit dem Deutschen Finanz-Service Institut (DFSI) untersucht, welche Versicherer die besten geförderten und nicht geförderten Pflegetagegeldtarife bieten. Das Ergebnis:

  • Die ARAG FörderPflege PF konnte sich zusammen mit zwei anderen Tarifen als Top-Tarif und Nummer 1 der Gesamtwertung platzieren.
  • Die ARAG IndividualPflege PI erreichte in der Gesamtwertung über alle Fallbeispiele den 2. Platz bei den flexiblen Tarifen.

Grundlage des Ratings und der hervorragenden Platzierung der Pflegetarife der ARAG waren dabei sowohl eine Analyse des Bedingungswerks, wie auch ein Preis-/Leistungsvergleich.

Die neuen Pflegetagegeldtarife der ARAG zeichnen sich daher nicht nur durch faire Bedingungen und wichtige Leistungsfeatures aus, sondern zahlen sich für unsere Kunden auch in Euro und Cent aus.

Bestnote im Softfair Pflege-Leistungsrating

Das Rating- und Vergleichsunternehmen Softfair Analyse bewertete im Juli 2015 die Leistungen von individuellen Pflegetarifen.

Dabei wurde die ARAG Krankenversicherung bei den Tarifkombinationen PI0, PI1, PI2 und PI3 mit der Höchstnote "Hervorragend" ausgezeichnet.

Die Softfair Analyse GmbH untersucht Versicherungsunternehmen und Produkte in allen Bereichen der Lebens-, Kranken- und Sachversicherungen. Im Mittelpunkt der Unternehmenstätigkeit steht die neutrale Analyse von Kennzahlen, Bedingungswerken und internen Daten der Versicherer.

Gute Bewertungen für die ARAG Zahnzusatztarife

Das Wirtschafts- und Anlegermagazin €uro hat in der Ausgabe 07/15 Zahnzusatzversicherungen getestet. Angefragt wurden 47 private Krankenversicherungsunternehmen.

Auch hier konnten die ARAG Zahnzusatztarife mit Ihrem guten Preis-/Leistungsverhältnis überzeugen:

  • Bei den Tarifen mit Alterungsrückstellungen wurde der DentalPro Z100 in der Gruppe für 20-jährige "gut", der DentalPro Z50/90 in allen Altersgruppen "sehr gut" bewertet.
  • Unter den Tarifen ohne Altersrückstellungen wurde der Tarif Z90Bonus in der Gruppe für 40 und 60-jährige mit "gut" ausgezeichnet.

Das von €uro durchgeführte Rating berücksichtigt neben den Bedingungen und tariflichen Leistungen auch das Prämienniveau. Ausschlaggebend für die guten Ratingergebnisse war damit auch das gute Preis-/Leistungsverhältnis, durch das sich unsere Zahntarife auszeichnen.

Altersbedingte Umstellung (AUM) in der Krankenversicherung

Personen, die im Jahr 2016 das 16., das 18. bzw. das 21. Lebensjahr vollenden, sind zum 01.01.2016 von dieser Änderung betroffen. Die "Informationen über eine altersbedingte Umstufung" werden ab Anfang September 2015 versendet.

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Die Umstellung erfolgt von:

  • Kinder- auf Jugendlichenbeiträge (mit 16 Jahren)
  • Jugendlichen- auf Erwachsenenbeiträge (mit 21 Jahren) Achtung: Für die Pflegetagegeldtarife (PI, Pfest, und PF) erfolgt die Umstellung von Jugendlichen- auf Erwachsenenbeitrag zum 1.1. des Jahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.

Wie im Vorjahr wurden entsprechende Unterlagen mit den Kundendaten und dem neuen Beitrag vorbereitet. Es muss nur die Unterschrift des Versicherungsnehmers eingeholt werden.

Sie können dann diese Unterlagen mit Ihren Daten vervollständigen und bei der Hauptverwaltung einreichen.

KV-Beitragsrückerstattung 2014: Auszahlung startet

Rund 15.000 Kunden werden ab dem 14.09.2015 einen Verrechnungsscheck für ihre Beitragsrückerstattung (BRE) des Jahres 2014 erhalten. Einen Musterbrief finden Sie hier zum Download!

IHK-Vermittlerregister: Neue Telefon-Nummer!

Das IHK-Vermittlerregister hat seit 01.08.2015 eine neue Telefonnummer. Diese Änderung hat für Versicherungsvermittler zur Folge, dass die Kontaktdaten auf sämtlichen digitalen und gedruckten Medien angepasst werden müssen.

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Die Telefonnummer des IHK-Vermittlerregisters hat sich geändert. Die neue Telefonnummer

0180-6-005850

gilt seit dem 01. August 2015.

Als Vermittler sind Sie, gemäß Paragraph 11 Nr. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) dazu verpflichtet, die Kontaktdaten der gemeinsamen (Register-) Stelle im Sinne des §11a Abs. 1 GewO beim ersten Geschäftskontakt anzugeben.

Die Änderung betrifft sowohl die digitalen Medien als auch die Printmedien.

  • Anpassung der digitalen Medien Die Änderung muss bei sämtlichen digitalen Medien wie z.B. bei E-Mail Signaturen und Ihrer Homepage / Webseite erfolgen.
  • Anpassung der Printmedien Für alle gedruckten Medien wie gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.02.2016.
  • Änderung des Preisangabe Auch eine gesetzeskonforme Preisangabe muss gemacht werden in der Form: "Festnetzpreis, 20 Cent/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 60 Cent/Anruf".

Abgesehen von der neuen Nummer bleiben inhaltlich die Servicedienste des Vermittlerregisters von der Änderung unberührt. Bei Anrufen auf die alte Telefonnummer wird per Bandansage auf die neue Rufnummer verwiesen. Als Grund für die Umstellung des zentralen Anschlusses nennt die IHK laut AssCompact (14.08.2015) die strengen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes.